Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die vergleichbaren Leistungen, Referenzen 1 und 2, sind jeweils vollständig im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.12.2020 nachzuweisen.
A1) Referenz 1, erbrachte vergleichbare Leistung Objektplanung
Definition 1
Eine Objektplanung mit hohen planerischen Anforderungen, vergleichbar einer Planung nach Honorarzone IV HOAI für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes:
— mit mindestens 500 m Nutzungsfläche (NUF) und
— mit mindestens 3500 m Bruttorauminhalt (BRI) und
— mit einem überproportionalem Installationsgrad der technischen Ausrüstung (KG 400) gleich, größer 40 % der Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400).
Oder
Definition 2
Eine Objektplanung wie in Definition 1 (Ref. 1) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung.
Oder
Definition 3, Mindestdefinition
Eine Objektplanung wie in Definition 1 (Ref. 1) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung.
A2) Referenz 2, erbrachte vergleichbare Leistung Objektplanung
Definition 1
Eine Objektplanung für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für die vollständige Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes:
— mit einem Verhältnis Bruttogrundfläche (BGF) / Bruttorauminhalt (BRI) von mindestens 1:5
Oder
Definition 2
Eine Objektplanung wie in Definition 1 (Ref. 2) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung.
Oder
Definition 3, Mindestdefinition
Eine Objektplanung wie in Definition 1 (Ref. 2) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung.
b) Angaben zur Personalstruktur
B1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
B2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Planungsleistungen der Objektplanung tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
B3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Objektplanung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV,
B4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Objektplanung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
c) Sonstiges Bewertungskriterium,
C1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.