Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Lieferung und Aufstellung einer Schlüsselfachanlage
1020-0452-2021/001154”
Produkte/Dienstleistungen: Schließfächer📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Aufstellung einer Schlüsselfachanlage
1️⃣
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung von 3 zentralen Standorten mit jeweils einer Schlüsselfach- und Depotanlage für das Personal der Klinik...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung von 3 zentralen Standorten mit jeweils einer Schlüsselfach- und Depotanlage für das Personal der Klinik für Forensische Psychiatrie. An einem der Standorte ist weiterhin eine Fachanlage für die Patienten geplant.
Die im LV enthaltenen Leistungen beinhalten die komplette Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Schulungen der Schlüsselfachanlage mit dem integrierten PNA welches bauseits zur Verfügung gestellt wird.
Der Nutzer ist in die Inbetriebnahme einzubeziehen.
Im Leistungsumfang ist keine Leitungsverlegung enthalten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Werk - und Montageplanung eine Kabelzugliste zu erstellen, die exakten und kompletten Vorgaben zur Kabelverlegung (Funktion, Kabeltyp, von/nach, Anschlusskomponenten, Beschriftungsvorgaben der Kabelenden) sind vom AN in Papier-, Excel- und PDF- Form zu überreichen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Erweiterungsfähigkeit der Schlüsselfachanlage gewährleistet ist und das diese demontierbar und an anderer Stelle, wie z.B. ein Neubau wieder modular aufgebaut werden kann.
Die Leitungsverlegung ist mit den zusätzlichen Fachfirmen abzustimmen.
Evtl . Aufwendungen für Abstimmungen mit den Fremdgewerken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Modularer Aufbau
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterbarkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Versetzbarkeit (Neubau)
Preis (Gewichtung): 70,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 10
Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Gesundheitseinrichtungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d0de7ddc6-a9a6c50fae1d9e9” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d0de7ddc6-a9a6c50fae1d9e9” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d0de7ddc6-a9a6c50fae1d9e9”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 10.12.2021” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 271399.56 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung von 3 zentralen Standorten mit jeweils einer Schlüsselfach- und Depotanlage für das Personal der Klinik...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung von 3 zentralen Standorten mit jeweils einer Schlüsselfach- und Depotanlage für das Personal der Klinik für Forensische Psychiatrie. An einem der Standorte ist weiterhin eine Fachanlage für die Patienten geplant. Die im LV enthaltenen Leistungen beinhalten die komplette Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Schulungen der Schlüsselfachanlage mit dem integrierten PNA welches bauseits zur Verfügung gestellt wird. Der Nutzer ist in die Inbetriebnahme einzubeziehen. Im Leistungsumfang ist keine Leitungsverlegung enthalten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Werk - und Montageplanung eine Kabelzugliste zu erstellen, die exakten und kompletten Vorgaben zur Kabelverlegung (Funktion, Kabeltyp, von/nach, Anschlusskomponenten, Beschriftungsvorgaben der Kabelenden) sind vom AN in Papier-, Excel- und PDF- Form zu überreichen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Erweiterungsfähigkeit der Schlüsselfachanlage gewährleistet ist und das diese demontierbar und an anderer Stelle, wie z.B. ein Neubau wieder modular aufgebaut werden kann. Die Leitungsverlegung ist mit den zusätzlichen Fachfirmen abzustimmen. Evtl . Aufwendungen für Abstimmungen mit den Fremdgewerken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 226-594282
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Lieferung und Aufstellung einer Schlüsselfachanlage”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KEMAS GmbH
Postanschrift: Wüstenbrander Str. 9
Postort: Oberlungwitz
Postleitzahl: 09353
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb@kemas.de📧
Fax: +49 3723694444 📠
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 271399.56 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 043-111359 (2022-02-25)