Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für den Einsatz im Haus 8 „Strahlenmedizin“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haus 8, Austausch von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen
042 21
Produkte/Dienstleistungen: Linearbeschleuniger📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für den Einsatz im Haus 8 „Strahlenmedizin“.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie, Elektrotherapie und Physiotherapie📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Haus 8 – „Strahlenmedizin“”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum Sankt Georg Leipzig gGmbH beabsichtigt die Neuanschaffung von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für die Klinik für Strahlentherapie und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Sankt Georg Leipzig gGmbH beabsichtigt die Neuanschaffung von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie. Die Elektronenlinearbeschleuniger sollen die bestehenden Anlagen ersetzen: Fabrikat Siemens Typ Oncor, Anschaffung 2007, und Artiste, Anschaffung 2012. Die Linearbeschleuniger sollen besonders im Hinblick auf ihre Strahleigenschaften (Strahlgeometrie, Energien etc.) voll kompatibel untereinander sein. Patienten sollen bei konventioneller sowie intensitätsmodulierter Bestrahlungstechnik, ohne Umplanungsaufwand, schnell und sicher an den angebotenen Linearbeschleunigern bestrahlt werden können. Das vorhandene Onkologische Informationssystem Mosaiq und das Bestrahlungsplanungssystem Oncentra sind zu upgraden oder durch adäquate Softwarelösungen zu ersetzen. Die neu zu beschaffenden Anlagen sollen alle klinischen Fragestellungen der modernen Strahlentherapie abdecken sowie die bestmögliche Patientenversorgung gemäß dem Stand der Medizin und Technik für die nächsten 10 bis 15 Jahre, auch bei steigenden Patientenzahlen, ermöglichen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-29 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“5.1 c) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1 c) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage des Auszugs als Scan, nicht älter als 3 Monate),
5.1.d) Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.1 a) Unternehmensdarstellung mit Darstellung Bieterstruktur,
5.1 b) Unternehmererklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.1 a) Unternehmensdarstellung mit Darstellung Bieterstruktur,
5.1 b) Unternehmererklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB,
5.1 e) Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschaden, Sachschaden sowie für reine Vermögensschäden),
5.1 f) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft,
5.2 Angabe der Anzahl der in Deutschland durchschnittlich angestellten Servicetechniker zur Reparatur und Wartung der Anlagen.
“Zu 5.1.e) Mindest-Deckungshöhe Versicherungssummen:
7,5 Mio. EUR für Personenschaden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall....”
Zu 5.1.e) Mindest-Deckungshöhe Versicherungssummen:
7,5 Mio. EUR für Personenschaden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Die zu versichernde Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. (Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie)
Sofern die geforderten Deckungssummen nicht abgesichert sind, ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages eine Verpflichtungserklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe zu Vertragsbeginn, vorzulegen.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
Zu 5.2. Mindestanforderung von 30 Servicetechnikern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.3. Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzinstallationen in Deutschland (Art und Umfang bezogen auf den Leistungsgegenstand) mit einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.3. Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzinstallationen in Deutschland (Art und Umfang bezogen auf den Leistungsgegenstand) mit einem Inbetriebnahme-Zeitpunkt nach dem 31.12.2016. Anzugeben ist je Referenz die Einrichtung, das Produkt, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sowie ein Ansprechpartner (Telefon-Nummer, E-Mail-Kontakt).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Zu 5.3. Mindestanforderung 3 Referenzinstallationen in Deutschland.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
Eine Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften bzw. die Beteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht möglich. Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-26 📅
“Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. In Papierform eingereichte Angebote führen zur Nichtberücksichtigung.
Zur Teilnahme am...”
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. In Papierform eingereichte Angebote führen zur Nichtberücksichtigung.
Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RHTY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
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Quelle: OJS 2021/S 132-350119 (2021-07-07)
Ergänzende Angaben (2021-07-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 132-350119
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes erfolgt unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Gremienbeschlusses zur Finanzierung der Maßnahme.”
Quelle: OJS 2021/S 136-360794 (2021-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haus 8, Austausch von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen
042 21
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für den Einsatz im Haus 8 "Strahlenmedizin"”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Haus 8 - "Strahlenmedizin"”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum Sankt Georg Leipzig gGmbH beabsichtigt die Neuanschaffung von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für die Klinik für Strahlentherapie...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Sankt Georg Leipzig gGmbH beabsichtigt die Neuanschaffung von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie. Die Elektronenlinearbeschleuniger sollen die bestehenden Anlagen ersetzen: Fabrikat Siemens Typ Oncor, Anschaffung 2007, und Artiste, Anschaffung 2012. Die Linearbeschleuniger sollen besonders im Hinblick auf ihre Strahleigenschaften (Strahlgeometrie, Energien etc.) voll kompatibel untereinander sein. Patienten sollen bei konventioneller sowie intensitätsmodulierter Bestrahlungstechnik, ohne Umplanungsaufwand, schnell und sicher an den angebotenen Linearbeschleunigern bestrahlt werden können. Das vorhandene Onkologische Informationssystem Mosaiq und das Bestrahlungsplanungssystem Oncentra sind zu upgraden oder durch adäquate Softwarelösungen zu ersetzen. Die neu zu beschaffenden Anlagen sollen alle klinischen Fragestellungen der modernen Strahlentherapie abdecken sowie die bestmögliche Patientenversorgung gemäß dem Stand der Medizin und Technik für die nächsten 10 bis 15 Jahre, auch bei steigenden Patientenzahlen, ermöglichen.
Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes erfolgt unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Gremienbeschlusses zur Finanzierung der Maßnahme.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 132-350119
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 042 21
Titel:
“Umbau Strahlenmedizin Haus 8, Austausch von zwei Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elekta GmbH
Postanschrift: Borsteler Chaussee 49
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen...”
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RKFB
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 006-011180 (2022-01-05)