Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit Juli 2015 bis Juni 2021, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf jeweils max. 1 DIN A 3 Seite bzw. 2 DIN A 4 Seiten sowie die Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle genannten Leistungsphasen erbracht sein müssen und mindestens eine der genannten Leistungsphasen vollständig im Referenzzeitraum liegen muss. Die Leistungen Artenschutzbeitrag und Umweltbaubegleitung müssen vollständig im Referenzzeitraum liegen.
LB: Verkehrsanlagen, Lph 3 bis 6 und 8 ≥ HZ III;
— 2 innerstädtische Straßenplanungen mit einer Mindestlänge von 150 m, mindestens 4 Schnittstellen (Anbindungen an das weitere Straßen- und Wegenetz, Zufahrten, etc.) sowie Alleebäumen/Baumreihen im Bestand.
LB: Technische Ausrüstung, Lph 1 bis 6 und 8 ≥ HZ II;
— 2 Planungen von Straßenbeleuchtungsanlagen mit einer Mindestlänge von 150 m.
LB: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)/Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP) – 1 Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan/Landschaftspflegerischer Ausführungsplan für Straßenverkehrsanlagenprojekte
LB: Artenschutzbeitrag;
— 1 Artenschutzbeitrag für Straßenverkehrsanlagenprojekte.
LB: Umweltbaubegleitung;
— 1 Umweltbaubegleitung im Rahmen der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen (Straßenverkehrsanlagenprojekte) sowie Alleebäumen/Baumreihen im Bestand,
— § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung), Nachweis jeweils für 2 Bearbeiter pro Leistungsbild, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zusätzlich Nachweis über Befähigung und mindesten 3 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan/Landschaftspflegerischer Ausführungsplan und die Leistungen Erstellung Artenschutzbeitrag und Umweltbaubegleitung für jeweils 1 Bearbeiter.
— § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über je 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure, Diplom, Bachelor, Master) in den folgenden Leistungsbildern verfügen;
— Verkehrsanlagen,
— Technische Ausrüstung.
Der Bewerber muss mindestens über 1 ausgebildete Fachkraft (Ingenieur, Diplom, Bachelor, Master, Sachverständiger, Gutachter) in den folgenden Leistungsbildern/Besonderen Leistungen verfügen;
— Landschaftspflegerischer Begleitplan,
— Artenschutzbeitrag,
— Umweltbaubegleitung,
— § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware;
— 6 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
— Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.