Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 6 Jahren von 2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht - Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein:
- bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme (3 Punkte),
- das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (3 Punkte),
- bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme (3 Punkte),
- das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 410+420+430+480) >= 350.000 € brutto) (max. 4 Punkte),
- durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
- durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
- derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (3 Punkte).
Durch folgende Anforderung können weitere Zusatzpunkte erreicht werden:
- bei einem der angegebenen Referenzprojekte wurde eine Interimsmaßnahme bzw. ein Ausweichquartier geplant (4 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
- Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungszeit,
- Kosten (Kgr. 410+420+430+480, DIN 276) brutto,
- erbrachte Anlagengruppen,
- erbrachte Leistungsphasen.
Es können 24 Punkte je Referenzprojekt und 4 Zusatzpunkte erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der "Anlage B - Kriterienkatalog" zu entnehmen.