Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Grundreferenzen über die Planung von großen Sonderbauten in den letzten 5 Jahren (Gewicht 50 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 12,5 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Großer Sonderbau i. S. v. § 50 Abs. 2 BauO NRW (nicht notwendigerweise in NRW gelegen),
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung der Planungsleistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 300 + 400 der DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.1.2016 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 1.1.2016.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Planung waren (zumindest auch) Umbaumaßnahmen im Bestand (Gewicht 15 %),
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 15 %),
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen netto ohne MwSt. (Gewicht 5 %),
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2,5 %).
2. Referenzen über Architektenleistungen für den Umbau eines Gebäudes in den letzten 5 Jahren (Gewicht 35 %), Unterkriterien:
2.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 10 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau eines Gebäudes,
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung der Planungsleistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 300+400 der DIN 276) betrug mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.1.2016 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 1.1.2016.
2.2. zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: konkreter Gegenstand des Vorhabens war ein Großer Sonderbau i. S. v. § 50 Abs. 2 BauO NRW – nicht notwendigerweise in NRW gelegen (Gewicht 8 %),
2.3. zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 10 %),
2.4. zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Höheres Baukostenvolumen netto ohne MwSt. (Gewicht 5 %),
2.5. zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2 %),
3. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 6 %),
3.2. aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %),
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
4.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
4.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).