Im Plangebiet befinden sich 3 wasserwirtschaftliche Anlagen und ein Durchlass. Es handelt sich um 2 Wehranlagen (Spundwandwehre) im Steinerfließ sowie eine kleine Stauanlage (Betonwandwehr) und einen Durchlass im zufließenden Graben.
Ziel ist es, durch die Planung eine Lösung zu finden, die den Ansprüchen an den Landschaftswasserhaushalt und damit verbunden das Wassermanagement in Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung, Siedlungswirtschaft sowie den Boden- und Naturschutz entsprechen aber auch die Durchgängigkeit der Gewässer zum Ziel haben.
Im Zuge der Generalplanung sollen Ingenieurleistungen als Stufen-Options-Vertrag (Stufenvergabe) entsprechend den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Steinerfließ
2020-Steinerfließ
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Plangebiet befinden sich 3 wasserwirtschaftliche Anlagen und ein Durchlass. Es handelt sich um 2 Wehranlagen (Spundwandwehre) im Steinerfließ sowie eine...”
Kurze Beschreibung
Im Plangebiet befinden sich 3 wasserwirtschaftliche Anlagen und ein Durchlass. Es handelt sich um 2 Wehranlagen (Spundwandwehre) im Steinerfließ sowie eine kleine Stauanlage (Betonwandwehr) und einen Durchlass im zufließenden Graben.
Ziel ist es, durch die Planung eine Lösung zu finden, die den Ansprüchen an den Landschaftswasserhaushalt und damit verbunden das Wassermanagement in Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung, Siedlungswirtschaft sowie den Boden- und Naturschutz entsprechen aber auch die Durchgängigkeit der Gewässer zum Ziel haben.
Im Zuge der Generalplanung sollen Ingenieurleistungen als Stufen-Options-Vertrag (Stufenvergabe) entsprechend den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen erbracht werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 975 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für hydromechanische Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von beweglichen Stauwerken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kartierung ländlicher Gebiete📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau📦
Ort der Leistung: Teltow-Fläming🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Steinerfließ bei Woltersdorf
14943 Woltersdorf (Nuthe-Urstromtal)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 HOAI der Leistungsbilder:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 HOAI der Leistungsbilder:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 HOAI),
— Tragwerksplanung (§ 49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 HOAI),
— Technische Ausrüstung LPH 1-9 (§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 HOAI),
— Landschaftspflegerischer Begleitplan LPH 1-4 (§ 26, § 31 HOAI i. V. m. Anlage 7 HOAI),
— Geotechnische Leistungen a-c (HOAI, Anlage 1.3).
Besonderen Leistungen:
1. Baugrundaufschlüsse,
2. Koordinierungsleistungen,
3. Vermessungsleistungen,
4. Info- und Bürgerveranstaltungen,
5. Naturschutzfachliche Planungen (FFH-Vorprüfung, UVP-Vorprüfung, AFB inkludiert im LBP, Kartierungen),
6. Optional 2D-Hydraulische-Modellierung,
7. Optional Bauzustandsgutachten,
8. Örtliche Bauüberwachung,
9. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo),
10. Optional Ökologische Baubegleitung.
Die Beauftragung der Ingenieurleistungen erfolgt als Stufen-Options-Vertrag (Stufenvergabe).
Hierbei wird das Planungsbüro mit dem Zuschlag (Unterzeichnung dieses Vertrags) in der ersten Stufe mit der Erbringung der Leistungsphasen 1-4 inkl. besonderer Leistungen beauftragt. In der zweiten Stufe wird die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 inkl. besonderer Leistungen hingegen optional innerhalb eines Zeitraumes von spätestens 24 Monaten nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Bindungsfrist Planungsbüro) angestrebt, sofern die bestandkräftigen behördlichen Genehmigungen für das Bauvorhaben erteilt und die dafür erforderlichen Fördermittel (bisher keine Finanzierung vorhanden) genehmigt wurden. Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch des Planungsbüros auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation Verhandlungsgespräch/Konzept org. Auftragserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Bewertung des angebotenen Gesamthonorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern kann und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind. Wesentlichen Einfluss hat die Dauer des Genehmigungsverfahrens, aus der sich eine Verlängerung des genannten Termins ergeben kann.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 5 % Gewichtung,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 95 % Gewichtung.
Die Zusammenstellung...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 5 % Gewichtung,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 95 % Gewichtung.
Die Zusammenstellung der vom Unternehmen im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind dem Dokument „2.6 EU Zusammenstellung Teilnahmeunterlagen“ zu entnehmen. Die Erläuterung und Wertung ist in dem Dokument „Erläuterungen Eignungskriterien_Zuschlagskriterien Wertungen_Wichtungen“ zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vorbehaltlich der Erteilung der bestandkräftigen behördlichen Genehmigungen und der Zusage der dafür erforderlichen Fördermittel (bisher keine Finanzierung...”
Beschreibung der Optionen
Vorbehaltlich der Erteilung der bestandkräftigen behördlichen Genehmigungen und der Zusage der dafür erforderlichen Fördermittel (bisher keine Finanzierung vorhanden) erfolgt eine stufenweise Beauftragung der zweiten Stufe (siehe Projektbeschreibung) ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Das Vorhaben wird auf Basis der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Das Vorhaben wird auf Basis der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw / LWH) finanziert.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen...”
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise,
Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zum festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU),
— Eigenerklärung Zuverlässigkeit,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU),
— Eigenerklärung Zuverlässigkeit,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, mind. 200 000 EUR/brutto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Deckungssumme Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio. EUR.
Detaillierte Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (gleichartige Leistungen),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (inkl. berufliche Befähigung und Berufserfahrung),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
— Unternehmensorganigramm mit Angabe jährl. Beschäftigungszahl und Zahl der Führungskräfte, letzten 3 Jahre,
— technische Ausstattung (PC-Technik + Software CAD, Statik-Programm, hydr. Simulationsprogramm 2D),
— Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten (Qualitätsmanagementmaßnahmen/-richtlinien im Unternehmen).
Detaillierte Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSCRMFV
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610📞
Fax: +49 331-8661652 📠
URL: www.mwe.brandenburg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“ergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610📞
Fax: +49 331-8661652 📠
URL: www.mwe.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 038-095167 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Plangebiet befinden sich drei wasserwirtschaftliche Anlagen und ein Durchlass. Es handelt sich um zwei Wehranlagen (Spundwandwehre) im Steinerfließ sowie...”
Kurze Beschreibung
Im Plangebiet befinden sich drei wasserwirtschaftliche Anlagen und ein Durchlass. Es handelt sich um zwei Wehranlagen (Spundwandwehre) im Steinerfließ sowie eine kleine Stauanlage (Betonwandwehr) und einen Durchlass im zufließenden Graben.
Ziel ist es, durch die Planung eine Lösung zu finden, die den Ansprüchen an den Landschaftswasserhaushalt und damit verbunden das Wassermanagement in Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung, Siedlungswirtschaft sowie den Boden- und Naturschutz entsprechen aber auch die Durchgängigkeit der Gewässer zum Ziel haben.
Im Zuge der Generalplanung sollen Ingenieurleistungen als Stufen-Options-Vertrag (Stufenvergabe) entsprechend den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 9 und besondere Leistungen erbracht werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 275043.45 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Steinerfließ bei Woltersdorf 14943 Woltersdorf (Nuthe-Urstromtal)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 HOAI der Leistungsbilder:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 HOAI der Leistungsbilder:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 HOAI)
- Tragwerksplanung (§ 49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 HOAI)
- Technische Ausrüstung LPH 1 - 9 (§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 HOAI)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan LPH 1 - 4 (§ 26, § 31 HOAI i. V. m. Anlage 7 HOAI)
- Geotechnische Leistungen a-c (HOAI, Anlage 1.3)
Besonderen Leistungen:
1. Baugrundaufschlüsse
2. Koordinierungsleistungen
3. Vermessungsleistungen
4. Info- und Bürgerveranstaltungen
5. Naturschutzfachliche Planungen (FFH-Vorprüfung, UVP-Vorprüfung, AFB inkludiert im LBP, Kartierungen)
6. Optional 2D-Hydraulische-Modellierung
7. Optional Bauzustandsgutachten
8. Örtliche Bauüberwachung
9. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
10. Optional Ökologische Baubegleitung
Die Beauftragung der Ingenieurleistungen erfolgt als Stufen-Options-Vertrag (Stufenvergabe).
Hierbei wird das Planungsbüro mit dem Zuschlag (Unterzeichnung dieses Vertrags) in der ersten Stufe mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 - 4 inkl. besonderer Leistungen beauftragt. In der zweiten Stufe wird die Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 9 inkl. besonderer Leistungen hingegen optional innerhalb eines Zeitraumes von spätestens 24 Monaten nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Bindungsfrist Planungsbüro) angestrebt, sofern die bestandkräftigen behördlichen Genehmigungen für das Bauvorhaben erteilt und die dafür erforderlichen Fördermittel (bisher keine Finanzierung vorhanden) genehmigt wurden. Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch des Planungsbüros auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 038-095167
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-Steinerfließ
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH
Postanschrift: An der Pikardie 8
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3512168-330📞
E-Mail: info@pgs-dresden.de📧
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.pgs-dresden.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 285344.39 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 285344.39 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSCRLP9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 147-392107 (2021-07-28)