1) Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die elektronische
Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (
www.evergabe-online.de) einzureichen.
Dazu ist die Registrierung auf der eVergabe-Plattformunterhttp://www.evergabeonline.
de notwendig. Die Anforderungen finden Sie unter
www.evergabe-online.info
(Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen).
2) Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die
Bewerber/Bieter ausschließlichüber die eVergabe-Plattform des Bundes (www.
evergabe-online.de).
3) Auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) stehen den
Bietern sämtlicheInformationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die
Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen(Teilnahmeunterlagen mit
anliegenden Formblättern und weiteren Unterlagen). Der Teilnahmeantrag ist
unterBerücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der
bereitgestellten Formblätter einzureichen.
4) Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i. V.m. § 29 VgV dadurch nach,
dass er auf der in Ziffer I.1) genannten Website mit der Bekanntmachung die
Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb, weitere Informationen
zumVergabeverfahren sowie insbesondere die Zuschlagskriterien der ersten
Kategorie nebst Gewichtung zur Verfügung stellt. Diese Unterlagen umfassen alle
Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme
an den Verhandlungsverfahren zu ermöglichen. Da der Auftraggeber vorliegend ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist
§41 VgV einschränkend auszulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen weitere
Unterlagen
noch nicht abschließend fest. Die weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere den
Entwurf der Leistungsbeschreibung, erhalten die Bewerber, die im
Teilnahmewettbewerb für das weitere Verhandlungsverfahren ausgewählt werden,
mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es,
die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im
Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Aus diesem Grund können
sich auch die auf der unter Ziffer I.1) genannten Website bereitgestellten Unterlagen
im Laufe des Verfahrens noch ändern.
5) In das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung (EU)“ (Formblatt 133/333b-L/F)
müssen die Bieter nur die unter Ziffer III.1 dieser Bekanntmachung geforderten
Informationen eintragen.
Alle weiteren Informationen, die mit diesem Formblatt abgefragt werden, muss der
Bieter nicht angeben.
6) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3)
auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. auf einen Nachunternehmer oder
ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). Auf
Anforderung des Auftraggebers muss der Bewerber durch eine
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen
Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Bewerber fügen in
diesem Fall die Formblätter 392-L/F und 393-L/F ihrem Teilnahmeantrag bei.
7) Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur bis zur Abgabe des
Teilnahmeantrags möglich. Bewerber fügen in diesem Fall das Formblatt 401-L/F
ihrem Teilnahmeantrag bei. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften
ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.