Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“. Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug - insbesondere vom Frauenvollzug — von höchster Wichtigkeit. Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen. Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden. Daneben sollen zwei davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Gefängnissen
Referenznummer: 2021_SpriG_VS_JAHH_02
Kurze Beschreibung:
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug - insbesondere vom Frauenvollzug — von höchster Wichtigkeit.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Daneben sollen zwei davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug - insbesondere vom Frauenvollzug — von höchster Wichtigkeit.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Daneben sollen zwei davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Gefängnissen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-27 📅
Datum des Beginns: 2021-11-10 📅
Datum des Endes: 2022-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 081-207452
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug - insbesondere vom Frauenvollzug — von höchster Wichtigkeit.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Daneben sollen zwei davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Beschreibung der Leistung:
Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Bergedorf soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände
Der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, heute landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt. Die Maßnahme umfasst die
Verlängerung der bestehenden Haftmauer um das Gelände der neuen Jugendanstalt Hamburg von insg. ca. 720 m. Die Haftmauer hat eine Höhe von ca. 6,00m über der festgesetzten Geländehöhe. Die Haftmauer wird in
Massivbauweise aus Fertigteilwandscheiben in Fundamentbalken T = 100-125 cm ausgeführt. Die Fertigteile sollen am Wandfuß in die Schlitzfundamentbalken eingespannt und nachträglich mit einem schwindarmen Vergussmörtel vergossen werden. Die Fundamentbalken werden mit der bauseitigen Tiefgründung verbunden. Zwischen den Mauerschieben entsteht im Bereich der Mauerkrone eine ca. 2 cm breite Fuge, welche mittels Abdeckblech verdeckt wird.
Massivbauweise aus Fertigteilwandscheiben in Fundamentbalken T = 100-125 cm ausgeführt. Die Fertigteile sollen am Wandfuß in die Schlitzfundamentbalken eingespannt und nachträglich mit einem schwindarmen Vergussmörtel vergossen werden. Die Fundamentbalken werden mit der bauseitigen Tiefgründung verbunden. Zwischen den Mauerschieben entsteht im Bereich der Mauerkrone eine ca. 2 cm breite Fuge, welche mittels Abdeckblech verdeckt wird.
Das Leistungsverzeichnis der Haftmauer inkl. Fundamente umfasst:
— Baustelleneinrichtung,
— Erd-/Tiefbauarbeiten,
— Beton – und Stahlbetonarbeiten.
Wesentliche Arbeiten:
Haftmauer aus Stahlbetonfertigteilen, Regelbreite 2,48 m ca. 720 m;
Schlitzfundament der Haftmauer aus Stahlbetonfertigteilen, Regellänge 9,25 m.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse);
4) Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
5) Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt zweifach maximiert pro Jahr betragen müssen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung müssen separate Verträge abgeschlossen werden. Für die Bau-Kombi-Versicherung wird insgesamt 0,7 % v. H. von der Netto-Abbrechnungssumme in Abzug gebracht.
Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung müssen separate Verträge abgeschlossen werden. Für die Bau-Kombi-Versicherung wird insgesamt 0,7 % v. H. von der Netto-Abbrechnungssumme in Abzug gebracht.
Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag des Verzugs folgende Vertragsstrafe zu zahlen: — Bei Überschreitung der Frist für die Fertigstellung,
— der Ausführung 0,1 % der Nettoabrechnungssumme/Werktag. Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. (Siehe auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“ in den Vergabeunterlagen).
— der Ausführung 0,1 % der Nettoabrechnungssumme/Werktag. Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. (Siehe auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“ in den Vergabeunterlagen).
Für die Ausführung des Auftrages ist eine Sicherheitsüberprüfung des Bieters und seiner Nachunternehmer erforderlich. Die Belehrungen und die Zugangsmodalitäten sowie der vertrauliche Umgang mit sämtlichen schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Informationen sind zwingend einzuhalten (siehe hierzu Anlagen Belehrung ext. Mitarbeiter, Formblatt Sicherheitsüberprüfung, Zugangsmodalitäten und Verschwiegenheitserklärung).
Für die Ausführung des Auftrages ist eine Sicherheitsüberprüfung des Bieters und seiner Nachunternehmer erforderlich. Die Belehrungen und die Zugangsmodalitäten sowie der vertrauliche Umgang mit sämtlichen schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Informationen sind zwingend einzuhalten (siehe hierzu Anlagen Belehrung ext. Mitarbeiter, Formblatt Sicherheitsüberprüfung, Zugangsmodalitäten und Verschwiegenheitserklärung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg
Zusätzliche Informationen: Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 19.5.2021 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 19.5.2021 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sprinkenhof GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 8
Postleitzahl: 20095
Internetadresse: www.sprinkenhof.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 081-207452 (2021-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug – insbesondere vom Frauenvollzug – von höchster Wichtigkeit.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Daneben sollen 2 davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug – insbesondere vom Frauenvollzug – von höchster Wichtigkeit.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Daneben sollen 2 davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 2482577.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug – insbesondere vom Frauenvollzug – von höchster Wichtigkeit.
Daneben sollen 2 davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Bergedorf soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, heute landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt. Die Maßnahme umfasst die Verlängerung der bestehenden Haftmauer um das Gelände der neuen Jugendanstalt Hamburg von insg. ca. 720 m. Die Haftmauer hat eine Höhe von ca. 6,00 m über der festgesetzten Geländehöhe. Die Haftmauer wird in Massivbauweise aus Fertigteilwandscheiben in Fundamentbalken T=100-125 cm ausgeführt. Die Fertigteile sollen am Wandfuß in die Schlitzfundamentbalken eingespannt und nachträglich mit einem schwindarmen Vergussmörtel vergossen werden. Die Fundamentbalken werden mit der bauseitigen Tiefgründung verbunden. Zwischen den Mauerschieben entsteht im Bereich der Mauerkrone eine ca. 2 cm breite Fuge, welche mittels Abdeckblech verdeckt wird.
Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Bergedorf soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, heute landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt. Die Maßnahme umfasst die Verlängerung der bestehenden Haftmauer um das Gelände der neuen Jugendanstalt Hamburg von insg. ca. 720 m. Die Haftmauer hat eine Höhe von ca. 6,00 m über der festgesetzten Geländehöhe. Die Haftmauer wird in Massivbauweise aus Fertigteilwandscheiben in Fundamentbalken T=100-125 cm ausgeführt. Die Fertigteile sollen am Wandfuß in die Schlitzfundamentbalken eingespannt und nachträglich mit einem schwindarmen Vergussmörtel vergossen werden. Die Fundamentbalken werden mit der bauseitigen Tiefgründung verbunden. Zwischen den Mauerschieben entsteht im Bereich der Mauerkrone eine ca. 2 cm breite Fuge, welche mittels Abdeckblech verdeckt wird.
— Haftmauer aus Stahlbetonfertigteilen, Regelbreite 2,48 m ca. 720 m,
— Schlitzfundament der Haftmauer aus Stahlbetonfertigteilen, Regellänge 9,25 m.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-09 📅
Name: Jürgen Martens GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 25
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 2482577.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 134-355438 (2021-07-09)