Hochbahnsteig Haltestelle Aldekerkstraße (U75) – Rohbau, Straßen-, Gleis-, und Kabeltiefbau (VE 1)

Rheinbahn AG

Die Stadtbahnhaltestelle Aldekerksstraße in Düsseldorf wird zu einem barrierefreien Mittelbahnsteig als Hochbahnsteig umgebaut.
In Folge der Anordnung eines Mittelbahnsteiges sind Rohbau, incl. Kabeltief-und Gleisbauarbeiten auch umfangreiche Straßenbauarbeiten auszuführen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien
Referenznummer: 2020 / 35
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtbahnhaltestelle Aldekerksstraße in Düsseldorf wird zu einem barrierefreien Mittelbahnsteig als Hochbahnsteig umgebaut.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinbahn AG
Postanschrift: Lierenfelder Str. 42
Postleitzahl: 40231
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinbahn.de 🌏
E-Mail: matthias.vongoessel@rheinbahn.de 📧
Telefon: +49 211 / 582-2443 📞
Fax: +49 211 / 582-1761 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19614761 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Datum des Beginns: 2021-05-10 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-088231
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen

“Eine Aufteilung oder Trennung des Auftrags in Teillose oder Fachlose unterbleibt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB).”
Quelle: OJS 2021/S 035-088231 (2021-02-16)