Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Lieferung und Aufstellung einer Schlüsselfachanlage

Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken

Lieferung und Aufstellung einer Schlüsselfachanlage

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-17 Auftragsbekanntmachung
2022-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schließfächer
Referenznummer: 1020-0452-2021/001154
Kurze Beschreibung: Lieferung und Aufstellung einer Schlüsselfachanlage
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schließfächer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Postanschrift: Nordring 2
Postleitzahl: 95445
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d0de7ddc6-a9a6c50fae1d9e9 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 226-594282
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers: Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken Nordring 2 95445 Bayreuth

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung von 3 zentralen Standorten mit jeweils einer Schlüsselfach- und Depotanlage für das Personal der Klinik für Forensische Psychiatrie. An einem der Standorte ist weiterhin eine Fachanlage für die Patienten geplant.
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Die im LV enthaltenen Leistungen beinhalten die komplette Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Schulungen der Schlüsselfachanlage mit dem integrierten PNA welches bauseits zur Verfügung gestellt wird.
Der Nutzer ist in die Inbetriebnahme einzubeziehen.
Im Leistungsumfang ist keine Leitungsverlegung enthalten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Werk - und Montageplanung eine Kabelzugliste zu erstellen, die exakten und kompletten Vorgaben zur Kabelverlegung (Funktion, Kabeltyp, von/nach, Anschlusskomponenten, Beschriftungsvorgaben der Kabelenden) sind vom AN in Papier-, Excel- und PDF- Form zu überreichen.
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Es ist zu berücksichtigen, dass die Erweiterungsfähigkeit der Schlüsselfachanlage gewährleistet ist und das diese demontierbar und an anderer Stelle, wie z.B. ein Neubau wieder modular aufgebaut werden kann.
Die Leitungsverlegung ist mit den zusätzlichen Fachfirmen abzustimmen.
Evtl . Aufwendungen für Abstimmungen mit den Fremdgewerken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Dauer: 10 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Modularer Aufbau
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterbarkeit
Versetzbarkeit (Neubau)
Preis (Gewichtung): 70,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d0de7ddc6-a9a6c50fae1d9e9 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963155 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 10.12.2021

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 226-594282 (2021-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 271399.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 043-111359
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 226-594282
ABl. S-Ausgabe: 43

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung von 3 zentralen Standorten mit jeweils einer Schlüsselfach- und Depotanlage für das Personal der Klinik für Forensische Psychiatrie. An einem der Standorte ist weiterhin eine Fachanlage für die Patienten geplant. Die im LV enthaltenen Leistungen beinhalten die komplette Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Schulungen der Schlüsselfachanlage mit dem integrierten PNA welches bauseits zur Verfügung gestellt wird. Der Nutzer ist in die Inbetriebnahme einzubeziehen. Im Leistungsumfang ist keine Leitungsverlegung enthalten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Werk - und Montageplanung eine Kabelzugliste zu erstellen, die exakten und kompletten Vorgaben zur Kabelverlegung (Funktion, Kabeltyp, von/nach, Anschlusskomponenten, Beschriftungsvorgaben der Kabelenden) sind vom AN in Papier-, Excel- und PDF- Form zu überreichen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Erweiterungsfähigkeit der Schlüsselfachanlage gewährleistet ist und das diese demontierbar und an anderer Stelle, wie z.B. ein Neubau wieder modular aufgebaut werden kann. Die Leitungsverlegung ist mit den zusätzlichen Fachfirmen abzustimmen. Evtl . Aufwendungen für Abstimmungen mit den Fremdgewerken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-03 📅
Name: KEMAS GmbH
Postanschrift: Wüstenbrander Str. 9
Postort: Oberlungwitz
Postleitzahl: 09353
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb@kemas.de 📧
Land: Zwickau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 271399.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
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Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 043-111359 (2022-02-25)