Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in den Jahren 2021 bis 2023

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertrete

Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2021 bis 2023. Sie dienen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
— zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
— zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes,
— als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und
— zur Fundierung von Investitionsentscheidungen.
Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeu-tung für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-09 Auftragsbekanntmachung
2021-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Referenznummer: 2021/BAG-Z4-VgSt/005
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2021 bis 2023. Sie dienen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): — zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, — zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes, — als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und — zur Fundierung von Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeu-tung für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postanschrift: Werderstr. 34
Postleitzahl: 50672
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html 🌏
E-Mail: vergabestelle@bag.bund.de 📧
Fax: +49 221-57763490 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=396697 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=396697 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-14 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 113-297216
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie der Anlage 11 „E-Rechnung_Info_Lieferanten“

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2021 bis 2023. Sie dienen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
Mehr anzeigen
— zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
— zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes,
— als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und
— zur Fundierung von Investitionsentscheidungen.
Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeu-tung für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).
Mehr anzeigen
In der Gleitenden Mittelfristprognose ist die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten zu prognostizieren. Der Schwerpunkt soll hierbei auf den beiden Kenngrößen „Verkehrsaufkommen“ (= transportierte Tonnen bzw. beförderte Personen) und „Verkehrsleistung“ (= Tonnenkilometer bzw. Personenkilometer) liegen.
Mehr anzeigen
Es handelt sich um eine „gleitende“ Prognose. Das heißt, dass eine Prognose immer die vorhergehen-de Prognose ablöst und alle halbe Jahre eine neue kurz- bzw. mittelfristige Vorausschau erfolgt. Die Gleitende Mittelfristprognose unterliegt damit einer ständigen Überprüfung anhand der tatsächlichen Entwicklung. Aus diesem Grund werden alle Zielgrößen immer an den von der amtlichen Statistik aus-gewiesenen Zahlen gemessen. Dieses Prinzip impliziert, dass konzeptionelle und definitorische Verän-derungen in der statistischen Erfassung sowie spätere Revisionen von der Prognose – soweit und so-bald wie möglich – nachzuvollziehen sind. Für ggf. bestehende Lücken oder Schwachstellen in der De-finition, Abgrenzung und Erfassung der Daten gilt es, Hilfsgrößen heranzuziehen bzw. zu entwickeln.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen. Das BAG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage eines Versicherungsnachweises oder eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzufordern.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Mehr anzeigen
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
— Nationale Verkehrsprognosen,
— Verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen,
— Güter- und Personenverkehrsprognosen,
—— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
—— Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden,
—— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
—— Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
— Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Mehr anzeigen
— Mind. 3 Jahre Berufserfahrung bei der Erstellung von vergleichbaren verkehrswirtschaftlichen Prognosen (hierzu zählen zum Beispiel nationale Verkehrsprognosen, verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen, Güter- und Personenverkehrsprognosen).
Nachweis: Der Vordruck Qualifikationsprofil ist zu verwenden.
Mindeststandards:
Es gelten folgende Mindeststandards für Referenzen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
— Nationale Verkehrsprognosen,
— Verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen,
— Güter- und Personenverkehrsprognosen.
Es gelten folgende Mindeststandards für technische Fachkräfte:
— mind. 3 Jahre Berufserfahrung bei der Erstellung von vergleichbaren verkehrswirtschaftlichen Prognosen (hierzu zählen zum Beispiel nationale Verkehrsprognosen, verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen, Güter- und Personenverkehrsprognosen).
Nachweis: Der Vordruck Qualifikationsprofil ist zu verwenden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=396697 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- undbewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 113-297216 (2021-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2021 bis 2023. Sie dienen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, - zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes, - als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und - zur Fundierung von Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeu-tung für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 216 699 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-413672
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 113-297216
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie der Anlage 11 "E-Rechnung_Info_Lieferanten"

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2021 bis 2023. Sie dienen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Mehr anzeigen
- zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
- zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes,
- als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und
- zur Fundierung von Investitionsentscheidungen.
Es handelt sich um eine „gleitende“ Prognose. Das heißt, dass eine Prognose immer die vorhergehen-de Prognose ablöst und alle halbe Jahre eine neue kurz- bzw. mittelfristige Vorausschau erfolgt. Die Gleitende Mittelfristprognose unterliegt damit einer ständigen Überprüfung anhand der tatsächlichen Entwicklung. Aus diesem Grund werden alle Zielgrößen immer an den von der amtlichen Statistik aus-gewiesenen Zahlen gemessen. Dieses Prinzip impliziert, dass konzeptionelle und definitorische Verän-derungen in der statistischen Erfassung sowie spätere Revisionen von der Prognose - soweit und so-bald wie möglich - nachzuvollziehen sind. Für ggf. bestehende Lücken oder Schwachstellen in der De-finition, Abgrenzung und Erfassung der Daten gilt es, Hilfsgrößen heranzuziehen bzw. zu entwickeln.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Name: Intraplan Consult GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 216 699 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: - Vergabestelle -

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- undbewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zurügen(§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Bieter, deren
Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß§134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durchden Auftraggeber
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendetverkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2021/S 156-413672 (2021-08-09)