1. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen seinen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform oder, die schriftlich mit allen seinen Anlagen in 2-facher Ausführung (ein Original und eine Kopie) in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.