Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Ingenieure) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Gefordert ist die Angabe der durchschnittlich fest angestellten (!) fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. für die Durchführung von Hochbaumaßnahmen kommunaler Auftraggeber, in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
2. Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Zu benennen ist der vom Bewerber für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist.
3. Referenzen des Unternehmens / der Bietergemeinschaft
Für das Unternehmen / die Bietergemeinschaft können maximal drei Referenzprojekte über in den letzten vier Jahren (2017 bis 2020) abgeschlossene Maßnahmen abgegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bietergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Referenzen Bildungsgebäude:
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
• Durchführung einer Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme;
• mit Baukosten (KGR 400, DIN 276) von mind. EUR 1,0 Mio. (netto)
• im Bereich Bildungsgebäude (Universität, Kindergarten, Schule oder vergleichbar)
• für einen öffentlichen Auftraggeber,
• unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land)
• in den Anlagengruppen 1,2,3,8;
• Durchführung der Leistungsphasen 1-8.
Erfüllt eine Referenz eins dieser sieben Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt.
Für die insgesamt maximal drei wertbaren Referenzen kann der Bewerber folglich maximal 21 Teilpunkte erreichen. Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss der Referenz, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Punkteverteilung richtet sich nach der folgenden Matrix:
• 7 bis 9 Teilpunkte: 1 Punkt,
• 10 bis 12 Teilpunkte: 2 Punkte,
• 13 bis 15 Teilpunkte: 3 Punkte,
• 16 bis 18 Teilpunkte: 4 Punkte und
• 19 bis 21 Teilpunkte: 5 Punkte.
Mindestbedingung für die Wertung einer Referenz ist, dass der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt und die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden.