Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zum Nachweis
seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit Angaben zu machen über:
1. den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen;
2. die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Es ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und
Telefonnummer, die Bausumme und der Ausführungszeitraum anzugeben.
3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
4. die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische
Ausrüstung;
5. das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal;
6. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnortes, bei Bietergemeinschaften sind die
Unterlagen für jedes Mitglied
gesondert vorzulegen.
7. andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise;
8. Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die Ihren Sitz nicht in
der BRD haben, haben eine
Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen
können anstelle der o.g.
Nachweise im Angebotsschreiben die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. (Die eingetragenen Daten müssen den oben geforderten nachweisen
entsprechen.) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
"Eigenerklärungen zur Eignung" oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.