Beschreibung der Beschaffung
Das Heinrich-Schütz-Haus ist das einzige original erhaltene Wohnhaus des ersten deutschen Komponisten von internationaler Strahlkraft und wurde von diesem im August 1651 erworben und zum Altersdomizil umgebaut. Es gehört zu den herausragenden Baudenkmälern in Weißenfels und ist Kulturerbe von interna-tionalem Rang.
Erbaut 1552 gehört es zu den bemerkenswertesten Renaissance-Häusern im sachsen-anhaltischen Wei-ßenfels.
Das Heinrich-Schütz-Haus stellt von jeher nicht nur als Museum, sondern auch als Veranstaltungsort eine wichtige Bereicherung dar, da hier ein vielfältiges Angebot an Veranstaltungen bereitgehalten wird, das weit über den Schwerpunkt der mitteldeutschen Barockmusik hinausreicht und neben klassischen Konzerten auch Figurentheater, Lesungen, Musikschulkonzerte, offenes Singen, Tanzworkshops und Vorträge sowie Freiluft-Folk-Konzerte im Sommer umfasst.
Das Haus wird nach umfangreichen Rekonstruktions- und Restaurierungsarbeiten im Jahre 1985 aus-schließlich als Museum genutzt. 2010 bis 2011 wurde es denkmalgerecht saniert und mit dem Dachge-schoss eine dritte Ausstellungsetage dazugewonnen. Seit 2012 beherbergt es eine interaktive Daueraus-stellung. Den Höhepunkt bildet dabei die wiederhergestellte Komponierstube des berühmten Hausherrn. Der Renaissancebau wird durch ein Hintergebäude aus dem 19. Jahrhundert, in dem sich Büro-, Wirt-schafts- und Sanitärräume befinden, komplettiert.
Das Vorhaben „Heinrich-Schütz-Haus“ beinhaltet die grundlegende Sanierung des bestehenden Hinterge-bäudes aus dem 19. Jahrhundert, die Neugestaltung des Innenhofes (kein Gegenstand dieser Ausschrei-bung) und als Kern einen Erweiterungsbau an der Stelle des heutigen Gebäudes Nikolaistraße 9. Mit den Umbau-/Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sollen bestehende funktionale Beeinträchtigungen im Muse-ums- und Konzertbetrieb des Hauses behoben werden, die sich in erster Linie aus den Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit ergeben.
Östlich des Heinrich-Schütz-Hauses befindet sich auf dem Grundstück Nikolaistraße 9 ein leergezogener Altbestandsbau. An seiner statt soll denkmalgerecht der moderne Erweiterungsneubau entstehen und sich dabei stadtbildlich in den durch einige historische Gebäude aus dem 16. bis 18. Jahrhundert geprägten Straßenzug einordnen.
Durch die Baumaßnahmen sollen nicht nur neue Räume geschaffen, sondern bestehende auch einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Fokus der Planungsaufgabe stehen dabei:
- sensible Funktionseinbettung des Kerngebäudes Vorderhaus Nr. 13,
- Umbau und Sanierung Bestandsgebäude,
- Erweiterungsbau als Neubau,
- Umbau und Sanierung des rückwärtigen Gebäudes Nikolaistraße Nr.13,
- Herstellung der Barrierefreiheit in den öffentlich zugänglichen Bereichen,
- Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges,
- Neuordnung der Funktionen unter Beibehaltung der Kernfunktionen im Vorderhaus Nr. 13,
- denkmalgerechter Umgang mit der wertvollen Bausubstanz,
- Erweiterung des Empfangsbereiches, Cafeteria, WC-Besucher, WC-Handicap, Sonderausstellung, mu-seumspädagogischer Raum, Magazine, Lagerflächen, Bibliothek, Einbau eines Aufzuges.
Alle Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sollen weitestgehend im laufenden Nutzungsbetrieb des Hein-rich-Schütz-Hauses erfolgen, gegliedert in Bauabschnitte.
Insgesamt stehen für das Gesamtvorhaben Investitionskosten von ca. 4,00 Mio. € brutto (KG 200-700 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern (§§ 34, 38, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Für die KG 300 wird hierbei derzeit von Investitionskosten in Höhe von ca. 1.771.000,00 € brutto und für die KG 400 von ca. 759.000 € brutto ausgegangen. Die Beauftragung der Leistungen §§ 38 und 55 HOAI erfolgt hierbei in gesonderten Ausschreibungen. Die BGF des Altbaus ist mit ca. 400 m², die des Neubaus mit ca. 350 m² umzusetzen.
Die Abgabe der Unterlagen für die genehmigungsfähige Planung ist für spätestens Mai 2022 avisiert. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Die Inbetriebnahme ist für Oktober 2024 geplant.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich §§ 34 und 51 HOAI inkl. Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Raumakustik.
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungs-phasen 1 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder (§§ 34 und 51 HOAI) beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI, sowie der Leistungsphase 5 und 6 nach § 51 HOAI erfolgt in Ab-hängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung und soweit die Finanzmittel ver-fügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Von den Bewerbern in der Teilnahmeantragsphase, die alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt haben, wer-den bis zu 5 Bewerber anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien ausgewählt, gegen Vergütung einen qualifizierten Lösungsansatz (Stegreifentwurf) auf Grundlage einer detaillierten Aufgabenstellung einzu-reichen.
Die Verhandlungen mit den Bietern erfolgen in 2 Angebotsstufen:
- Stufe 1 - Stegreifentwurf mit bis zu 5 Teilnehmern zur Auswahl von 3 Bietern für die Angebotsstufe 2,
- Stufe 2 - Verhandlungsgespräche mit bis zu 3 Bietern zum Leistungs- und Kostenangebot.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanz-mitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Die Federführung im angebotenen Planungsteam muss beim Leistungserbringer nach § 34 HOAI liegen. Die Vergabestelle/ der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.