Beschaffung von Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug Beiträge GSV und VB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GSV Beitragseinzug
2021 OV 002
Produkte/Dienstleistungen: Datenverwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug Beiträge GSV und VB).
1️⃣
Ort der Leistung: Dingolfing-Landau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Bieters über die Systeme des Auftraggebers
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug Beiträge GSV und VB).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ursprüngliche Laufzeit 24 Monate.
Zweimalige einseitig durch den Auftraggeber abrufbare Verlängerungsoption um 12 Monate.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die Anlage 10 - Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" der Vergabeunterlagen ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 - Formblatt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" jeweils ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf oder ein alternativer Nachweis (vgl. Kapitel II.1.7.1. der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung - sofern und soweit nicht bereits vorhanden - spätestens 14...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung - sofern und soweit nicht bereits vorhanden - spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1.500.000,- EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit von Einzelabrufen aus der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. (vgl. Kapitel 1.7.2. der Vergabunterlagen).
Darüberhinaus verpflichtet sich der Bieter / die Bietergemeinschaft Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten drei Jahre zu geben. (vgl. Anlage 12 - Formblatt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit")
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter / die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 - Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen (vgl. Kapitel 1.7.3. der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es ist mindestens eine Referenz beizubringen, bei der in den letzten drei Jahren die geforderte Referenzleistung vom Bieter in vergleichbarer Art und Weise...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es ist mindestens eine Referenz beizubringen, bei der in den letzten drei Jahren die geforderte Referenzleistung vom Bieter in vergleichbarer Art und Weise durchgeführt worden ist.
Vergleichbar ist die Referenzleistung, wenn in den letzten drei Jahren eine Dienstleistungen zum Einzug des Gesamtsozialversicherungs-beitrags (GSV) und der Beiträge aus Versorgungsbezügen (VB) von Zahlstellen (Einzug Beiträge GSV und VB) erbracht wurde.
Sollte diese Anforderung nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 119-240169
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-09
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: frühestens Juni 2023
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTR50Y
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22879499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergabrecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 198-516689 (2021-10-07)
Ergänzende Angaben (2021-10-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 198-516689
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Verlängerung Angebotsfrist
Alter Wert
Datum: 2021-11-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-11-15 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Datum: 2021-11-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-11-15 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 211-556270 (2021-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufhebung: GSV Beitragseinzug
2021 OV 002
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Migrationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prozessorganisation und Notfallkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenschutz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Preis (Gewichtung): 60%
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 198-516689
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: CXP4YMTR50Y
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)