Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe
der EEE Teil IV Abschnitt Cund D (Hinweis: bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre).Im Formblatt „EEE-Europäische Eigenerklärung
“ werden für den genannten Abschnitt folgende Angaben verlangt:
-Angaben zu zu Lieferungen und Dienstleistungen der geannten Art (dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen)
-Angaben zu technischen Fachkräften oder technsichen Stellen
-Angaben zur technischen Ausrüstung und Maßnahmn zur Qualitätssicherung
-Angaben zur Vertragserfülling - Lieferkettenmanagement- und -
überwachungssystem
-Angabe zur Kontrollmöglichkeit der produktionskapazität bzw. seine technische
Leistungsfähigkeit sowie der Qualitätskontrolle
-Angaben zu Ausbildungsnachweisen oder Bescheinigungen über ie berufliche
Befähigung (Dienstleister oder Unternehmen selbst oder seiner Führungskräfte)
-Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen
-Angaben zu den durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahlen und die Zahl
seiner Fürhrungskräfte in den letzten 3 Jahren
-Angaben zu Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung
-Angaben zur Unterauftragsvergabe
-Bescheinigungen zu Qualitätssicherungsnormen
-Bescheinigungen zur Erfüllung der Anforderungen an die
Umweltmanagementsysteme oder -normen
Das Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung " steht unter dem
in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Zum
Ausfüllen kann auch der unter Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung
zusätzliche Angaben: Link und Erläuterungen zum Dienst zum Ausfüllen und
Wiederverwenden der EEE genutzt werden.