Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Qualität der vergleichbaren Referenzen zur Lieferleistung gemäß Ziffer III. 1.3. g) dieser Bekanntmachung. Darstellung von Referenzen über vergleichbare (Vergleichbarkeit wie bei Ziffer III.1.2 definiert), in den letzten sechs Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Die einzureichenden Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren.
Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen über Projektrealisierungen bewertet, bei denen die Installation einer Kard.-/Angiographieröntgenanlage mit Bauen im Bestand und gleichzeitiger Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines hämodynamischen Messplatzes und eines Herzkatheterlabors umgesetzt und ermöglicht wurden.
Pro Referenz können maximal 8 Punkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt mittels folgender Kriterien:
Note 1 (8 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt sehr gut die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 2 (6 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt gut die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 3 (4 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt befriedigend die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 4 (2 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt ausreichend die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 5 (0 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt nicht die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Im Rahmen der Bewertung addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Die Vergabestelle legt bis zu drei Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 24 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind.
2. Darstellung geeigneter Referenzen über vergleichbare (Vergleichbarkeit wie bei Ziffer III.1.2 definiert), in den letzten sechs Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Serviceleistungen mit Angabe des Werts, des Auftragsgegenstands, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt " Referenzen").
Die einzureichenden Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren. Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen über Projektrealisierungen bewertet, bei denen Serviceleistungen nach Installation einer Kard.-/Angiographieröntgenanlage mit Bauen im Bestand und gleichzeitiger Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines hämodynamischen Messplatzes und eines Herzkatheterlabors umgesetzt und ermöglicht wurden.
Pro Referenz können maximal 8 Punkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt mittels folgender Kriterien:
Note 1 (8 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt sehr gut die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 2 (6 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt gut die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 3 (4 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt befriedigend die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 4 (2 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt ausreichend die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Note 5 (0 Punkte): Die vorgelegte Referenz erfüllt nicht die Anforderungen an die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit.
Die Vergabestelle bewertet die beste Referenz, so dass insgesamt max. 8 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind.
3. Zertifizierung des Bieters nach EN ISO 13485:2016 oder gleichwertig (K.O.-Kriterium)
4. Nachweis eines IT-Sicherheitsmanagementsystems nach ISO/IEC 27001:2013 oder gleichwertig (K.O.-Kriterium)
5.Bereitstellung eines Projektleiters des Bieters für die Gesamtkoordination und Projektabwicklung mit mindestens einem Hochschulabschluss als Ingenieur oder alternativ als Medizintechniker mit qualifizierter Ausbildung. Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung in der Projektabwicklung im Gesundheitswesen von mindestens 5 Jahren verfügen. (K.O.-Kriterium).