Beschreibung der Beschaffung
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beabsichtigt mit einer Agentur den Hessischen Agrarmarketingvertrag abzuschließen (Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2027).
Der Hessische Agrarmarketingvertrag hat zum Ziel, die Qualität und regionale Wertschöpfungskette in Hessen erzeugter Agrarprodukte und Lebensmittel zu unterstützen.
Die Aufgaben für die zukünftige Auftragnehmerin werden in sieben Leistungsbereiche untergliedert und sind nach ihrer Bedeutung und Wichtigkeit nachfolgend aufgelistet.
1) Absatzförderung
Der bedeutendste Leistungsbereich der zukünftigen Auftragnehmerin ist die Förderung des Absatzes hessischer Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse. Es ist das Ziel des Auftraggebers, die Bereitschaft hessischer Konsument:innen zum Kauf hessischer Produkte weiter auszubauen, die regionale und ökologisch-regionale Produktpalette zu erweitern, das positive Image aller in Hessen erzeugter Lebensmittel im regionalen Markt zu stärken und somit den Marktanteil hessischer Qualitätsprodukte zu erhöhen. Um Vertrauen von Verbraucher:innen in die Qualität von in Hessen konventionell und ökologisch produzierten Agrar- und Lebensmitteln hat die zukünftige Auftragnehmerin diese Standards aufzubauen, weiter auszuarbeiten sowie mithilfe von Zertifizierungsstellen deren Umsetzung in den Betrieben zu kontrollieren und die betriebliche Umsetzung auch nach der Zertifizierung zu gewährleisten. Hierzu gehört auch der Austausch mit Marketingagenturen anderer Bundesländer.
2) Verbraucher:innenkommunikation
Die zukünftige Auftragnehmerin übernimmt insbesondere Werbe-, Informations- und Kommunikationskampagnen zur Steigerung des Bekanntheitsgrads und Image hessischer Agrarprodukte (konventionell und ökologisch produziert) in Hessen über unterschiedliche, zielgruppenausgerichtete Medien, die Bereitstellung sowie Pflege eines Internetauftritts, wöchentliche Beiträge auf Social-Media und sofern nötig Unterstützung bei der Krisenkommunikation.
3) Vernetzung der Hessischen Ökomodell-Regionen für das Ökomodell-Land Hessen
Die zukünftige Auftragnehmerin sorgt für die Vernetzung der dreizehn hessischen Ökomodell-Regionen und die Koordination des gemeinschaftlichen Auftritts als Ökomodell-Land Hessen. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Vermarktung ökologisch und nachhaltig in Hessen erzeugter Lebensmittel und die Sensibilisierung der Landwirt:innen, Verarbeiter:innen und Händler:innen für das Thema nachhaltige und ökologische Landwirtschaft. Die Auftragnehmerin übernimmt hierbei das Dachmarketing für das Ökomodell-Land Hessen.
4) Messen- und Eventmanagement
Die zukünftige Auftragnehmerin plant gesamte Messeauftritte und entwickelt Standkonzepte. Messen/ Veranstaltungen sind hierbei u.a. die 'Internationale Grüne Woche' in Berlin, die 'Ökofeldtage' sowie der 'Hessentag'.
5) Marktuntersuchungen, Marktanalysen und Informationsnetzwerk für eine nachhaltigere Landwirtschaft
Die zukünftige Auftragnehmerin sammelt/ veröffentlicht marktrelevantes Wissen zur hessischen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft bzw. wertet dieses aus, sodass mittelfristig ein "Kompetenzzentrum für ökologische und regionale Agrarmarktthemen" aufgebaut werden kann.
6) Personaldienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber
Die Auftragnehmerin übernimmt bei Bedarf weitere Beratungen, redaktionelle Texterstellung, Vernetzung mit relevanten Akteuren sowie ggfs. Moderation von Arbeitssitzungen und Organisation von Veranstaltungen. Der Umfang der Dienstleitungen richtet sich nach den situativ verfügbaren Kapazitäten der Auftragnehmerin.
7) Evaluierung und Dokumentation (Erstellung eines Jahresberichts)
Die zukünftige Auftragnehmerin legt dem Auftraggeber jedes Jahr einen detaillierten Jahresbericht vor, in welchem die durchgeführten Veranstaltungen/ Kampagnen insbesondere im Hinblick auf deren Erfolg zusammengefasst/ dokumentiert werden.
Alle Abschnitte der jeweiligen Leistungsbereiche sind mit dem Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (nachfolgend: Auftraggeber oder HMUKLV genannt) vor ihrer jeweiligen Durchführung abzustimmen.
Für die auszuführenden Leistungen steht der Auftragnehmerin ein maximaler jährlicher Finanzrahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro brutto zur Verfügung, der nicht überschritten werden darf.
In diesem maximalen Budget sind auch sämtliche Drittkosten (z.B. Grafikleistungen, Druckleistungen, Cateringleistungen) enthalten. Eine darüberhinausgehende Vergütung erfolgt nicht.