Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen der vollständigen TA (Bewerbungsformular und entsprechende Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind;
6) Angabe zur Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016; Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (für Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016;
13) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich TGA HLS (ALG 1-3) gemäß Teil 4 § 53 HOAI in € brutto) mind. 90.000 EUR;
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3);
16) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung des Projektleiters (PL), stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und des Bauüberwachers (BÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3);
17) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1) Mindestreferenz - Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) HLS (ALG 1-3) für die Neuerrichtung einer technischen Anlage in einem Gebäude, mind. HZ II, BWK KG 400 (KG 410 - 430) von mind. 400.000 EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschl. vom 1.12.2016 bis Ablauf Bewerbungsfrist 50%, davon:
1.a) erbrachte Lph, 25%;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 410-430) in EUR brutto, 25%;
2) Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste 50 %, davon:
2a) Referenz Z.1 - Erfahrungen Nachhaltiges Bauen - Einsatz erneuerbarer Energien/Umweltwärme, 10%;
2b) Referenz Z.2 - Erfahrungen bei Planung und Errichtung von technischen Anlagen (mind. ALG 1-3) für eine Kindertageseinrichtung, 15%
2c) Referenz Z.3 - Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung einer technischen Anlage (mind. ALG 1-3), 10%
2d) Referenz Z.4 - Erfahrungen bei Erbringung von Besonderen Leistungen der Lph. 9, 15%.
Weitere Unterkriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.