Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
1. Auszug aus dem Handelsregister,
2. Eigenerklärung zur Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (unter anderem Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr, Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern u. ä., Angaben zu verbundenen Unternehmen),
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB sowie nach dem AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und AufenthaltsG vorliegen,
4. Der Auftraggeber ist berechtigt zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen und Auszüge aus dem Bundeszentralregister vom Bewerber anzufordern.
Hinweise zu den Eignungsnachweisen (III.1.1), III.1.2) und III.1.3)), zu Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmern:
— Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, sind die Nachweise für eine Bewerbung sowohl für Los 1 als auch für Los 2 vorzulegen,
— Die Eignungsnachweise können in Kopie vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch die Nachforderung von Originalen vor,
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Interessenten in das
Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Es gelten jedoch die unter III.2.3) und III.1.3) genannten Mindestanforderungen.
— Bewerbergemeinschaften benennen mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter und erklären gesamtschuldnerisch zu haften. Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.1.1) genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Leistungsfähigkeit nach III.1.2) und III.1.3) muss für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise aller Mitglieder gemeinsam berücksichtigt.
— Bewerber, die zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Belege anderer Unternehmen vorlegen, müssen den Nachweis führen, dass die Erfahrungen und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies gilt u. a., wenn sich ein Bieter auf Nachweise, z. B. zur wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit konzernverbundener Unternehmen beruft. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben der Bewerber/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
— Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungsanteile beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben die in die engere Wahl gelangten Bewerber Unterauftragnehmer zu benennen und Nachweise der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen für diese vorzulegen.
Sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsanteile übernehmen soll.