Beschreibung der Beschaffung
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau und die Erweiterung Grundschule mit Neubau Hort, einschl. Schulhof und Sportflächen.
Die bestehende Schule ist 4-geschossig, komplett unterkellert und wurde 1983 in Massivbauweise errichtet. Das Bestandsgebäude wird umfassend funktional, brandschutztechnisch, energetisch und gestalterisch ertüchtigt.
Die Erweiterung der Schule erfolgt ebenfalls 4-geschossig in Massivbauweise mit Teilunterkellerung. Funktional wird die Schule um eine Mensa im EG, neue Klassenräume, Gruppenräume, Gemeinschaftsküche und Werkstätten in den Obergeschossen erweitert.
Der Hort-Neubau wird 2-geschossig in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert
Geländedaten:
— Grundstücksfläche: 9 350 m,
— UK Bodenplatte UG -3,92 m / 65,41 m u?. NN,
— OKFF EG +/- 0,00 m / 69,33 m u?. NHN,
— OK Gelände neu: -0,95 m / 68,38 m u?. NHN,
— Höchster Grundwasserstand: -9,03 m / 60,3 m u?. NHN,,
— Gebäudedaten,
— Bruttorauminhalt BRI (DIN 277): 21 587 m,
— Bruttogrundrissfläche BGF(DIN 277): 5 973 m,
— Nutzungsfläche NUF (DIN 277): 3 011 m,
— Nettoraumfläche NRF (DIN 277): 4 819 m.
Anzahl Geschosse Altbau:
— 1 x UG (partiell als Kriechkeller),
— 4 x OG: (EG bis 3. OG).
Geschosse Erweiterung Schule:
— 1 x UG (Teilunterkellerung),
— 4 x OG: (EG bis 3. OG)
Geschosse Erweiterung Hort:
— 2 x OG: (EG bis 1. OG)
Gebäudeklasse (§ 2 (3) BbgBO):
— 5 — Sonderbau, im 4-geschossigen Gebäudeteil (Schulerweiterung),
— 3 — Sonderbau, im 2-geschossigen Gebäudeteil (Hort).
Energiestandard: EnEV 2016
Das Los Abbrucharbeiten umfasst im Wesentlichen den Abbruch von:
— Fassadenbauteilen aus Stahlbeton-Fertigteilen (ca. 135 m), einschl. erforderlicher Betonschnitte,
— Abbruch von Fenstern aus Kunststoff und Holz (ca. 600 m), einschl. der zugehörigen Fensterbänke,
— Abbruch von elastischen Bodenbelägen (ca. 1.236 m) einschl. Sockel,
— Abbruch von keramischen Bodenbelägen und Betonwerkstein einschl. Bodenaufbau (ca. 135 m),
— Abbruch von keramischen Wandbelägen (ca. 240 m),
— Abbruch von Innentüren (ca. 56 Stk.),
— Abbruch einer Treppenanlage, bestehend aus 8 Läufen und 3 Zwischenpodesten,
— Abbruch von Dachbelägen einschl. gefällebildende Ausgleichsschicht (ca. 490 m), einschl. zugehöriger Fallleitungen, Regenrinnen,
— Abbruch sämtlicher haustechnischer Einbauten (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) auf 2 100 m,
— Abbruch von Einbauten und Spielgeräten im Außenbereich z. T. zur Wiederverwendung an unterschiedlichen Standorten bis max. 6 km Entfernung.