Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Die Darstellung des Unternehmens (Unternehmensdarstellung), insbesondere durch folgende Angaben (Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung):
—— Unternehmensform, inkl. Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen,
—— Zeitlicher Bestand des Unternehmens,
—— Geschäftsfelder,
—— Nennung der im Rahmen der Auftragsdurchführung zuständigen Niederlassung,
—— Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren (jeweils Jahresmittel).
— Nennung des während der Vertragsdurchführung verantwortlichen Mitarbeiters (Projektleiter) und des Stellvertreters (stellvertretender Projektleiter); jeweils Einreichung einer Kurzvita des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters mit mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation (Studienabschlüsse; Zertifizierungen etc.), Berufserfahrung (Angabe der beruflichen Stationen, jeweils mit Tätigkeitsbereich und Zeitraum). (Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung).
— Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Kalenderjahren.
Form: Eigenerklärung gemäß Formblatt 4 mit folgenden Angaben:
—— Bezeichnung des Referenzprojekts,
—— Beschreibung des Referenzprojekts,
—— Beschreibung der erbrachten Leistung,
—— Zeitraum der Durchführung,
—— Name des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Ansprechpartner/in mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Anschrift des Auftraggebers),
—— Auftragswert,
—— Angabe der Leistungsfelder (LF) entsprechend der nachfolgenden Leistungsfeld-Definition,
—— im Hinblick auf LF 1 zusätzlich:
——— Angabe der Anzahl der Nutzer des webbasierten Printshops ,
——— Beschreibung des Umfangs der Programmier- bzw. Anpassungsleistung,
—— im Hinblick auf LF 3 zusätzlich:
——— Angabe der Anzahl der hergestellten Druckerzeugnisse,
——— Angaben zu den Spezifikationen der Druckerzeugnisse (Material, Format, Laminierung etc.) Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass der Leistungszeitraum mindestens 6 Monate betrug und sich der Leistungsinhalt auf sämtliche der nachfolgenden Leistungsfelder (LF) bezog:
—— LF 1: Programmierung und/oder Bereitstellung eines auf die Bedürfnisse des Referenzgebers angepassten webbasierten Printshops mit Bestellfunktion,
—— LF 2: Support- und Wartungsleistungen für einen webbasierten Printshop,
—— LF 3: Herstellung und Versendung von nutzerdefinierten Druckerzeugnissen im „Scheckkartenformat“ (DIN ISO 7810) Mindestbedingung:
Vorlage einer Referenz, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Der Bieter muss eine Referenz vorlegen, welche für sich genommen alle drei Leistungsfelder abdeckt, d. h. die Abdeckung der drei Leistungsbereiche durch die Kombination mehrerer Referenzen genügt nicht.
Hinweis: Unternehmen, die von anerkannten Stellen präqualifiziert sind, reichen statt Eigenerklärung(en) den Nachweis hierüber ein.
— Ferner hat der Bieter den Nachweis der Einhaltung der Pflichten des Auftragsverarbeiters nach Art. 28 DSGVO sowie der Einhaltung ausreichender technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen zu erbringen. Dieser Nachweis kann durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen über:
—— die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO,
—— die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DSGVO,
—— aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren),
—— eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (zum Beispiel nach BSI-Grundschutz) und
—— schriftliche Selbstauskünfte des Auftragverarbeiters entsprechend der Vorgaben der Verantwortlichen (Checklisten).
Erbracht werden. Ist dem Bieter dies nicht möglich, so ist die Checkliste zur Datenschutzvereinbarung (Anlage B) auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Maßgeblich sind die Bedingungen der „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung BG ETEM und BG BAU“ sowie der „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung BG RCI“ und die zugehörigen Anlagen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die vorstehenden Anforderungen auch von etwaigen Nachunternehmern erfüllt werden; für diese gelten die gleichen Anforderungen.
Mindestbedingung:
Die erbrachten Nachweise müssen durch die Datenschutzbeauftragte der BG ETEM im Hinblick auf ihre Konformität mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen bestätigt werden.