Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (2016 - 2020), die mit der zu vergebenden Leistung
Vergleichbar sind.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung
Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI Leistungsphase 2 bis 7 eines innerstädtischen Ausbau eines
Straßenbauprojektes mit:
— Baukosten ≥ 2,5 Mio. EUR netto oder
— einer Ausbaulänge ≥ 400 m nachweisen.
Die Maßnahme muss bereits baulich realisiert worden sein.
Für die Referenz ist eine schriftliche Bestätigung des AG als Anlage beizufügen.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (2016 - 2020), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung
Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI Leistungsphase 8 bis 9 und örtliche Bauüberwachung eines innerstädtischen
Ausbau eines Straßenbauprojektes mit:
— Baukosten ≥ 2,5 Mio. EUR netto oder
— einer Ausbaulänge ≥ 400 m nachweisen.
Die Maßnahme muss bereits baulich realisiert worden sein.
Für die Referenz ist eine schriftliche Bestätigung des AG als Anlage beizufügen.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied
Nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 3 Ingenieure (oder vergleichbare Berufsqualifikation) im Bereich der Objektplanung
Verkehrsanlagen nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck
„Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des
Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.