Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern. Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind. Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert. Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise. Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.
Auftragsbekanntmachung (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2021-VgV-FDMob-01
Kurze Beschreibung:
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der
August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.
Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der
August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.
Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilzunehmen, bitten wir Sie sich zu registrieren.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der
August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.
Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vorgesehen.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht. Die Übertragung erfolgt schriftlich (stufenweise Beauftragung).
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht. Die Übertragung erfolgt schriftlich (stufenweise Beauftragung).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise
Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen ausdrücklich vor.
Das Angebot ist für die Leistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. §47 HOAI) Lph. 2 bis 9,
— Technische Ausrüstung (gem. §55 HOAI) Lph. 2 bis 9,
— sowie die je Leistungsphase erforderlichen Besonderen Leistungen zu erstellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist, beizubringen,
— Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen (Angaben hierzu in der Eigenerklärung zur Eignung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in
Höhe von 2,0 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist.
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied nachzuweisen.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in
Dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber die Bewerbergemeinschaft hat mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz von 300 000 EUR / Jahr (netto) erzielt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (2016 - 2020), die mit der zu vergebenden Leistung
Vergleichbar sind.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung
Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI Leistungsphase 2 bis 7 eines innerstädtischen Ausbau eines
Straßenbauprojektes mit:
— Baukosten ≥ 2,5 Mio. EUR netto oder
— einer Ausbaulänge ≥ 400 m nachweisen.
Die Maßnahme muss bereits baulich realisiert worden sein.
Für die Referenz ist eine schriftliche Bestätigung des AG als Anlage beizufügen.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (2016 - 2020), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI Leistungsphase 8 bis 9 und örtliche Bauüberwachung eines innerstädtischen
Ausbau eines Straßenbauprojektes mit:
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied
Nachgewiesen werden.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 3 Ingenieure (oder vergleichbare Berufsqualifikation) im Bereich der Objektplanung
Verkehrsanlagen nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck
„Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des
Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV (2) Ingenieur
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Verteter im Fall einer Arbeitsgemeinschaft
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe III.1) Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Wertungskriterien Auswahlverfahren bei Punktegleichstand wird nach VgV §75 (6) das Losverfahren durchgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-25 📅
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilzunehmen, bitten wir Sie sich zu registrieren.
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Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des
Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 098-257162 (2021-05-19)
Ergänzende Angaben (2021-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.
Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.
Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Quelle: OJS 2021/S 103-272092 (2021-05-26)
Ergänzende Angaben (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der
August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und
westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis
zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-
Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die
Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein
Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.
Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild
Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2
bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch
erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und
unterzeichnet werden müssen.