Die zentrale Annahmestelle für den Landkreis ist die Entsorgungsanlage Helvesiek. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gestellung und der Betrieb der zweiten Annahmestelle, die für das nördliche Kreisgebiet zuständig ist. Derzeit besteht diese Annahmestelle in der Gemeinde Seedorf. Dort befindet sich auch eine Umschlaganlage für Abfälle aus der Regelabfuhr. Das derzeitige Vertragsverhältnis läuft zum 31.12.2021 aus. Daher müssen die Gestellung und der Betrieb einer Abfallannahmestelle für den Nordkreis neu ausgeschrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 111/21/70
Kurze Beschreibung:
Die zentrale Annahmestelle für den Landkreis ist die Entsorgungsanlage Helvesiek. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gestellung und der Betrieb der zweiten Annahmestelle, die für das nördliche Kreisgebiet zuständig ist. Derzeit besteht diese Annahmestelle in der Gemeinde Seedorf. Dort befindet sich auch eine Umschlaganlage für Abfälle aus der Regelabfuhr.
Das derzeitige Vertragsverhältnis läuft zum 31.12.2021 aus. Daher müssen die Gestellung und der Betrieb einer Abfallannahmestelle für den Nordkreis neu ausgeschrieben werden.
Die zentrale Annahmestelle für den Landkreis ist die Entsorgungsanlage Helvesiek. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gestellung und der Betrieb der zweiten Annahmestelle, die für das nördliche Kreisgebiet zuständig ist. Derzeit besteht diese Annahmestelle in der Gemeinde Seedorf. Dort befindet sich auch eine Umschlaganlage für Abfälle aus der Regelabfuhr.
Das derzeitige Vertragsverhältnis läuft zum 31.12.2021 aus. Daher müssen die Gestellung und der Betrieb einer Abfallannahmestelle für den Nordkreis neu ausgeschrieben werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-346965
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Rundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei Deutsche eVergabe für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Rundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal Deutsche eVergabe mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal Deutsche eVergabe erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Nachrichten“ im Projektraum (Angebotsassistent) des Vergabeportals verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Rundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen; insbesondere erklärt der Bewerber sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bewerber ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Rundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei Deutsche eVergabe für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Rundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal Deutsche eVergabe mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal Deutsche eVergabe erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Nachrichten“ im Projektraum (Angebotsassistent) des Vergabeportals verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Rundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen; insbesondere erklärt der Bewerber sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bewerber ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zentrale Annahmestelle für den Landkreis ist die Entsorgungsanlage Helvesiek. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gestellung und der Betrieb der zweiten Annahmestelle, die für das nördliche Kreisgebiet zuständig ist. Derzeit besteht diese Annahmestelle in der Gemeinde Seedorf. Dort befindet sich auch eine Umschlaganlage für Abfälle aus der Regelabfuhr.
Die zentrale Annahmestelle für den Landkreis ist die Entsorgungsanlage Helvesiek. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gestellung und der Betrieb der zweiten Annahmestelle, die für das nördliche Kreisgebiet zuständig ist. Derzeit besteht diese Annahmestelle in der Gemeinde Seedorf. Dort befindet sich auch eine Umschlaganlage für Abfälle aus der Regelabfuhr.
Das derzeitige Vertragsverhältnis läuft zum 31.12.2021 aus. Daher müssen die Gestellung und der Betrieb einer Abfallannahmestelle für den Nordkreis neu ausgeschrieben werden.
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
— die Errichtung einer Abfallannahmestelle gemäß Leistungsbeschreibung auf einem eigenen oder gepachteten Grundstück sowie
— den Betrieb der Annahmestelle, d. h. im Einzelnen:
— die Annahme diverser Bau- und Siedlungsabfälle, Wertstoffe und Elektroaltgeräte aus privaten Haushaltungen in Kleinmengen,
— die Annahme von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen und Sonderabfall-Kleinmengen aus Gewerbebetrieben,
— die Übergabe der Abfälle an vom Landkreis beauftragte Dritte bzw. die Stiftung ear und ein Batterierücknahmesystem,
— die Vereinnahmung von Gebühren, Ausgabe von Informationsmaterialien und Verkauf von Abfallsäcken und Kompostprodukten des Landkreises etc.,
— Unterhaltung der Anlage inkl. Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Winterdienst),
— Einhaltung der Informations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Arbeitsschutzerfordernisse.
Es muss zudem vom AN eine Benutzungsordnung, die seinen Verhältnissen Rechnung trägt, aufgestellt werden. Des Weiteren hat er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung mit dem Landkreis abzuschließen, da er personenbezogene Daten der Kunden (respektive der Kunden des Landkreises) erhebt und verarbeitet. Die Vergabestelle wird den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit den Vergabeunterlagen veröffentlichen.
Es muss zudem vom AN eine Benutzungsordnung, die seinen Verhältnissen Rechnung trägt, aufgestellt werden. Des Weiteren hat er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung mit dem Landkreis abzuschließen, da er personenbezogene Daten der Kunden (respektive der Kunden des Landkreises) erhebt und verarbeitet. Die Vergabestelle wird den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit den Vergabeunterlagen veröffentlichen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll sieben Jahre mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um weitere 3 Jahre laufen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nördliches Kreisgebiet (siehe Teilnahmeunterlagen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Teilnahmeantrag ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Als Anlage zum Teilnahmeantrag ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Teilnahmeantrag ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beigefügt.
Der Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 Abs.1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 4.4 der Teilnahmeunterlagen bzw. des Bewerbungsformulars enthalten.
Der Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 Abs.1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 4.4 der Teilnahmeunterlagen bzw. des Bewerbungsformulars enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Sollte ein Bewerber keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Sollte ein Bewerber keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2018, 2019, 2020 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2018-2020:
— WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz,
— WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf sämtliche Umsätze, die mit der Gestellung und/oder dem Betrieb von Abfallannahmestellen bzw. vergleichbaren Abfallentsorgungsanlagen erzielt wurden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bewerber (mindestens ein Mitglied von Bewerbergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer.
Sollte ein Bewerber kein Efb-Zertifikat aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
Bewerber sollen aus der Abfallbranche kommen. Sie müssen daher über eine Efb-Zertifizierung verfügen (gleich welcher Art und gleich für welche Abfallschlüssel und Standorte). Als Anlage zum Angebot.
Technische Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen für den vorgesehenen Standort vorzulegen, um die technische Leistungsfähigkeit zu belegen:
a) Kartendarstellung (Katasterplan oder Grundkarte) mit Kennzeichnung des vorgesehenen Standorts, Adresse des vorgesehenen Standorts.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er Eigentümer des Grundstücks ist. Ist der Bewerber nicht Eigentümer, hat er eine Bestätigung des Eigentümers vorzulegen, dass der Standort für den vorgesehenen Zweck verfügbar ist.
c) Lageplan mit Darstellung der auf dem Gelände vorhandenen betrieblichen Einheiten; Bezeichnung der Flächen, die für die Annahmestelle vorgesehen sind (Eingangsbereich mit Kontrollpunkt/Waage/Kasse, Containerstellplätze, Standort Problemstoffsammeleinheit); vor allem Kenntlichmachung der Lagerfläche mit Flächenangabe (mind. 3 000 m
c) Lageplan mit Darstellung der auf dem Gelände vorhandenen betrieblichen Einheiten; Bezeichnung der Flächen, die für die Annahmestelle vorgesehen sind (Eingangsbereich mit Kontrollpunkt/Waage/Kasse, Containerstellplätze, Standort Problemstoffsammeleinheit); vor allem Kenntlichmachung der Lagerfläche mit Flächenangabe (mind. 3 000 m
d) Kurze Beschreibung des vorgesehen Standorts (derzeitige Nutzung, baulicher Zustand der Lager- und Verkehrsflächen, Sozial- und sonstige Betriebsgebäude, sonstige Ausstattung des Standorts, vor allem Beschreibung der vorhandenen oder geplanten Waage oder Waagen). Kurze Beschreibung der Verkehrsführung von und zu der öffentlichen Straße.
d) Kurze Beschreibung des vorgesehen Standorts (derzeitige Nutzung, baulicher Zustand der Lager- und Verkehrsflächen, Sozial- und sonstige Betriebsgebäude, sonstige Ausstattung des Standorts, vor allem Beschreibung der vorhandenen oder geplanten Waage oder Waagen). Kurze Beschreibung der Verkehrsführung von und zu der öffentlichen Straße.
e) Eigenerklärung, dass für den Standort die erforderliche Genehmigung zur Annahme der vertragsgegenständlichen Abfälle vorliegt bzw. rechtzeitig vorliegen wird.
Als Anlage zum Angebot.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Rundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei Deutsche eVergabe für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Rundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Rundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei Deutsche eVergabe für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Rundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal Deutsche eVergabe mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal Deutsche eVergabe erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Nachrichten“ im Projektraum (Angebotsassistent) des Vergabeportals verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Rundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal Deutsche eVergabe mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal Deutsche eVergabe erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Nachrichten“ im Projektraum (Angebotsassistent) des Vergabeportals verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Rundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen; insbesondere erklärt der Bewerber sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bewerber ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen; insbesondere erklärt der Bewerber sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bewerber ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 131-346965 (2021-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
- die Errichtung einer Abfallannahmestelle gemäß Leistungsbeschreibung auf einem eigenen oder gepachteten Grundstück sowie
- den Betrieb der Annahmestelle, d. h. im Einzelnen:
- die Annahme diverser Bau- und Siedlungsabfälle, Wertstoffe und Elektroaltgeräte aus privaten Haushaltungen in Kleinmengen,
- die Annahme von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen und Sonderabfall-Kleinmengen aus Gewerbebetrieben,
- die Übergabe der Abfälle an vom Landkreis beauftragte Dritte bzw. die Stiftung ear und ein Batterierücknahmesystem,
- die Vereinnahmung von Gebühren, Ausgabe von Informationsmaterialien und Verkauf von Abfallsäcken und Kompostprodukten des Landkreises etc.,
- Unterhaltung der Anlage inkl. Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Winterdienst),
- Einhaltung der Informations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Arbeitsschutzerfordernisse.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: nördliches Kreisgebiet (siehe Teilnahmeunterlagen)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-26 📅
Name: Oetjen Rohstoffhandel GmbH
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland 🇩🇪 Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 544 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.