Beim European XFEL wird der weltgrößte supraleitende Elektronenbeschleuniger betrieben. Zur thermischen Isolation der 2 Kelvin kalten Beschleunigungsstrukturen zur auf Raumtemperatur befindlichen äußeren Hülle wird unter anderem Vakuum verwendet, das so genannte Isoliervakuumsystem. Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Isoliervakuumsystems werden Turbomolekularpumpen in Kombination mit Drehschieberpumpen eingesetzt. Das Isoliervakuum ist weder Partikelfrei noch frei von Kohlenwasserstoffmolekülen. Zusätzlich ist der Einsatzort der Pumpen größtenteils innerhalb des Beschleunigertunnels und damit ionisierender Strahlung ausgesetzt. Aus diesen Gründen müssen die Pumpen sowohl mechanisch als auch elektrisch robust und möglichst strahlenhart sein. Für eine neue Generation von Pumpsystemen für das Isoliervakuumsystem des European XFEL werden Turbomolekularpumpen benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vakuumpumpen
Kurze Beschreibung:
Beim European XFEL wird der weltgrößte supraleitende Elektronenbeschleuniger betrieben. Zur thermischen Isolation der 2 Kelvin kalten Beschleunigungsstrukturen zur auf Raumtemperatur befindlichen äußeren Hülle wird unter anderem Vakuum verwendet, das so genannte Isoliervakuumsystem.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Isoliervakuumsystems werden Turbomolekularpumpen in Kombination mit Drehschieberpumpen eingesetzt. Das Isoliervakuum ist weder Partikelfrei noch frei von Kohlenwasserstoffmolekülen. Zusätzlich ist der Einsatzort der Pumpen größtenteils innerhalb des Beschleunigertunnels und damit ionisierender Strahlung ausgesetzt. Aus diesen Gründen müssen die Pumpen sowohl mechanisch als auch elektrisch robust und möglichst strahlenhart sein.
Für eine neue Generation von Pumpsystemen für das Isoliervakuumsystem des European XFEL werden Turbomolekularpumpen benötigt.
Beim European XFEL wird der weltgrößte supraleitende Elektronenbeschleuniger betrieben. Zur thermischen Isolation der 2 Kelvin kalten Beschleunigungsstrukturen zur auf Raumtemperatur befindlichen äußeren Hülle wird unter anderem Vakuum verwendet, das so genannte Isoliervakuumsystem.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Isoliervakuumsystems werden Turbomolekularpumpen in Kombination mit Drehschieberpumpen eingesetzt. Das Isoliervakuum ist weder Partikelfrei noch frei von Kohlenwasserstoffmolekülen. Zusätzlich ist der Einsatzort der Pumpen größtenteils innerhalb des Beschleunigertunnels und damit ionisierender Strahlung ausgesetzt. Aus diesen Gründen müssen die Pumpen sowohl mechanisch als auch elektrisch robust und möglichst strahlenhart sein.
Für eine neue Generation von Pumpsystemen für das Isoliervakuumsystem des European XFEL werden Turbomolekularpumpen benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vakuumpumpen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH
Postanschrift: Holzkoppel 4
Postleitzahl: 22869
Postort: Schenefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.xfel.eu🌏
E-Mail: antje.haunschild@desy.de📧
Telefon: +49 40/89983410📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E41776734🌏
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.5.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
5) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung Gesamtumsatz — Eigenerklärung Haftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Eigenerklärung Mindestlohn — Eigenerklärung Referenzen.
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.5.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
5) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
Beim European XFEL wird der weltgrößte supraleitende Elektronenbeschleuniger betrieben. Zur thermischen Isolation der 2 Kelvin kalten Beschleunigungsstrukturen zur auf Raumtemperatur befindlichen äußeren Hülle wird unter anderem Vakuum verwendet, das so genannte Isoliervakuumsystem.
Beim European XFEL wird der weltgrößte supraleitende Elektronenbeschleuniger betrieben. Zur thermischen Isolation der 2 Kelvin kalten Beschleunigungsstrukturen zur auf Raumtemperatur befindlichen äußeren Hülle wird unter anderem Vakuum verwendet, das so genannte Isoliervakuumsystem.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Isoliervakuumsystems werden Turbomolekularpumpen in Kombination mit Drehschieberpumpen eingesetzt. Das Isoliervakuum ist weder Partikelfrei noch frei von Kohlenwasserstoffmolekülen. Zusätzlich ist der Einsatzort der Pumpen größtenteils innerhalb des Beschleunigertunnels und damit ionisierender Strahlung ausgesetzt. Aus diesen Gründen müssen die Pumpen sowohl mechanisch als auch elektrisch robust und möglichst strahlenhart sein.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Isoliervakuumsystems werden Turbomolekularpumpen in Kombination mit Drehschieberpumpen eingesetzt. Das Isoliervakuum ist weder Partikelfrei noch frei von Kohlenwasserstoffmolekülen. Zusätzlich ist der Einsatzort der Pumpen größtenteils innerhalb des Beschleunigertunnels und damit ionisierender Strahlung ausgesetzt. Aus diesen Gründen müssen die Pumpen sowohl mechanisch als auch elektrisch robust und möglichst strahlenhart sein.
Für eine neue Generation von Pumpsystemen für das Isoliervakuumsystem des European XFEL werden Turbomolekularpumpen benötigt.
Turbomolekularpumpe inklusive Rack-Controller, 15 m Anschlusskabel, Lüfter inklusive Anbaumaterial und Kabel, Netzkabel, Splitterschutz sowie Verpackung.
Dauer: 4 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
European XFEL GmbH
Holzkoppel 4
22869 Schenefeld bei Hamburg
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
Kontakt
Internetadresse: www.xfel.eu🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41776734🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.5.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
5) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter undBewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter undBewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 084-214320 (2021-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.05.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
5) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung Gesamtumsatz — Eigenerklärung Haftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Eigenerklärung Mindestlohn — Eigenerklärung Referenzen
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.05.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
5) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
Turbomolekularpumpe inklusive Rack-Controller, 15 m Anschlusskabel, Lüfter inklusive Anbaumaterial und Kabel, Netzkabel, Splitterschutz sowie Verpackung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: European XFEL GmbH, Holzkoppel 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.05.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 171-445277 (2021-08-30)