Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge an jeweils einem Standort aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen (d.h. pro Referenz 1 Standort mit der entsprechenden Grundfläche).
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
Die beigefügten Referenzen müssen laufende Vertragsverhältnisse betreffen, die bereits mindestens 3 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 3 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als 1 Jahr zurückliegen (berechnet ab Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens).
Bei mindestens 1 der genannten Referenzen hat der Bieter eine Gesamtfläche von mindestens 3.500 m² Grünflächen in Außenbereichen an einem Standort bearbeitet.
Beispiel Definition Grundfläche siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.3.1
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Benennung des / der Vertragsobjekte(s)
- Vertragsbeginn und bei bereits beendetem oder gekündigten Vertragsverhältnis,
das Datum des bereits erfolgten bzw. vereinbarten Vertragsendes
- Jahresauftragswert/Umsatz in TEUR netto
- Auftragsvolumen in qm (Grundfläche der Außenbereiche am Objekt des Vertragspartners)
- Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z.B. durch Darstellung, an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.