Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1.000.000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleinerer monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin abgestimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1.000.000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleinerer monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin abgestimmt.
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1.000.000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleinerer monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin abgestimmt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Zusätzlicher CPV-Code: Digitaldruck📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37/41
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Fax: +49 40/20207-1597 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E47475351🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E47475351🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-25 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 164-431129
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS statt. Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis aufgeänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Zur Angebotsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Angebote – ausschließlich – elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe des Angebots in Papierform ist unzulässig (vgl. auch Vergabeunterlagen).
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattformsubreport: Tel. +49 (0)221/98578-0.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS statt. Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis aufgeänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Zur Angebotsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Angebote – ausschließlich – elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe des Angebots in Papierform ist unzulässig (vgl. auch Vergabeunterlagen).
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattformsubreport: Tel. +49 (0)221/98578-0.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1.000.000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1.000.000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleinerer monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin abgestimmt.
Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleinerer monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin abgestimmt.
Gegenstand des Vertrages ist die technische Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von Formularen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung sowie die ausreichende Lagerhaltung von Papierrollen, Blanko-Formularen und passenden Versandhüllen. Vertragsgegenständliche Formulare sind: Bescheide zur Beitragserhebung, Mahnungen, Außerkraftsetzung der Unternehmerversicherung, Vollstreckung inkl. Vorankündigung, Säumniszuschläge.
Gegenstand des Vertrages ist die technische Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von Formularen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung sowie die ausreichende Lagerhaltung von Papierrollen, Blanko-Formularen und passenden Versandhüllen. Vertragsgegenständliche Formulare sind: Bescheide zur Beitragserhebung, Mahnungen, Außerkraftsetzung der Unternehmerversicherung, Vollstreckung inkl. Vorankündigung, Säumniszuschläge.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit möglich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Als im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieterin/nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter ist ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweis vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist mit der Vorlage nachzuweisen. Zu bestätigen ist, dass der dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Es ist ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Als im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieterin/nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter ist ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweis vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist mit der Vorlage nachzuweisen. Zu bestätigen ist, dass der dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Mindeststandards:
1. Die Bieterin/der Bieter muss als Mindeststandard den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
2. Die Bieterin/der Bieter muss als Mindeststandard den erzielten Umsatz mit Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
2. Die Bieterin/der Bieter muss als Mindeststandard den erzielten Umsatz mit Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
3. Die Bieterin/Der Bieter hat eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. € als Mindeststandard abgeschlossen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
Für diese Erklärungen ist das Formblatt „Eignung/Eigenerklärungen der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichenund finanziellen Lage“ (vgl. Anlage 5 in den Vergabeunterlagen, s. Ziff. 1) auszufüllen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 5) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 5) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (festangestellte und freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
2. Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter Aufträge aus den letzten drei Jahren verfügen.
Hierzu ist das Formblatt in Anlage 5 (in den Vergabeunterlagen, vgl. Ziff. 2 und 3) zu verwenden.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 5) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 5) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BGW/Hauptverwaltung/Recht und Regress/Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47475351🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS statt. Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis aufgeänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS statt. Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis aufgeänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Zur Angebotsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Angebote – ausschließlich – elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe des Angebots in Papierform ist unzulässig (vgl. auch Vergabeunterlagen).
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattformsubreport: Tel. +49 (0)221/98578-0.
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattformsubreport: Tel. +49 (0)221/98578-0.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 164-431129 (2021-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 346 484 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge