Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich auf Basis der eingereichten Unterlagen und anhand folgender Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (max. 20 Punkte),
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers 74 % (max. 74 Punkte),
3. Nachweis zur Qualitätssicherung des Bewerbers 6 % (max. 6 Punkte).
Im Einzelnen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (max. 20 Punkte), davon anteilig:
1.1 Mittlerer Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen, gemittelt aus den Jahresumsätzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zu 10 % (max. 10 Punkte)
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen < 0,5 Mio. EUR/Jahr: 0 Punkte,
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen > 2,0 Mio. EUR/Jahr: 10 Punkte,
— dazwischen liegende Werte werden linear interpoliert.
1.2 Mittlere Anzahl der Angestellten (ÖBÜ / SiGeKo), gemittelt jeweils über die Anzahl der Angestellten (ÖBÜ / SiGeKo) der letzten drei Geschäftsjahre bis zu 10 % (max. 10 Punkte).
Davon anteilig für Angestellten der ÖBÜ 7 % (max. 7 Punkte) und für Angestellten als SiGeKo 3 % (max. 3 Punkte)
< 2 Angestellten (ÖBÜ): 0 Punkte,
≥ 8 Angestellten (ÖBÜ): 7 Punkte.
Dazwischen liegende Werte werden linear interpoliert
< 2 Angestellten (SiGeKo): 0 Punkte,
≥ 4 Angestellten (SiGeKo): 3 Punkt.
Dazwischen liegende Werte werden linear interpoliert
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers 74 % (max. 74 Punkte) davon anteilig für den Kompetenzbereich (1) 56 % (max. 56 Punkte) und für den Kompetenzbereich (2) 18 % (max. 18 Punkte).
In einem ersten Bewertungsschritt wird geprüft, ob die eingereichte Referenz hinsichtlich der überwachten Bauleistung vergleichbar ist (siehe III.1.3. 1)) dort Angaben zu vergleichbaren Referenzen).
In einem zweiten Schritt wird geprüft, welche Leistungen in der anerkannten Referenz erbracht wurden.
Kompetenzbereich (1): max. 14 Punkte je anerkannter vergleichbarer Referenz, insgesamt max. 56 Punkte.
Für Kompetenzbereich (1) gilt folgende Bewertung pro Referenz:
8 Punkte, wenn Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden,
4 Punkte, wenn Leistungen der Objektüberwachung erbracht wurden,
2 Punkte, wenn Leistungen zur Vertretung des Bauherrn erbracht wurden.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 56 Punkten erzielt werden. Werden mehr als vier Referenzen eingereicht, werden die vier punkthöchsten Referenzen in die Wertung aufgenommen. Weitere Referenzen führen nicht zu einer höheren Punktzahl bzw. besseren Bewertung.
Kompetenzbereich (2): max. 4,5 Punkte je anerkannter vergleichbarer Referenz, insgesamt max. 18 Punkte.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 18 Punkten erzielt werden. Weitere Referenzen führen nicht zu einer höheren Punktzahl bzw. besseren Bewertung.
3. Nachweis zur Qualitätssicherung des Bewerbers 6 % (max. 6 Punkte) vorhandene Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden mit 3 Punkten bewertet. Liegt darüber hinaus eine Zertifizierung für die Qualitätssicherung vor, erfolgt eine Bewertung mit 6 Punkten. Kein Nachweis: 0 Punkte.