Herstellung und Lieferung von Schildermaterialien für die Einführung und Verdichtung eines modernen Radverkehrskonzeptes mit Knotenpunktwegweisung

Naturpark Hümmling e. V.

Diese Ausschreibung beinhaltet zwei Teile:
Zum einen soll auf Grundlage des vorhandenen Radverkehrleitsystems ein flächendeckendes Fahrrad-Knotenpunktsystem im Naturpark Hümmling und dem emsländischen Hasetal eingeführt werden. Hierzu sind 250 Knotenpunkte geplant, die in der Landschaft durch eine Infotafel mit detailliertem Kartenanteil gekennzeichnet werden sollen.
Zum anderen sollen das Radwegenetz weiter verdichtet werden, indem 185 km zusätzliche Strecken ausgeschildert und 92 weitere Knotenpunkte ergänzt werden.
Für beide Teile sind im Rahmen dieser Ausschreibung die Herstellung und Lieferung der Beschilderungsmaterialien zu vergeben.
Weitere Details sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-06 Auftragsbekanntmachung
2021-04-09 Ergänzende Angaben
2021-07-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Referenznummer: FW-2021-011
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung beinhaltet zwei Teile: Zum einen soll auf Grundlage des vorhandenen Radverkehrleitsystems ein flächendeckendes Fahrrad-Knotenpunktsystem im Naturpark Hümmling und dem emsländischen Hasetal eingeführt werden. Hierzu sind 250 Knotenpunkte geplant, die in der Landschaft durch eine Infotafel mit detailliertem Kartenanteil gekennzeichnet werden sollen. Zum anderen sollen das Radwegenetz weiter verdichtet werden, indem 185 km zusätzliche Strecken ausgeschildert und 92 weitere Knotenpunkte ergänzt werden. Für beide Teile sind im Rahmen dieser Ausschreibung die Herstellung und Lieferung der Beschilderungsmaterialien zu vergeben. Weitere Details sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Naturpark Hümmling e. V.
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Kontakt
Internetadresse: http://www.huemmling.de 🌏
E-Mail: brunsen@emsland.com 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0DDCF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0DDCF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-09 📅
Datum des Beginns: 2021-07-20 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 069-174659
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich der Bedingungen für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird ausdrücklich auf die entsprechenden Beschaffungsunterlagen verwiesen. Gleiches gilt für die Vertragsbedingungen mit dem künftigen Auftragnehmer.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung beinhaltet zwei Teile:
Zum einen soll auf Grundlage des vorhandenen Radverkehrleitsystems ein flächendeckendes Fahrrad-Knotenpunktsystem im Naturpark Hümmling und dem emsländischen Hasetal eingeführt werden. Hierzu sind 250 Knotenpunkte geplant, die in der Landschaft durch eine Infotafel mit detailliertem Kartenanteil gekennzeichnet werden sollen.
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Zum anderen sollen das Radwegenetz weiter verdichtet werden, indem 185 km zusätzliche Strecken ausgeschildert und 92 weitere Knotenpunkte ergänzt werden.
Für beide Teile sind im Rahmen dieser Ausschreibung die Herstellung und Lieferung der Beschilderungsmaterialien zu vergeben.
Weitere Details sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Geschätzter Gesamtwert: 260 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Siehe im Detail bereits die vorstehende Kurzbeschreibung sowie im Detail weiterhin die Darstellungen in der Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 20790/07/4
Zusätzliche Informationen:
Hinsichtlich der Bedingungen für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird ausdrücklich auf die entsprechenden Beschaffungsunterlagen verwiesen. Gleiches gilt für die Vertragsbedingungen mit dem künftigen Auftragnehmer.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Samtgemeinde Sögel 49751 Sögel, Gemeinde Esterwegen 26897 Esterwegen, Gemeinde Surwold 26903 Surwold, Samtgemeinde Werlte 49757 Werlte, Samtgemeinde Lathen 49762 Lathen, Stadt Haren (Ems) 49733 Haren (Ems), Stadt Meppen 49716 Meppen, Samtgemeinde Herzlake 49770 Herzlake
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Formblatt Angaben und Erklärung zur Eignung sowie Formblatt 124 LD zur Eignung,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Unterauftragnehmern,
eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Eigenerklärung der Bietergemeinschaft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Soweit erforderlich Abgabe einer Mindestlohn-Erklärung auf dem beigefügten Vordruck

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Naturpark - öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.huemmling.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0DDCF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des NTVergG in der Fassung vom 20. November 2019.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools und unter Verwendung des bereit gestellten Angebotsvordrucks elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Des Weiteren sind mit Angebotsabgabe Musterschilder einzureichen – siehe im Detail die entsprechenden Angaben und Abbildungen in der Leistungsbeschreibung.
Diese Muster sind postalisch bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden. Sofern der Vergabestelle die einzureichenden Muster nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i. V. m. § 56 Abs. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
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Die eingereichten Muster werden zur Angebotswertung gem. der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix bewertet.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0DDCF

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2021/S 069-174659 (2021-04-06)
Ergänzende Angaben (2021-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung beinhaltet 2 Teile: Zum einen soll auf Grundlage des vorhandenen Radverkehrleitsystems ein flächendeckendes Fahrrad-Knotenpunktsystem im Naturpark Hümmling und dem emsländischen Hasetal eingeführt werden. Hierzu sind 250 Knotenpunkte geplant, die in der Landschaft durch eine Infotafel mit detailliertem Kartenanteil gekennzeichnet werden sollen. Zum anderen sollen das Radwegenetz weiter verdichtet werden, indem 185 km zusätzliche Strecken ausgeschildert und 92 weitere Knotenpunkte ergänzt werden. Für beide Teile sind im Rahmen dieser Ausschreibung die Herstellung und Lieferung der Beschilderungsmaterialien zu vergeben. Weitere Details sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschilderungsmaterial 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 072-183386
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 069-174659
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
zu II.2.3): Die Stadt Haselünne wurde als weiterer Erfüllungsort ergänzt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Diese Ausschreibung beinhaltet 2 Teile:
Quelle: OJS 2021/S 072-183386 (2021-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 239283.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 133-353293
ABl. S-Ausgabe: 133

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Samtgemeinde Sögel
49751 Sögel,
Gemeinde Esterwegen
26897 Esterwegen,
Gemeinde Surwold
26903 Surwold,
Samtgemeinde Werlte
49757 Werlte,
Samtgemeinde Lathen
49762 Lathen,
Stadt Haren (Ems)
49733 Haren (Ems),
Stadt Meppen
49716 Meppen,
Samtgemeinde Herzlake
49770 Herzlake,
Stadt Haselünne
49740 Haselünne

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-24 📅
Name: OKA Verkehrs- und Werbetechnik GmbH
Postanschrift: Dieselstraße 4
Postort: Anröchte
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 29479700-0 📞
E-Mail: info@oka-werbetechnik.de 📧
Land: Soest 🏙️
Internetadresse: https://oka-werbetechnik.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 239283.95 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
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Des Weiteren sind mit Angebotsabgabe Musterschilder einzureichen — siehe im Detail die entsprechenden Angaben und Abbildungen in der Leistungsbeschreibung.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0D6PY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: OJS 2021/S 133-353293 (2021-07-08)