Hardware Vorrüstung der GT6-Fahrzeuge (Straßenbahn) 600V auf 750V

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von Dienstleistungen, hier im speziellen der Bauteiltausch und Bauteilumbau bestimmter Komponenten nebst zugehöriger Prüfaufgaben sowie die Bereitstellung aller benötigten Materialien zur Umsetzung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-24 Auftragsbekanntmachung
2021-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
Referenznummer: FEM1-0066-2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von Dienstleistungen, hier im speziellen der Bauteiltausch und Bauteilumbau bestimmter Komponenten nebst zugehöriger Prüfaufgaben sowie die Bereitstellung aller benötigten Materialien zur Umsetzung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: einkauf.se1@bvg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17766bbf42f-4d5fc5df6745b801 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17766bbf42f-4d5fc5df6745b801 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-29 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 061-155824
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 30.6.2022 sollen die Hardware von 150 Straßenbahnen für die Umstellung der Fahrdrahtnennspannung von 600V auf 750V vorgerüstet werden. Die Arbeiten können ausschließlich freitags und samstags (optional sonntags) durchgeführt werden - siehe Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR)
Die Betriebswerkstätten des Bereiches Straßenbahn (Berlin)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung zur Eignung
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte mit der Qualifikation Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3,
Arbeitskräfte, welche zum zu vergebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbrachten.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mindeststandards:
Die Prüfgeräte aus dem technischen Lastenheft sind vom AN für die durchzuführenden Arbeiten mitzubringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
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— vom Vergabeverantwortlichen festzulegen,
— vom Vergabeverantwortlichen festzulegen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-05-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-02 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17766bbf42f-4d5fc5df6745b801 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 061-155824 (2021-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 151-403288
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 061-155824
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 sollen die Hardware von 150 Straßenbahnen für die Umstellung der Fahrdrahtnennspannung von 600V auf 750V vorgerüstet werden. Die Arbeiten können ausschließlich freitags und samstags (optional sonntags) durchgeführt werden - siehe Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: die Betriebswerkstätten des Bereiches Straßenbahn (Berlin)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2021/S 151-403288 (2021-08-02)