Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, mit Angabe der wesentlichen Projektdaten. Die einzureichenden Referenzprojekte sind auf den Formblättern od. ggfs. auf weiteren Blättern hinsichtlich Anlagen- und Konstruktionsdetails, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Netto-Baukosten, Angaben zur geplanten und tatsächlichen Bauzeit, Fertigstellungstermin genau zu beschreiben.
Als vergleichbar gelten Projekte ähnlicher Größe und Schwierigkeitsgrad gemäß dem hier ausgeschriebenem Projekt. Themenschwerpunkte sind das Umbauen im Bestand bei Weiterbetrieb der Energieversorgung. Nachzuweisen ist, dass mindestens 30% der ausgeführten Leistungen zu den Referenzprojekten durch den eigenen Betrieb erfolgte.
Gleiches gilt für Referenzen, die von Nachunternehmen im Zuge der Eignungsleihe eingereicht werden.
Allen Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen.
Werden Referenzen von Nachunternehmern abgegeben, so ist von dem jeweils referenzgebenden Nachunternehmer dem Angebot eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizufügen.
- Nachzuweisendes Fachpersonal (Mindestanforderungen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Fachkräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal. Die Kommunikation erfolgt in Deutsch.
Zur Durchführung der Demontagearbeiten der KMF-Isolierung und der Schweißarbeiten ist die Sachkunde des Fachpersonals nachzuweisen:
- Sachkundennachweis für Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontami-nierten Bereichen nach BGR 128 bzw. DGUV Regel 101-004
- Die Stahlschweißer müssen für die vorgesehenen Verfahren, Schweißpositionen, Werkstoffgruppen und Abmessungsbereiche eine Prüfung nach DIN EN 287 abgelegt haben und im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung sein. Die Arbeiten sind unter Aufsicht von geprüftem, qualifiziertem Fachpersonal im Rahmen der DIN EN 719 / 729 durchzuführen. Bei Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen sind die Quali-tätsanforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 350 zu erfüllen.
- Die Schweißer sind in einer Übersicht aufzulisten.
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe).
- Nachweise Fachfirmen-Qualifikationen (zugelassene Fachfirmen) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Es sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Anerkanntes Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement (SCC-Zertifikat, ASCA, OHSAS oder gleichwertig)
- gültiger Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG, oder gleichwertig
- Zertifizierung DVGW-Arbeitsblatt GW 301, oder gleichwertig
Alle erforderlichen Nachweise zur Belegung der jeweiligen Fachfirmen-Qualifikation sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Sofern für die o.g. Fachfirmen-Nachweise Nachunternehmer eingesetzt werden, dann sind die entsprechenden Fachfirmennachweise von den jeweils eingesetzten Nachunternehmern nachzuweisen.
Von den eingesetzten Nachunternehmern ist jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eigungsleihe!).
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Nachweis einer Zertifizierung Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung.
Die Zertifierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig ist sowohl vom Bieter selbst, als auch von Nachunternehmen dem Angebot beizufügen, sofern sich der Bieter eines Nachunternehmens bedient.