Beschreibung der Beschaffung
Das Stadtschloss Wiesbaden wurde in den Jahren 1837-41 nach Plänen des Architekten Georg Moller (1784-1852) durch Hofbaumeister Richard Görz (1811-1880) erbaut.
Es gliedert sich als Eckgebäude in eine bestehende Straßenfront ein und signalisiert die zur Erbauungszeit politisch opportune Bürgernähe. Die entlang der Grundstücksgrenzen in einem stumpfen Winkel zueinander angeordneten Flügel des klassizistischen Schlosses treffen in einem zylindrischen Baukörper aufeinander. In der Winkelhalbierenden schließt sich an diesen Baukörper der Diagonalbau mit Haupt- und Nebentreppenhäusern an. Dieser verbindet die "kleine Rotunde" am Schlossplatz mit der "großen Rotunde", dem Kuppelsaal im Innenbereich der Liegenschaft. Ein im Bogen verlaufender Wintergarten, errichtet auf den Arkaden über den Kutscherumfahrten des Erdgeschosses, führt die Enden der drei Flügel im 1. Obergeschoss jeweils zusammen. Flügel, Diagonalbau und Wintergärten der fast achsensymmetrischen Anlage umschließen zwei dreieckförmige Innenhöfe.
Das Gebäude zählt heute zu den wichtigsten Bauten des deutschen Klassizismus und stellt daher ein Kulturdenkmal von herausragender nationaler Bedeutung dar. Kaum verrät das eher schlichte äußere Erscheinungsbild die standesgemäße Prachtentfaltung im Inneren. Insbesondere die von Moller erdachten Besonderheiten technischer Einzellösungen (Eisenkonstruktionen der Wintergärten und Kuppeln, Ausmalungen auf Papier etc.) sowie die hohe Qualität der Ausstattung (Fußböden, Türen, Vorhänge, Stuckmarmor, Kronleuchter etc.) müssen in dieser Form als herausragend angesehen werden.
Der Auftraggeber des Schlossbaus Herzog Wilhelm von Nassau verstarb bevor der Bau fertiggestellt werden konnte. Sein Sohn Herzog Adolph von Nassau-Weilburg bezog 1841 als erster und einziger ständiger Schlossherr das Bauwerk.
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen 1868 als Provinz Hessen-Nassau wurde das Schloss ein beliebter Aufenthaltsort der preußischen Königs- und später deutschen Kaiserfamilie - besonders Kaiser Wilhelm II. war von Wiesbaden angetan und residierte hier während seiner regelmäßigen Besuche.
Kriegszerstörungen im zweiten Weltkrieg trafen vor allem den platzseitigen Ostflügel. Seit Dezember 1946 ist das Schloss Sitz des Hessischen Landtags.
Zur Vorbereitung des 2. Bauabschnitts der Sanierungsmaßnahmen im ehemaligen herzoglichen Stadtschloss Wiesbaden (Dienstgebäude des Hessischen Landtags, Wiesbaden) fanden im Sommer/Herbst 2021 bauhistorische Untersuchungen statt. Parallel bereiten restauratorische Voruntersuchungen die geplante Restaurierung der Innenraumschale vor.
In einem 1. Bauabschnitt werden bereits das 2. Obergeschoss, das Dachgeschoss und Teile des Kellergeschosses saniert. Die Endfassung der im 1. Bauabschnitts bearbeiteten Gebäudeteile richten sich wesentlich nach einem Konzept auf Grundlage einer bauhistorischen Untersuchung sowie der restauratorischen Voruntersuchungen. Diese bauhistorischen Erkenntnisse werden um Untersuchungen zur Entstehungs- und Veränderungsgeschichte des Keller-, Erd- und 1. Obergeschosses des ehem. herzoglichen Stadtschlosses insbesondere der wandfesten Ausstattung ergänzt werden. Darüber hinaus werden auch die Fassaden des Stadtschlosses untersucht.
Auf Basis der beschriebenen bauhistorischen und restauratorischen Voruntersuchungen ist ein Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der hochwertigen denkmalgeschützten Bausubstanz und Ausstattung und der geplanten Nutzungen zu erstellen.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und Anforderungen des Nutzers sind im Rahmen der Planung zusammenzuführen und als Raumbuch fortzuschreiben. Zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und Durchführung von Planung und Überwachung der Ausführung ist eine ausgewiesene Expertise der BewerberInnen im Umgang mit historischer denkmalgeschützter Bausubstanz unerlässlich. Dazu müssen BewerberInnen für die ausgeschriebene Architektenleistung Nachweise und Referenzen benennen, die deren besondere denkmalpflegerische Fachkunde und deren ausgebildeten Sachverstand belegen. Dies kann durch entsprechende Aus- oder Fortbildungen und/oder eine Zusammenarbeit mit entsprechend ausgebildeten RestauratorInnen bzw. HandwerkerInnen erfolgen.
Die vorgesehenen Gesamtbaukosten (KG200 - KG600) belaufen sich auf rd. 20.000.000 Euro. Die zu bearbeitende BGF beträgt insgesamt ca. 6.000 m².
Neben den repräsentativen Sälen des ersten Obergeschosses sind für die Nutzung des Keller- und Erdgeschosses unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen. Neben mehreren Werkstätten und Materiallagern, sind auch Sozialräume sowie Räume für betriebliches Gesundheitsmanagement als Nutzung für das Kellergeschoss geplant. Die Anforderungen an Hausanschlussräume und Technikzentrale wurden bereits im Rahmen des ersten Bauabschnitts umgesetzt. Ein ebenfalls im ersten Bauabschnitt neu eingefügter Aufzugs- und Installationsschacht verbindet vom Kellergeschoss aus alle folgenden Geschosse (EG, 1. OG, 2. OG, DG) miteinander. Unter dem Diagonalbau befindet sich zurzeit ein Archiv, eine Umnutzung in eine Weinprobierstube mit vorgelagerter Garderobe ist im Rahmen der Planung zu untersuchen. Unterhalb der Arkaden der Kutscherumfahrt befindet sich ein Kellergang, der mit Techniktrassen aus unterschiedlichen Bauphasen belegt ist. Hier wird teils eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik erforderlich.
Im Erdgeschoss ist neben Besprechungsräumen und Büros die Wiedereinrichtung einer Bibliothek vorgesehen. Hier ist der Einbau von Medien- und Präsentationstechnik für künftige NutzerInnen der Bibliothek und BesucherInnen des Stadtschlosses vorgesehen. BesucherInnen des Stadtschlosses sollen mittels einer mobilen Personenführungsanlage durch das Gebäude geführt werden können. Die entsprechenden technischen Anforderungen an Büroarbeitsplätze sind mit denen, die auf den Denkmaleigenschaften beruhen, in Einklang zu bringen. Die bereits im ersten Bauabschnitt fertiggestellten WC-Anlagen und zwei Teeküchen sind stimmig in die Sanierungs- und Restaurierungsplanung zu integrieren. Die Garderobe sowie die Haupttreppe im Diagonalbau sind ebenfalls Bestandteil der Planungen. Für einen barrierefreien Zugang über die Kutscherumfahrten und Innenhöfe ist ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten und mit der Denkmalpflege und dem HLT abzustimmen.
Im 1. Obergeschoss sind die reichen Innenraumschalen zu restaurieren und in Teilen nach Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege und des Nutzers zu rekonstruieren. Dabei ist die Anbindung der Prunkräume im 1. Obergeschoss an eine Klimatisierung planerisch zu überprüfen. In einigen für Veranstaltungen und Empfänge genutzten Räumen ist zudem die Anbindung von Übertragungstechnik (Video/Audio Übertragungen) planerisch zu berücksichtigen. Ein bisher als Nebenküche (Anrichte) genutzter Raum ist nach Vorgaben des HLT grundhaft zu sanieren und mit Großküchengeräten auszurüsten.
Sämtliche Fassaden des Stadtschlosses (platz- und hofseitig) sind entsprechend der Ergebnisse der Bauforschung und der Anforderungen des Landesamtes für Denkmalpflege zu überarbeiten . Die Asphalt-Oberflächen von Kutscherumfahrten und Rundhalle sind nach Abstimmung mit HLT und Landesamt für Denkmalpflege zu sanieren.
Der genaue Umfang und die Einzelmaßnahmen sind innerhalb der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung unter Berücksichtigung der Anforderungen an Arbeitsstättenrecht und Barrierefreiheit in enger Abstimmung mit den FachplanerInnen zu klären und zu erarbeiten. Die mit Bauherrn und Nutzer abgestimmten Maßnahmen sind frühzeitig mit den zu beteiligenden Vertretern öffentlicher Belange abzustimmen. Bei Eingriffen in den Baugrund ist zu berücksichtigen, dass sich das Stadtschloss im Heilquellenschutzgebiet befindet. Darüber hinaus sind archäologische Funde wahrscheinlich, so dass auch baubegleitende ärchäologische Untersuchungen einzubinden und dadurch erforderliche Zeiträume in der Terminplanung zu berücksichtigen sind.
Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Landtags. Aufgrund vielfältiger Nutzungen des Schlossplatzes (Stadtfeste, Märkte) besteht darüber hinaus ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit Veranstaltern bei ggf. erforderlicher Nutzung des unmittelbar vor dem Schloss beginnenden öffentlichen Raums (Gerüststellung, BE-Fläche).
Um der Öffentlichkeit auch während des Baubetriebs Einblicke in die Sanierungsarbeiten zu ermöglichen, ist ein Konzept zur Umsetzung einer gläsernen Baustelle zu erarbeiten. Zudem sollte im Zuge der Bauablauf und Terminplanung eine sinnvolle Bildung von Bauabschnitten vorgenommen werden, die es ermöglicht, nach Abschluss eine Teilinbetriebnahme durchzuführen.
Im Rahmen der Leistungsphasen gemäß HOAI unterstützt der Landesbetrieb Bau und Immobilien die Freiberuflich Tätigen den Teilleistungstabellen des LBIH entsprechend. Bauherr ist das Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien, Niederlassung West. Nutzer ist der Hessische Landtag. Den Planungsleistungen wird die HOAI 2021 zugrunde gelegt.
1. Projektstufe: Erstellen der ES -Bau, umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4, gem. Leistungsbild § 34 HOAI und der GABau Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen.
2. Projektstufe: Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-7, § 34 HOAI und GABau Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen.
3. Projektstufe: Planungsleistungen der Leistungsphase 8-9, § 34 HOAI und GABau Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen.
Beim Erstellen der digitalen Planunterlagen sind die Vorgaben der CAD-Richtlinie des Landes Hessen/ergänzende Vereinbarungen zum CAD-Datenaustausch zu berücksichtigen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Ein Rechtsanspruch für die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.