— Das Verhandlungsverfahren läuft in 2 Phasen ab. Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich der über die e-Vergabeplattform abrufbare Teilnahmeantrag samt Anlagen einzureichen,
— Hiermit wird die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— Die Formulare zur Angebotsabgabe werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers) in aktueller Fassung abzufordern.
Allgemeine Verfahrensbedingungen:
— Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist.
Preis:Der Wertungspreis setzt sich aus den beiden Produktionskostenzuschüssen durch die Handelsakmmer zusammen. Eine entsprechende Kalkulation ist vorzulegen.
Leistung: Die Leistung wird auf der Basis der nachfolgenden Konzepte bewertet. Für jedes Konzept kann der Bieter bis zu 10 Punkte erhalten.
1. Projektskizze (max. 10 Punkte)
Im Rahmen der Projektskizze kommt es insgesamt darauf an, dass der Bieter schlüssig darlegt, wie die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt werden sollen. Dazu ist auf die folgenden Aspekte einzugehen:
Der Bieter hat darzulegen, wie die Projektorganisation generell für das Gesamtprojekt und speziell mit den einzelnen Komponenten aus seiner Sicht erfolgen sollte. Hierbei wird Wert darauf gelegt, dass die wesentlichen Leistungen differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in fachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargelegt werden. Dabei sind sinnvolle Meilensteine aufzuzeigen. Der Bieter hat insbesondere Ausführungen zu der Gestaltung und Zusammensetzung des von ihm vorgeschlagenen Medienmixes zu machen. Dabei ist sowohl auf die kreative Gestaltung als auch auf Inhalte, Frequenzen und Auflagen einzugehen. Die Projektskizze inkl. Zeit- und Ressourcenplan soll in ihrer Struktur die in der Leistungsbeschreibung geforderten Ziele abbilden. Es muss erkennbar sein, dass der Bieter die Besonderheiten der Aufgabe erkannt hat und eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung zu erwarten ist. Es ist zudem schlüssig darzulegen, wie der Auftraggeber eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie eine zügige Bearbeitung sicherstellen will.
2. Vermarktungskonzept (max. 10 Punkte)
Im Rahmen der Ausführungen zum Konzept Vermarktung ist in erster Linie darzustellen, wie der Auftragnehmer die Anzeigenakquisition und -vermarktung für sämtliche Komponenten des von ihm vorgeschlagenen Medienmixes sicherstellen will. Zudem werden Ausführungen dazu erwartet, wie die Vereinbarkeit der vorgesehenen Anzeigen mit den redaktionellen Inhalten der verschiedenen Komponenten sichergestellt werden soll und wie die Kosten- und Gewinnzuteilung erfolgen soll.
Die einzelnen Konzepte können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden.
— Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind,
— 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Konzept relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden,
— Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte,
— Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen Herausforderung verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat,
— Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders innovatives technisches Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Die Ausführungen je Konzept sollten 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten
— Je Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 20 Punkte erreichen
— Die Verhandlungen sollen voraussichtlich am 3.8.2021 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen und nur mit denjenigen 2 Bietern in die Verhandlungen einzutreten, deren Angebote am wirtschaftlichsten sind und die eine Aussicht auf den Zuschlag haben. Bei einem Scheitern der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern, ist die Auftraggeberin berechtigt, Ver-handlungen mit den insoweit zurückgestellten Bietern aufzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRDXQ.