Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GZ_EnerG
08183-001
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Bezirkskliniken Schwaben -
Erneuerung Energiezentrale G am BKH Günzburg
Fachplanung Elektro
gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Leistungsbild gemäß HOAI § 55”
1️⃣
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dr.-Mack-Str. 4, 86156 Ausgburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9, Anlagengruppe 4,5,8, Grundleistungen für Technische
Gebäudeausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2). Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7 gemäß HOAI (Ausführungsplanung,...”
Beschreibung der Optionen
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7 gemäß HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß HOAI (Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Bei diesem Vergabeverfahren werden die Kriterien der Stufe 1 und Stufe 2 zusammen aufgeführt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Im Zuge des Verhandlungsverfahrens erfolgt eine Bewertung gemäß den objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens erfolgt eine Bewertung gemäß den objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel III).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung
des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der
die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
h) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 3 Mio.
EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, volle Punktzahl ab 1.000.000 € netto, Gewichtung 5 %
B) Organigramm und textliche Beschreibung zur Bürostruktur gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Gewichtung 5%.
C) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, volle Punktzahl ab 25 Mitarbeitern, Gewichtung 5%
D) Tabellarische Liste in der die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich benannt werden und deren Position, Qualifikation und Berufserfahrung genannt werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV volle Punktzahl ab zehn Jahren Berufserfahrung des Projektleiters und fünf Jahren für den stellvertretenden
Projektleiter, Gewichtung 20%.
E) Erläuterung zur technischen Büroausstattung des Bewerbers und Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Büros gem. § 46 Abs.3 Nr. 3 VgV, Gewichtung 5%
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beschreibung von Referenzobjekten gem. § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV bzw. § 75 Abs. 5 VgV, für die der Bewerber Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung von Referenzobjekten gem. § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV bzw. § 75 Abs. 5 VgV, für die der Bewerber Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI Anlagengruppe 4,5,8, erbracht hat.
Referenz 1: Fachplanung Energiezentrale (Neubau, Erweiterungsbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1 Mio. € netto, Gewichtung 20 %
Referenz 2: Fachplanung Energiezentrale (Neubau, Erweiterungsbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1 Mio. € netto, Gewichtung 20 %
Referenz 3: Fachplanung Allgemein (Neubau, Erweiterung oder Umbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1 Mio. € netto, Gewichtung 20 %
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Fachplanung vollständig erbracht (Ingenieurleistungen ELT nach dem Leistungsbild des §55 HOAI Anlagengruppen 4,5)
2. Bauliche Fertigstellung in den letzten 10 Jahren
3. Anrechenbare Herstellkosten werden erreicht (mind. 1,0 Mio. €, s. Anlage 2)
4. Mindesthonorarzone II oder höher
5. Beschreibung mit Bildnachweis
Erfüllt eine Referenz eine der Anforderungen gem. Punkt 3 bis 5 nicht, so führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einem entsprechenden Abzug (Abzug von 2 % je nicht erfüllter Anforderung je Referenz).
Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn alle Referenzen die genannten Kriterien vollständig erfüllen.
Die teilweise Erfüllung der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Erklärung...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im
jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in schriftlicher Form in Zuge des Vergabeverfahrens vorzulegen. Soweit unter III.1.1) bis...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in schriftlicher Form in Zuge des Vergabeverfahrens vorzulegen. Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV
Begründung der Dringlichkeit: ausgeschöpfte Reserven” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-04
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-28 📅
“Auswahlkriterien Stufe 2 - Wertungskriterien Angebotserstellung
I. - Darlegung des für die Durchführung des Projektteams mit Nennung der konkreten Aufgaben,...”
Auswahlkriterien Stufe 2 - Wertungskriterien Angebotserstellung
I. - Darlegung des für die Durchführung des Projektteams mit Nennung der konkreten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, Personaleinsatzplan, Vertretungsregelungen etc. (30%)
- Verfügbarkeit vor Ort und Reaktionszeiten (10%)
- Strategien und Methoden zur Kosten- und Termineinhaltung (10%)
- Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (20%)
Die Bewertung des Angebotes in den Kriterien außer dem Honorar erfolgt wie folgt:
Jedes Kriterium außer dem Honorar erhält eine Wertung von 0 bis 4 Punkten. Das
jeweils vorteilhafteste Angebot erhält 4 Punkte, wobei auch ein gleich vorteilhaftes
Angebot 4 Punkte erhalten kann. Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Angebot.
- 3 Punkte: Das Angebot weist geringfügige Nachteile gegenüber dem besten
Anbeot auf.
- 2 Punkte: Das Angebot weist deutliche Nachteile gegenüber dem besten Angebot
auf.
- 1 Punkt: Das Angebot weist schwerwiegende Nachteile gegenüber dem besten
Angebot auf.
- 0 Punkte: Das Angebot enthält keine oder nicht nachvollziebare Ausführungen.
Diese Bepunktungen werden gewichtet.
Die endgültige Punktzahl errechnet sich durch die Gewichtung jedes
Auftragskriteriums entsprechend der ihm zugemessenen Gewichtung.
II. Honorarvorschlag auf Grundlage des Vertragsentwurfes (30 %)
Anhand des ausgefüllten und unterschriebenen Honorarangebots geht das Gesamthonorar als Wertungskriterium in die Bewertung der 3. Stufe mit 30 % ein.
Das vorläufige Gesamthonorar wird wie folgt bewertet:
─ niedrigstes Gesamthonorar 4,0 Punkte
Die Bewertung der Gesamthonorare erfolgt linear. Der günstigste Bieter erhält die Maximalpunktzahl 4.
Die Abweichungen zum günstigsten Bieter werden prozentual berechnet. Die prozentuale Abweichung ergibt den prozentualen Abzug von der Maximalpunktzahl 4..
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 245-646214 (2021-12-14)
Ergänzende Angaben (2021-12-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 245-646214
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Präsentation vor.”
Quelle: OJS 2021/S 250-664216 (2021-12-21)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bezirkskliniken Schwaben - Erneuerung Energiezentrale G am BKH Günzburg Fachplanung Elektro”
Kurze Beschreibung:
“Bezirkskliniken Schwaben -
Erneuerung Energiezentrale G am BKH Günzburg
Fachplanung Elektro
gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Leistungsbild gemäß HOAI §
55”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 291473.40 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV
Begründung der Dringlichkeit: ausgeschöpfte Reserven” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 245-646214
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CPE GmbH
Postort: Reiskirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 291473.40 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80335
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Vorinformation zur Interessenbekundung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation genannten Frist zur Interessenbekundung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der im Teilnahmeantrag genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80335
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 026-067110 (2022-02-02)