Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch di

Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-10 Auftragsbekanntmachung
2021-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Kurze Beschreibung:
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: jan.joachim@gmsh.de 📧
Telefon: +49 5991524 📞
Fax: +49 5991465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Datum des Beginns: 2021-08-10 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-243007
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: BG 10 „Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 1 rd. 126 114 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
Bezeichnung des Loses: BG 11 „Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 2 rd. 92 525 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: BG 12 „Ostholsteinisches Hügel- und Seenland“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 3 rd. 72 822 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: BG 13 „Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn“
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 4 rd. 81 302 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: BG 14 „Angeln und Schwansen“
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 5 rd. 52 632 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung
Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch
Ostholsteinisches Hügel- und Seenland
Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn
Angeln und Schwansen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Mehr anzeigen
4. Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Gewässerschutzberatung) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Mehr anzeigen
5. Eigenerklärung über eine qualifizierte Hochschul- bzw. vergleichbare Ausbildung in den Bereichen der Agrarwissenschaften, Bodenkunde, Pflanzenernährung, Hydrologie und dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrogeologischen, bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im norddeutschen Flachland vorherrschen für die Beraterinnen und Berater, die im Auftragsfalle zum Einsatz kommen,
Mehr anzeigen
6. Eigenerklärung über mehrjährige Erfahrung in der Grundwasserschutzberatung,
7. Eigenerklärung über Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung,
8. Eigenerklärung über die Personalausstattung zur Erbringung der Leistung,
9. Eigenerklärung über Erfahrungen im Umgang mit geographischen Informationssystemen und Vorhaltung der erforderlichen Technik,
10. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten, um die hohe Anzahl der zu beratenen Landwirtinnen und Landwirte und die Intensität der flächenbezogenen Beratung in den jeweiligen Beratungsgebieten abzudecken,
11. Angabe der Rechtsform, Organisation sowie technische Ausrüstung des Unternehmens,
12. Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten),
13. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält,
14. Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit,
15. Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (Universitäten und Fachhochschulen, Dünge- und Pflanzenschutzmittelberater, Beratungsringe, Spezialberater, etc.),
16. Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen,
17. Eigenerklärung über einen aktuellen, übersichtlichen, strukturierten Internetauftritt mit aktuellen Hinweisen zur Gewässerschutzberatung und Angeboten für Landwirte,
18. Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.
Mehr anzeigen
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mehr anzeigen
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schlüssigkeit und Qualität des Gewässerschutzkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.e-vergabe-sh.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Mehr anzeigen
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2021 an die GMSH, z. H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 7 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Juni 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail:jan.joachim@gmsh.de) zu richten.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterl. sind zusätzlich vorzulegen.
Mehr anzeigen
Auswahl-/Zuschlagsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640 📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Mehr anzeigen
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: n. n.
Postort: n. n.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Herr Jan Joachim
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431-599-1524 📞
E-Mail: jan.joachim@gmsh.de 📧
Quelle: OJS 2021/S 093-243007 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1405382.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 191-497170
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 093-243007
ABl. S-Ausgabe: 191

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in fünf neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese fünf Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425.395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los
1 rd. 126.114 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
2 rd. 92.525 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
3 rd. 72.822 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
4 rd. 81.302 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
5 rd. 52.632 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-23 📅
Name: IGLU GbR
Postanschrift: Bühlstrasse 10
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland 🇩🇪
Göttingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 271 244 EUR 💰
Name: GWS Nord
Postanschrift: Chemnitzstraße 18
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24114
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 272133.79 EUR 💰
Name: Geries Ingenieure GmbH
Postanschrift: Kirchberg 12
Postort: Gleichen-Reinhausen
Postleitzahl: 37130
Gesamtwert des Auftrags: 318 340 EUR 💰
Name: INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH
Postanschrift: Hubertusstraße 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 271 794 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Name: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Grüner Kamp 15-17
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 271 871 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de) zu richten.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Juni 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail:jan.joachim@gmsh.de) zu richten.
Verhandlungsgespräche / Präsentation:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Mehr anzeigen
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 191-497170 (2021-09-27)