Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die MPG ist eine unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation, die in eigenen Instituten Grundlagenforschung auf den Gebieten der Natur-, Bio- und Geistes- und Sozialwissenschaften betreibt. Derzeit bestehen eine Gruppen-Unfallversicherung, eine Gruppen-Strahlenunfallversicherung und eine Gruppen-Expeditionsversicherung. Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen wechselnden Personenkreis (ohne Namensnennung – nur summarische Betrachtung) automatisch gegen Unfälle, Bergungskosten/Expeditionen sowie gegen Strahlenunfälle versichern (Fremdversicherung mit Direktanspruch). Der Abruf der Versicherungen ist für den 1.1.2022 geplant. Der Vergabegegenstand wird in 2 Lose aufgeteilt. — Los 1 beinhaltet die Gruppen-Unfallversicherung und die Gruppen-Expeditionsversicherung, — Los 2 beinhaltet die Gruppen-Strahlenunfallversicherung.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2021-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unfallversicherungen
Referenznummer: 08047623 Gruppenunfall, Strahlen und Expeditionsversicherung
Kurze Beschreibung:
“Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die...”
Kurze Beschreibung
Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die MPG ist eine unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation, die in eigenen Instituten Grundlagenforschung auf den Gebieten der Natur-, Bio- und Geistes- und Sozialwissenschaften betreibt. Derzeit bestehen eine Gruppen-Unfallversicherung, eine Gruppen-Strahlenunfallversicherung und eine Gruppen-Expeditionsversicherung.
Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen wechselnden Personenkreis (ohne Namensnennung – nur summarische Betrachtung) automatisch gegen Unfälle, Bergungskosten/Expeditionen sowie gegen Strahlenunfälle versichern (Fremdversicherung mit Direktanspruch).
Der Abruf der Versicherungen ist fĂĽr den 1.1.2022 geplant.
Der Vergabegegenstand wird in 2 Lose aufgeteilt.
— Los 1 beinhaltet die Gruppen-Unfallversicherung und die Gruppen-Expeditionsversicherung,
— Los 2 beinhaltet die Gruppen-Strahlenunfallversicherung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unfallversicherungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unfallversicherungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-15 đź“…
Einreichungsfrist: 2021-03-16 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-086699
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 237-584093
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
“Entfällt”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die...”
Kurze Beschreibung
Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die MPG ist eine unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation, die in eigenen Instituten Grundlagenforschung auf den Gebieten der Natur-, Bio- und Geistes- und Sozialwissenschaften betreibt. Derzeit bestehen eine Gruppen-Unfallversicherung, eine Gruppen-Strahlenunfallversicherung und eine Gruppen-Expeditionsversicherung.
“Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen wechselnden Personenkreis...”
Kurze Beschreibung
Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen wechselnden Personenkreis (ohne Namensnennung – nur summarische Betrachtung) automatisch gegen Unfälle, Bergungskosten/Expeditionen sowie gegen Strahlenunfälle versichern (Fremdversicherung mit Direktanspruch).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “Der Abruf der Versicherungen ist für den 1.1.2022 geplant.”
“Der Vergabegegenstand wird in 2 Lose aufgeteilt.”
“— Los 1 beinhaltet die Gruppen-Unfallversicherung und die Gruppen-Expeditionsversicherung,”
“— Los 2 beinhaltet die Gruppen-Strahlenunfallversicherung.”
Bezeichnung des Loses: Gruppen-Unfallversicherung und die Gruppen-Expeditionsversicherung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
“5.1.3.1 Gruppen-Unfallversicherung:”
“Versichert sind” Mehr anzeigen (29) “a) Beschäftigte mit unbefristetem bzw. befristetem Arbeitsverhältnis,”
“b) Auszubildende,”
“c) Dual Studierende,”
“d) Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte,”
“e) MPG-Stipendiaten,”
“f) vertraglich geförderte Nachwuchswissenschaftler aus Drittmitteln,”
“g) soloselbstständige Wissenschaftler mit Werkvertrag- oder Dienstvertrag,”
i) Wissenschaftler (z. B. (promovierte) Wissenschaftler, Doktoranden anderer Einrichtungen, Stipendiaten anderer Einrichtungen, Studierende, wissenschaftliche Berater), die in den wissenschaftlichen Betrieb des Instituts partiell eingebunden sind und denen durch einen Gast- und Gestattungsvertrag gestattet worden ist, die wissenschaftlichen Einrichtungen des Instituts zu benutzen,
“j) Emeritierte Wissenschaftler mit Emeritusarbeitsplatz bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres,”
“Falls sie (Fälle a-j) ihren Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) haben.”
“Ebenfalls als „versicherte Personen“ gelten sog. „Besucher“, wobei unter „Besucher“ alle diejenigen Personen fallen, die für einen befristeten Zeitraum in...”
Kurze Beschreibung
Ebenfalls als „versicherte Personen“ gelten sog. „Besucher“, wobei unter „Besucher“ alle diejenigen Personen fallen, die für einen befristeten Zeitraum in den Betrieb eines Instituts der MPG integriert sind, jedoch keinen Arbeitsvertrag mit der MPG und ihren Wohnsitz nicht in der EU haben.
“Versichert sind auch in Elternzeit, Pflegezeit, bezahlter Freistellung nach § 7 Abs. 1a SGB IV (bis zu 3 Monate), Altersteilzeit oder unbezahltem Urlaub...”
Kurze Beschreibung
Versichert sind auch in Elternzeit, Pflegezeit, bezahlter Freistellung nach § 7 Abs. 1a SGB IV (bis zu 3 Monate), Altersteilzeit oder unbezahltem Urlaub nach § 7 Abs. 3 SGB IV (max. 1 Monat) befindliche Mitarbeiter der MPG sowie auch solche, die Krankengeld, Krankentagegeld, Versor-gungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld o. ä. Leistungen erhalten. Weiterhin versichert sind auch freigestellte Mitarbeiter während der Ausübung von Wehrdienst oder Zivildienst (§ 7 Abs. 3 S. 2 SGB IV).
“Versicherte Personen können an allen nicht rechtsfähigen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (dies beinhaltet...”
Kurze Beschreibung
Versicherte Personen können an allen nicht rechtsfähigen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (dies beinhaltet im Inland auch das Institut für Plasmaphysik (IPP; anders finanziert) sowie folgende Einrichtungen der MPG im Ausland: Bibliotheca Hertziana – Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte, Rom; Kunsthistorisches Institut in Florenz – Max-Planck-Institut, Florenz; Max-Planck-Institut für Psycholinguistik, Nijmegen), den rechtlich selbständigen Instituten Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH (EIFO), Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (KOFO) sowie der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) tätig sein.
“Es handelt sich um eine automatische Gruppenversicherung eines wechselnden Personenkreises, d. h. auch neu hinzukommende der Gruppe zugehörige Personen sind...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich um eine automatische Gruppenversicherung eines wechselnden Personenkreises, d. h. auch neu hinzukommende der Gruppe zugehörige Personen sind versichert.
“Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten sowie...”
Kurze Beschreibung
Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten sowie sonstigen nicht rechtsfähigen Ein-richtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
“Folgende rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen sind berechtigt, die Konditionen des abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrags zu nutzen:”
“— Large Binocular Telescope („LBT Beteiligungsgesellschaft“), Heidelberg,”
“— Center of Advanced European Studies and Research (caesar) gemeinnützige Stiftung privaten Rechts, Bonn,”
“— Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Frankfurt am Main,”
“— folgendes Institut soll berechtigt sein:”
“Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law, Luxembourg.”
“Die genannten rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen haben für den Fall, dass sie ebenfalls die Konditionen und Modalitäten dieses....”
Kurze Beschreibung
Die genannten rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen haben für den Fall, dass sie ebenfalls die Konditionen und Modalitäten dieses. Gruppenversicherungsvertrags nutzen wollen, einen eigenen Gruppenversicherungsvertrag als Vertragspartner mit dem bezuschlagten Bieter zu den Modalitäten des Abschlusses mit der MPG abzuschließen. Der Bieter ist verpflichtet, mit diesen genannten Einrichtungen auf dieser Basis zu kontrahieren.
“Die MPG wird aus den Vereinbarungen dieser rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen weder berechtigt oder verpflichtet, noch besteht eine Haftung der MPG.”
Kurze Beschreibung
Die MPG wird aus den Vereinbarungen dieser rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen weder berechtigt oder verpflichtet, noch besteht eine Haftung der MPG.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
“Grundlaufzeit 3 Jahre mit 2 x Verlängerung jeweils um 1 Jahr (5 Jahre Gesamtlaufzeit)”
Bezeichnung des Loses: Gruppen-Strahlenunfallversicherung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
“Gruppen-Strahlenunfallversicherung”
“Die beruflich mit strahlenerzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung kommen, falls sie (Fälle a-j) ihren Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) haben.” Mehr anzeigen (18) “Ebenfalls als „versicherte Personen“ gelten sog. „Besucher“ die beruflich mit strahlenerzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung kommen, wobei unter...”
Kurze Beschreibung
Ebenfalls als „versicherte Personen“ gelten sog. „Besucher“ die beruflich mit strahlenerzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung kommen, wobei unter „Besucher“ alle diejenigen Personen fallen, die für einen befristeten Zeitraum in den Betrieb eines Instituts der MPG integriert sind, jedoch keinen Arbeitsvertrag mit der MPG und ihren Wohnsitz nicht in der EU haben.
“Der Versicherungsschutz gilt für Personen, die”
“— im Kontrollbereich,”
“— im Überwachungsbereich,”
“— weder im Kontroll- noch im Überwachungsbereich im Sinne der Strahlenverordnung tätig sind.”
“Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten sowie...”
Kurze Beschreibung
Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten sowie sonstigen nicht rechtsfähigen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
“Versichertes Risiko und Versicherungsleistungen”
“Der Versicherungsschutz umfasst Strahlenunfälle.”
“Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle in der ganzen Welt für versicherte Personen, die ihren Wohnsitz in der europäischen Union (EU) haben.”
“Es darf für den versicherten Personenkreis keine Einschränkung hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts im Ausland (z. B. Versicherung nur bei...”
Kurze Beschreibung
Es darf für den versicherten Personenkreis keine Einschränkung hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts im Ausland (z. B. Versicherung nur bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr) erfolgen.
“Für versicherte Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der europäischen Union haben, besteht Versicherungsschutz als Besucher während eines vorübergehenden...”
Kurze Beschreibung
Für versicherte Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der europäischen Union haben, besteht Versicherungsschutz als Besucher während eines vorübergehenden Aufenthalts an einem MPI in der europäischen Union (EU).
“a) Ein Strahlenunfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch Strahleneinwirkung von außen auf ihren Körper oder durch Inkorporation strahlender Stoffe...”
Kurze Beschreibung
a) Ein Strahlenunfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch Strahleneinwirkung von außen auf ihren Körper oder durch Inkorporation strahlender Stoffe (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
“b) Mitversichert sind insbesondere Strahlenunfälle durch Laserstrahlen und Maserstrahlen.”
“c) Die Inkorporation strahlender Stoffe muss durch einen bestimmten unvorhergesehenen Vorgang, den die versicherte Person nachweisen muss, erfolgt sein.”
“Die ersten Anzeichen dieser Gesundheitsschädigung müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag durch das Attest eines Arztes festgestellt worden sein,...”
Kurze Beschreibung
Die ersten Anzeichen dieser Gesundheitsschädigung müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag durch das Attest eines Arztes festgestellt worden sein, der von der zuständigen Landesbehörde zu dessen Abgabe ermächtigt ist.
“Als Unfalltag gilt der Zeitpunkt des Ereignisses, das die Strahleneinwirkung oder die Inkorporation verursacht hat; erstreckt sich dieses Ereignis über...”
Kurze Beschreibung
Als Unfalltag gilt der Zeitpunkt des Ereignisses, das die Strahleneinwirkung oder die Inkorporation verursacht hat; erstreckt sich dieses Ereignis ĂĽber mehrere Tage, so gilt der letzte Tag.
“Führt der Strahlenunfall nach Ablauf von 3 Jahren vom Unfalltag an gerechnet zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen...”
Kurze Beschreibung
Führt der Strahlenunfall nach Ablauf von 3 Jahren vom Unfalltag an gerechnet zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.
“5.3 Öffnungsklausel:”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Grundlaufzeit 3 Jahre mit 2x Verlängerung jeweils um 1 Jahr (5 Jahre Gesamtlaufzeit)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
“Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 „Eignung und Ausschlussgründe“ unter Abschnitt 3 „Eigenerklärung gemäß § 8 VAG“ zu erklären, dass er die...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 „Eignung und Ausschlussgründe“ unter Abschnitt 3 „Eigenerklärung gemäß § 8 VAG“ zu erklären, dass er die Erlaubnis zum Be-trieb der Sparte Personenversicherung gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden hat.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer zur Unternehmensdarstellung:”
“— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),” Mehr anzeigen (13) “— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
“— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
“— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.”
“Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 1...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 1 „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (EK-01-A) zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
“Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:”
“— für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert).”
“Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 4 „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass”
“— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;”
“Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice mit dem Angebot vorzulegen:”
“Oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs-...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann: zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
“Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über”
“— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A).”
“Bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ([2017-2019]) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das Jahr...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ([2017-2019]) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das Jahr [letztes Jahr] noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen.
“Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese müssen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese mĂĽssen jeweils folgende Angaben enthalten:
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “— Leistungsempfänger:”
“Der Bieter hat jede Referenz auf unter Verwendung von Anlage „Erklärungen und Eigenerklärungen zum Verfahren“ unter Abschnitt 7 „Unternehmensreferenzen“...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Bieter hat jede Referenz auf unter Verwendung von Anlage „Erklärungen und Eigenerklärungen zum Verfahren“ unter Abschnitt 7 „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.
“EK-8 Erklärungen zur Bietergemeinschaft (soweit zutreffend)”
“EK-9 Verzeichnis über Teilleistungen (soweit zutreffend)”
Mindeststandards:
“Angebote, die durch Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvermittler”
“Eingereicht werden (EK-04-A)” Mehr anzeigen (2) “Beteiligen sich Versicherungsvermittler Namens eines oder mehrerer Versicherer an der Ausschreibung, so müssen sie bei Angebotsabgabe die entsprechende...”
Mindeststandards
Beteiligen sich Versicherungsvermittler Namens eines oder mehrerer Versicherer an der Ausschreibung, so müssen sie bei Angebotsabgabe die entsprechende Bevollmächtigung nachweisen. Sofern Versicherungsvermittler während der Angebotsfrist Angebote von Versicherern eingeholt haben, die sie nicht beabsichtigen als Angebot im Vergabeverfahren einzureichen, so sind die Vermittler verpflichtet, dies den jeweiligen Versicherern unverzüglich mitzuteilen.
“Erfolgt dies nicht, so behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot des Vermittlers von der Wertung auszuschließen.”
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
“Entfällt”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
“(§168 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. –...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(§168 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die...”
Kurze Beschreibung
Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die MPG ist eine unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation, die in eigenen Instituten Grundlagenforschung auf den Gebieten der Natur-, Bio- und Geistes- und Sozialwissenschaften betreibt. Derzeit bestehen eine Gruppen-Unfallversicherung, eine Gruppen-Strahlenunfallversicherung und eine Gruppen-Expeditionsversicherung.
Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen wechselnden Personenkreis (ohne Namensnennung - nur summarische Betrachtung) automatisch gegen Unfälle, Bergungskosten / Expeditionen sowie gegen Strahlenunfälle versichern (Fremdversicherung mit Direktanspruch).
Der Abruf der Versicherungen ist fĂĽr den 1.1.2022 geplant.
Der Vergabegegenstand wird in 2 Lose aufgeteilt.
— Los 1 beinhaltet die Gruppen-Unfallversicherung und die Gruppen-Expeditionsversicherung,
— Los 2 beinhaltet die Gruppen-Strahlenunfallversicherung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z .F. d. W. Generalverwaltung;
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen wechselnden Personenkreis...”
Kurze Beschreibung
Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen wechselnden Personenkreis (ohne Namensnennung - nur summarische Betrachtung) automatisch gegen Unfälle, Bergungskosten / Expeditionen sowie gegen Strahlenunfälle versichern (Fremdversicherung mit Direktanspruch).
“5.1.3.1 Gruppen-Unfallversicherung: Versichert sind” Mehr anzeigen (10) “g) solo-selbstständige Wissenschaftler mit Werkvertrag- oder Dienstvertrag,”
i) Wissenschaftler (z. B. (promovierte) Wissenschaftler, Doktoranden anderer Einrichtungen, Stipendiaten anderer Einrichtungen, Studierende, wissenschaftliche Berater), die in den wissen-schaftlichen Betrieb des Instituts partiell eingebunden sind und denen durch einen Gast- und Gestattungsvertrag gestattet worden ist, die wissenschaftlichen Einrichtungen des Instituts zu be-nutzen,
“j) Emeritierte Wissenschaftler mit Emeritusarbeitsplatz bis zur Vollendung des 85. Lebens-jahres, falls sie (Fälle a-j) ihren Wohnsitz in der Europäischen...”
Kurze Beschreibung
j) Emeritierte Wissenschaftler mit Emeritusarbeitsplatz bis zur Vollendung des 85. Lebens-jahres, falls sie (Fälle a-j) ihren Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) haben. Ebenfalls als „versicherte Personen“gelten sog. „Besucher“, wobei unter „Besucher“ alle diejenigen Personen fallen, die für einen befristeten Zeitraum in den Betrieb eines Instituts der MPG integriert sind, jedoch keinen Arbeitsvertrag mit der MPG und ihren Wohnsitz nicht in der EU haben. Versichert sind auch in Elternzeit, Pflegezeit, bezahlter Freistellung nach § 7 Abs. 1 a SGB IV (bis zu 3 Monate), Altersteilzeit oder unbezahltem Urlaub nach § 7 Abs. 3 SGB IV (max. 1 Monat) befindliche Mitarbeiter der MPG sowie auch solche, die Krankengeld, Krankentagegeld, Versor-gungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld o. ä. Leistungen erhalten. Weiterhin versichert sind auch freigestellte Mitarbeiter während der Ausübung von Wehrdienst oder Zivildienst (§ 7 Abs. 3 S. 2 SGB IV). Versicherte Personen können an allen nicht rechtsfähigen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (dies beinhaltet im Inland auch das Institut für Plasmaphysik (IPP; anders finanziert) sowie folgende Einrichtungen der MPG im Ausland: Bibliotheca Hertziana - Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte, Rom; Kunsthistorisches Institut in Florenz - Max-Planck-Institut, Florenz; Max-Planck-Institut für Psycholinguistik, Nijmegen), den rechtlich selbständigen Instituten Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH (EIFO), Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (KOFO) sowie der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) tätig sein. Es handelt sich um eine automatische Gruppenversicherung eines wechselnden Personenkreises, d. h. auch neu hinzukommende der Gruppe zugehörige Personen sind versichert. Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten sowie sonstigen nicht rechtsfähigen Ein-richtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Folgende rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen sind berechtigt, die Konditionen des abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrags zu nutzen:
“— Large Binocular Telescope ("LBT Beteiligungsgesellschaft"), Heidelberg,”
“— Center of Advanced European Studies and Research (caesar) gemeinnützige Stiftung pri-vaten Rechts, Bonn,”
“— folgendes Institut soll berechtigt sein: Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law, Luxembourg. Die...”
Kurze Beschreibung
— folgendes Institut soll berechtigt sein: Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law, Luxembourg. Die genannten rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen haben für den Fall, dass sie ebenfalls die Konditionen und Modalitäten dieses. Gruppenversicherungsvertrags nutzen wollen, einen eigenen Gruppenversicherungsvertrag als Vertragspartner mit dem bezuschlagten Bieter zu den Modalitäten des Abschlusses mit der MPG abzuschließen. Der Bieter ist verpflichtet, mit diesen genannten Einrichtungen auf dieser Basis zu kontrahieren. Die MPG wird aus den Vereinbarungen dieser rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen weder berechtigt oder verpflichtet, noch besteht eine Haftung der MPG.
“j) Emeritierte Wissenschaftler mit Emeritusarbeitsplatz bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres, die beruflich mit strahlenerzeugenden Stoffen oder Geräten...”
Kurze Beschreibung
j) Emeritierte Wissenschaftler mit Emeritusarbeitsplatz bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres, die beruflich mit strahlenerzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung kommen, falls sie (Fälle a-j) ihren Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) haben. Ebenfalls als „versicherte Personen“ gelten sog. „Besucher“die beruflich mit strahlenerzeugen-den Stoffen oder Geräten in Berührung kommen, wobei unter „Besucher“alle diejenigen Personen fallen, die für einen befristeten Zeitraum in den Betrieb eines Instituts der MPG integriert sind, jedoch keinen Arbeitsvertrag mit der MPG und ihren Wohnsitz nicht in der EU haben. Der Versicherungsschutz gilt für Personen, die - im Kontrollbereich, - im Überwachungsbereich, - weder im Kontroll- noch im Überwachungsbereich im Sinne der Strahlenverordnung tätig sind. Versicherte Personen können an allen nicht rechtsfähigen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (dies beinhaltet im Inland auch das Institut für Plasmaphysik (IPP; anders finanziert) sowie folgende Einrichtungen der MPG im Ausland: Bibliotheca Hertziana - Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte, Rom; Kunsthistorisches Institut in Florenz - Max-Planck-Institut, Florenz; Max-Planck-Institut für Psycholinguistik, Nijmegen), den rechtlich selbständigen Instituten Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH (EIFO), Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (KOFO) sowie der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) tätig sein. Es handelt sich um eine automatische Gruppenversicherung eines wechselnden Personenkreises, d. h. auch neu hinzukommende der Gruppe zugehörige Personen sind versichert. Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten sowie sonstigen nicht rechtsfähigen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Versichertes Risiko und Versicherungsleistungen Der Versicherungsschutz umfasst Strahlenunfälle. Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle in der ganzen Welt für versicherte Personen, die ihren Wohnsitz in der europäischen Union (EU) haben. Es darf für den versicherten Personenkreis keine Einschränkung hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts im Ausland (z. B. Versicherung nur bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr) erfolgen. Für versicherte Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der europäischen Union haben, besteht Versicherungsschutz als Besucher während eines vorübergehenden Aufenthalts an einem MPI in der europäischen Union (EU).
“c) Die Inkorporation strahlender Stoffe muss durch einen bestimmten unvorhergesehenen Vorgang, den die versicherte Person nachweisen muss, erfolgt sein. Die...”
Kurze Beschreibung
c) Die Inkorporation strahlender Stoffe muss durch einen bestimmten unvorhergesehenen Vorgang, den die versicherte Person nachweisen muss, erfolgt sein. Die ersten Anzeichen dieser Gesundheitsschädigung müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag durch das Attest eines Arztes festgestellt worden sein, der von der zuständigen Lan-desbehörde zu dessen Abgabe ermächtigt ist. Als Unfalltag gilt der Zeitpunkt des Ereignisses, das die Strahleneinwirkung oder die Inkorporation verursacht hat; erstreckt sich dieses Ereignis über mehrere Tage, so gilt der letzte Tag. Führt der Strahlenunfall nach Ablauf von 3 Jahren vom Unfalltag an gerechnet zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versi-cherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. 5.3 Öffnungsklausel: Folgende rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen sind berechtigt, die Konditionen des abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrags zu nutzen:
“— Center of Advanced European Studies and Research (caesar) gemeinnützige Stiftung privaten Rechts, Bonn, — Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Frankfurt am Main,”
Kurze Beschreibung
— Center of Advanced European Studies and Research (caesar) gemeinnützige Stiftung privaten Rechts, Bonn, — Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Frankfurt am Main,
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Vergabemanagement
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement
Quelle: OJS 2021/S 077-198083 (2021-04-16)