Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung und Lieferung von Rillenschienen und Zubehör im Profil 59 R2
263/793”
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbaumaterial📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung von Rillenschienen und Zubehör im Profil 59 R2
Gemäß Leistungsbeschreibung.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kassel
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von Rillenschienen und Zubehör im Profil 59 R2
Gemäß Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
Dauer
Datum des Endes: 2021-07-08 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-01
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-01
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Einkaufsplattform Astras der KVV (Kasseler Verkehrs- und Versorgungs GmbH
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Submission erfolgt über die KVV (H. Albrecht)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2021/S 079-200356 (2021-04-19)