Hochwasserschutzmaßnahme M 1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C
Neubau HWS-Anlagen M1.14/1 – M1.14/8, M1.14/10 rechts und M1.14/24A – M1.14/26A.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-26 Auftragsbekanntmachung
2021-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-06-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-06 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2024-05-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Flussufermauern
Referenznummer: FMZ-2021-02
Kurze Beschreibung:
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C Neubau HWS-Anlagen M1.14/1 – M1.14/8, M1.14/10 rechts und M1.14/24A – M1.14/26A.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Flussufermauern 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Flussufermauern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de 🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367-310-0 📞
Fax: +49 37367-310-130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2410125/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-31 📅
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Datum des Endes: 2022-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 103-269896
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C
Neubau HWS-Anlagen M1.14/1 – M1.14/8, M1.14/10 rechts und M1.14/24A – M1.14/26A.
— ca. 620 m Fangedamm,
— ca. 1 350 m
— ca. 294 m
— ca. 1 459 m
— ca. 2 375 m
— ca. 3 236 m
— ca. 683 m
— ca. 1 035 m
— ca. 228 m Bordsteine Naturstein,
— ca. 214 m Leistensteine Naturstein,
— ca. 311 m
— ca. 40 m
— ca. 209 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung,
— ca. 734 m
— ca. 1 875 m
— ca. 319 t Bewehrungsstahl,
— ca. 842 St. Verbundanker,
— ca. 6 064 m Mikropfähle,
— ca. 1 428 m
— ca. 271 m Stahlgeländer,
— ca. 5 St. Buhnen,
— ca. 1 072 m
— ca. 1 St. Dammbalkenbarriere,
— ca. 1 St. Hochwasserschutztor.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: jaProjektnummer oder -referenz:EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr.103097052
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr.103097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Burkhardtsdorf
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise /Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – einzureichen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3a
— 2 Referenzen über die Ausführung von Stahlbetonbauten im Ingenieurbau über 1 Mio. EUR in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
— Grobablaufplan (Mindestanforderungen gemäß Anlage 1 zu Formblatt 211 EU beachten! Der eingereichte Grobablaufplan wird Vertragsbestandteil!).
Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Urkalkulation.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger, Mulde/Zschopau, 09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau (FMZ)
Kontakt
Internetadresse: www.talsperren-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2410125/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist im digitalen Format GAEB DA 84 und als PDF-Datei abzugeben.
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet.
Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in Technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 103-269896 (2021-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochwasserschutzmaßnahme M 1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C Neubau Hochwasserschutzanlagen M 1.14/1 bis M 1.14/8, M 1.14/10 rechts und M 1.14/24A bis M 1.14/26A
Gesamtwert des Auftrags: 4272757.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 158-417385
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 103-269896
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochwasserschutzmaßnahme M 1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C
Neubau Hochwasserschutzanlagen M 1.14/1 bis M 1.14/8, M 1.14/10 rechts und M 1.14/24A bis M 1.14/26A
ca. 620 m Fangedamm
ca. 1350 m³ Baustraße
ca. 294 m³ Oberbodenabtrag
ca. 294 m³ Oberboden liefern und andecken
ca. 1459 m² Rasenansaat
ca. 2375 m² Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen
ca. 3236 m³ Bodenaushub Baugruben
ca. 683 m³ Frostschutzschicht
ca. 1035 m² Asphaltbefestigung fräsen
ca. 1035 m² Asphalttragschicht Bk 0,3, Dicke 10 cm
ca. 1035 m² Asphaltdeckschicht Bk 0,3, Dicke 4 cm
ca. 228 m Bordsteine Naturstein
ca. 214 m Leistensteine Naturstein
ca. 311 m² Betonpflaster in Splittbettung
ca. 40 m² Pflasterdecke Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung
ca. 209 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung
ca. 734 m² Unbewehrten Beton als Sauberkeitsschicht herstellen
ca. 1875 m³ Bewehrten Beton herstellen
ca. 319 t Bewehrungsstahl
ca. 842 St Verbundanker
ca. 6064 m Mikropfähle
ca. 1428 m² Strukturschalung
ca. 271 m Stahlgeländer
ca. 5 St Buhnen
ca. 1072 m² vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen
ca. 1 St Dammbalkenbarriere
ca. 1 St Hochwasserschutztor
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr.103097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burkhardtsdorf, DE

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Name: Phönix - Bau GmbH
Postanschrift: Zschorlauer Str. 56
Postort: Aue Bad-Schlema
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@phoenix-bau.de 📧
Land: Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4272757.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 158-417385 (2021-08-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4272757.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367-3100 📞
Fax: +49 37367-310130 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 107-335224
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 158-417385
ABl. S-Ausgabe: 107

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 620 m Fangedamm, ca. 1350 m³ Baustraße, ca. 294 m³ Oberbodenabtrag, ca. 294 m³ Oberboden liefern und andecken, ca. 1459 m² Rasenansaat, ca. 2375 m² Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen, ca. 3236 m³ Bodenaushub Baugruben, ca. 683 m³ Frostschutzschicht, ca. 1035 m² Asphaltbefestigung fräsen, ca. 1035 m² Asphalttragschicht Bk 03; Dicke 10 cm, ca. 1035 m² Asphaltdeckschicht Bk 03; Dicke 4 cm, ca. 228 m Bordsteine Naturstein, ca. 214 m Leistensteine Naturstein, ca. 311 m² Betonpflaster in Splittbettung, ca. 40 m² Pflasterdecke Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, ca. 209 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, ca. 734 m² Unbewehrten Beton als Sauberkeitsschicht herstellen, ca. 1875 m³ bewehrten Beton herstellen, ca. 319 t Bewehrungsstahl, ca. 842 St. Verbundanker, ca. 6064 m Mikropfähle, ca. 1428 m² Strukturschalung, ca. 271 m Stahlgeländer, ca. 5 St. Buhnen, ca. 1072 m² vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen, ca. 1 St. Dammbalkenbarriere, ca. 1 St. Hochwasserschutztor
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr. 103097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09235 Burkhardtsdorf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 107-335224 (2023-06-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4272757.10 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-344775
ABl. S-Ausgabe: 110
Quelle: OJS 2023/S 110-344775 (2023-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahme M 1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C, NTV 04
Referenznummer: 4500146759
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Flussufermauern 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3084293.33 EUR 💰
Weitere Einzelheiten zu den EU-Mitteln: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Kennung der EU-Mittel: FV-Ident-Nr.: 103097052
Beschreibung
Interne Kennung: 4500146759
Beschreibung der Beschaffung:
ca. 620 m Fangedamm, ca. 1350 m³ Baustraße, ca. 294 m³ Oberbodenabtrag, ca. 294 m³ Oberboden liefern und andecken, ca. 1459 m² Rasenansaat, ca. 2375 m² Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen, ca. 3236 m³ Bodenaushub Baugruben, ca. 683 m³ Frostschutzschicht, ca. 1035 m² Asphaltbefestigung fräsen, ca. 1035 m² Asphalttragschicht Bk 03; Dicke 10 cm, ca. 1035 m² Asphaltdeckschicht Bk 03; Dicke 4 cm, ca. 228 m Bordsteine Naturstein, ca. 214 m Leistensteine Naturstein, ca. 311 m² Betonpflaster in Splittbettung, ca. 40 m² Pflasterdecke Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, ca. 209 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, ca. 734 m² Unbewehrten Beton als Sauberkeitsschicht herstellen, ca. 1875 m³ bewehrten Beton herstellen, ca. 319 t Bewehrungsstahl, ca. 842 St. Verbundanker, ca. 6064 m Mikropfähle, ca. 1428 m² Strukturschalung, ca. 271 m Stahlgeländer, ca. 5 St. Buhnen, ca. 1072 m² vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen, ca. 1 St. Dammbalkenbarriere, ca. 1 St. Hochwasserschutztor
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Art des Vertrags: Bauleistung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Postleitzahl: 09235
Stadt: Burkhardtsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Datum des Endes: 2022-12-10 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500146759
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 580659.58 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NA 13 - NA 18
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Phönix Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Handelsregister: HRB 20023
Postanschrift: Zschorlauer Straße 56
Postleitzahl: 08280
Postort: Aue
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@phoenix-bau-aue.de 📧
Telefon: +49 3771 29863 0 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367 310 100 📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de 🌏
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 3419773800 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-31+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Absatz 2 Nr. 1, Nr. 2a und b und Nr. 3. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen machten sich erforderlich aufgrund von Bauzeitverschiebungen durch fehlende Bauwerkspläne, falscher Bewehrung und unzureichender Baugrubensicherung. Des weiteren wurden diverse Mengenmehrungen notwendig (Winterunterbrechung, Geräteeinsatz Spritzbetonschale, Rückbau temporärer Mikropfähle, etc.). Aufgrund der Vollsperrung des Ahnerweges und der Witterungsverhältnisse über die Wintermonate musste die Müllentsorgung der Anwohner durch einen dafür geeigneten Hausmeisterdienst durchgeführt werden. Außerdem wurde nach Aufforderung durch den Auftraggeber die angrenzenden Grundstücke an die Hochwasserschutzmauer BT 7 wieder in den Urzustand (Gleichwertigkeit) hergestellt. Bei den gegenständlichen Nachtragsleistungen handelt es sich um zusätzliche und geänderte Leistungen, die im Rahmen des Leistung-Soll für die erforderliche Funktionalität der Gesamtmaßnahme erforderlich waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
NA 13: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: - Vorhaltung Spunddielen - 7,000 Mt. - Vorhaltung Schalung - 7,000 Mt. - zusätzliche Lohnstunden - 1,000 psch. - zusätzliche Gerätestunden - 1,000 psch. NA 15: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: - Mengenmehrung Winterunterbrechung - 1,000 psch. - Geräteeinsatz Mikropfähle - 1,000 psch. - Rückbau temporäre Mikropfähle - 20,000 St. - Gewährleistung täglicher Zugang - 1,000 psch. - Vorhaltung BE - 6,000 Mt. - Mengenmehrung Spritzbetonschale - 18,000 m³ - Sicherung Anschluss Düker BW 7 - 1,000 psch. - Zulage erschwerter Ausbau Wasserhaltung - 620,000 m² NA 16: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - Transport Mülltonnen mit Radlader - 20,000 h - Transport Mülltonnen Facharbeiter - 20,000 h NA 17: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - Rückbau Terrasse - 70,000 m² - Anpassung Frostschutzunterbau - 70,000 m² - Terrassenfläche herstellen - 70,000 m² - Hofeinlauf herstellen - 3,000 St. NA 18: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: - diverse Preisanpassungen linke Seite - Mikropfahl für Spritzbetonschale und Stützwand herstellen - 7,000 m - Pfahl in Fels herstellen - 6,000 m - diverse Preiserhöhungen Beton C - diverse Preiserhöhungen Beton Beton - Zulage Klimaschutzumlage/Klimaschutzabgabe auf alle Betonpositionen - Preiserhöhung Verwendung seekiefertafe3l - Zulage Preiserhöhung Bauholz - Zulage Preiserhöhung Entsorgung Boden - Zulage Preiserhöhung Entsorgung bewehrter und unbewehrter Beton - Zulage Preiserhöhung Entsorgung gemischte Bau- und Abbruchabfälle - Zulage Preiserhöhung Betonstabstahl - Zulage Preiserhöhung Oberboden, Vorabsiebung und Sand - Zulage Preiserhöhung Frostschutz und Schotter - Zulage Preiserhöhung Wasserbausteine und Granitmauersteine - Zulage Preiserhöhung PP SN 10 Rohr - Zulage Preiserhöhung Kokosummanteltes Vollsickerrohr - Zulage Preiserhöhung Granitbord und Pflastersteine aus Beton - Zulage Preiserhöhung Lkw 3-Achser mit Bedienung - Zulage Preiserhöhung Entsorgung Frostschutz/Schotter - Zulage Preiserhöhung Trassezementmörtel sowie Matritzenkleber und Trennwachs für Strukturschalung - Zulage Preiserhöhung Sperrholz Seekiefer/Betonschalung - Mehrkosten Bagger, Radlader- Lkw 2-Achser und Tieflader - Mehrkosten Trommelsieb, Vibrations-Ramm- und Ziehgerät, Schneckenbohrgerät und Tauchkörperpumpe
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Quelle: OJS 2024/S 106-325891 (2024-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahme M 1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 C, NTV 05
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3457482.24 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 373188.91 EUR 💰
Kennung des Angebots: NA 19
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 3771 298630 📞

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Absatz 2 Nr. 1, Nr. 2a und b und Nr. 3. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen machten sich erforderlich aufgrund von Mengenmehrungen von Positionen für die ein vertraglich vereinbarter Einheitspreis vorliegt, deren Mengen sich aber während des Bauvorhabens durch objektive Gegebenheiten erhöht haben. Bei den gegenständlichen Nachtragsleistungen handelt es sich geänderte Leistungen, die im Rahmen des Leistung-Soll für die erforderliche Funktionalität der Gesamtmaßnahme erforderlich waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
NA 19: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: Mengenmehrungen: - Spundwandverbau zwischen Baugrube und Baustraße herstellen - 60,480 m² - Pumpenanlage vorhalten - 468,000 d - Pumpenanlage betreiben - 22.608,000 h - Spritzbetonschale als Ausgleichsschicht herstellen - 19,900 m³ - Baugrubensicherung mit Spritzbeton herstellen - 6,640 m² - Mikropfahl für Spritzbetonschale - 137,900 m - Natursteinmauerwerk als Verblendmauerwerk herstellen - 12,430 m³ - manuelles Verfugen - 53,250 m² - Steinschüttung - 14,750 m³ - Granitpalisade herstellen - 4,200 m - Baugrube herstellen - 42,790 m³ - Spundwandverbau zwischen Baugrube und Baustraße - 75,400 m² - Pumpenanlage vorhalten - 310,000 d - Pumpenanlage betreiben - 19.878,000 h - Spritzbetonschale als Ausgleichsschicht herstellen - 21,350 m³ - Mikropfahl für Spritzbetonschale - 18,700 m - Mikropfahl für Stützwand - 23,800 m - Baugrube herstellen - 132,090 m³ - Boden LAGa bis Z2 aufnehmen und entsorgen - 98,920 t - Spundwandverbau zwischen Baugrube und Baustraße herstellen - 301,900 m² - Zulage Einbinden Spundwand in verwitterten Fels - 93,650 m² - bewehrten Beton herstellen, Schaft - 9,650 m³ - bewehrten Beton herstellen, Fundament - 4,920 t - Boden für Baugrube lösen - 207,670 m³ - Boden LAGA bis Z2 aufnehmen und entsorgen - 305,570 t - Spundwandverbau zwischen Baugrube und Baustraße herstellen - 166,000 m² - Zulage einbinden Spundwand in verwitterten Fels - 128,400 m² - Pumpenanlage vorhalten - 468,000 d - Pumpenanlage betreiben - 21.438,000 h - unbewehrten Beton herstellen, als Bodenersatz - 30,690 m³ - bewehrten Beton herstellen, Brüstung - 8,360 m³ - bewehrten Beton herstellen, Fundament - 21,460 m³ - bewehrten Beton herstellen, Schaft- 40,400 m³ Betonstahl einbauen - 6,300 t - Spundwandverbau zwischen Baugrube und Baustraße - 74,600 m² - Zulage Einbinden Spundwand in verwitterten Fels - 66,600 m² - Pumpenanlage vorhalten - 477,000 d - Pumpenanlage betreiben - 25.086,000 h - unbewehrten Beton herstellen - 8,870 m³ - Fußstein aus Naturstein - 14,150 m -Abbruch Uferbefestigung aus Naturstein - 27,860 m³ -Spundwandverbau zwischen Baugrube und Baustraße herstellen - 1600,000 m² - Pumpenanlage vorhalten - 435,000 d - Pumpenanlage betreiben - 25.728,000 h - Spritzbetonschale als Ausgleichsschicht herstellen - 14,610 m³ - unbewehrten Beton herstellen - 60,110 m³ - Natursteinmauerwerk als Verblendmauerwerk herstellen - 3,150 m³ - Steinschüttung - 34,860 m³ - Spundwandverbau zwischen Baugrube und Baustraße herstellen - 503,600 m² - Zulage Einbinden Spundwand in verwitterten Fels - 222,040 m²
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Quelle: OJS 2024/S 107-327448 (2024-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen M 1.14 C KiGa an der Zwönitz; NTV 02
Referenznummer: 4500146759 (EF03)/4500156877 (EF04)
Kurze Beschreibung:
- ca. 620 m Fangedamm, - ca. 1350 m³ Baustraße, - ca. 294 m³ Oberbodenabtrag, - ca. 294 m³Oberboden liefern und andecken, - ca. 1459 m² Rasenansaat, - ca. 2375 m² Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen, - ca. 3236 m² Bodenaushub Baugruben, - ca. 683 m³ Frostschutzschicht, ca. 1035 m² Asphaltbefestigung fräsen, ca. 1035 m² Asphalttragschicht Bk 0,3, Dicke 10 cm, ca. 1035 m² Asphaltdeckschicht Bk 0,3, Dicke 4 cm, ca. 228 m Bordsteine Naturstein, ca. 214 m Leistensteine Naturstein, ca. 311 m² Betonpflaster in Splittbettung, ca. 40 m² Pflasterdecke Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, ca. 209 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, ca. 734 m² Unbewehrten Beton als Sauberkeitsschicht herstellen, ca. 1875 m³ Bewehrten Beton herstellen, ca. 319 t Bewehrungsstahl, ca. 842 St Verbundanker, ca. 6064 m Mikropfähle, ca. 1428 m² Strukturschalung, ca. 271 m Stahlgeländer, ca. 5 St Buhnen, ca. 1072 m² vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen, ca. 1 St Dammbalkenbarriere, ca. 1 St Hochwasserschutztor
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Art des Vertrags: Bauleistung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1983393.84 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2021/2027)
Kennung der EU-Mittel: FV-Ident-Nr.: 350/20233
Beschreibung
Interne Kennung: 4500146759 (EF03)/4500156877 (EF04)
Der Hochwasserschutz wird als Bewirtschaftungsgrundsatz in § 6 Abs. 1 Nr. 6 WHG ausdrücklich genannt. Als Ausprägung des Grundsatzes der Vorsorge geht es also darum, natürliche und schadlose Abflussverhältnisse sicherzustellen, damit keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht (Vgl. auch die Stellungnahme des Bunderates zur Einführung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WHG, BT-Drs. 16/13306, S. 2). Das Vergabeverfahren ist darauf ausgerichtet, durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes, Auswirkungen auf die Umwelt deutlich zu verringern.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 27028.99 EUR 💰
Kennung des Angebots: NA 01 - NA 04

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2a) und b), Nr. 3 und Abs. 3. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen der Nachtragsangebote (NA) 1 - 4 machten sich erforderlich, da im Bauteil 10 rechts im Hochwasserfall ein Dammbalkensystem eingebaut werden soll. Es ist demzufolge zwingend erforderlich die Elemente vor Ort zu lagern um kurzfristig den Einbau realisieren zu können. Dafür wurde eine Kiste benötigt welche auf Anordnung des Auftraggebers bestellt und nach Fertigstellung des Nachbarbauteils auf die dafür hergerichtete ortsfest montiert wird. Im Bauteil 26A werden die Bestandskappen zurückgeschnitten und es werden neue Kappen und Brüstungen auf der Hochwasserschutzwand wiederhergestellt. Um eine Verbindung zwischen Bestand und Neubau herzustellen werden Verbundanker in den Bestand eingeklebt. Aufgrund von statischen Erfordernissen welche erst bei der baulichen Umsetzung erkannt wurden, mussten die Verbundanker 40 cm statt, wie im LV vorgesehen, 15 cm tief verklebt werden. Des weiteren werden im Bauteil 26 und 26A die Bestandskappen zurückgeschnitten und es werden neue Kappen und Brüstungen auf der Hochwasserschutzwand wieder hergestellt. Beim zurückschneiden wurde festgestellt, das genau auf Höhe des Trennschnittes der Kappen ein Längseisen der Bestandsbewehrung vorgefunden wurde, welches damit über die komplette Bauteillänge längs durchtrennt wurde. Dies war im Zuge der Planung aus den vorliegenden Planunterlagen nicht erkennbar und konnte somit auch bei der Erstellung der Projektunterlagen nicht berücksichtigt werden. Im Zuge der 12. Mehrkostenanzeige vom 26.01.2023 wurden dem AG Mehrkosten aufgrund von zusätzlichen Leistungen angezeigt. Diese waren zwingend erforderlich, um den Mülltransport der Anwohner entlang des Ahnerweges zu gewährleisten. Diese Leistungen stehen im unmittelbaren kausalem und zeitlichen Zusammenhang mit dem Hauptauftrag und stellen keine in sich geschlossenes Bauobjekt oder Bauabschnitte dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus daher aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA 01: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - IBS Lagerkiste - 1,000 Stk. - Herstellung Aufstellfläche für Dammbalkenkiste - 5,000 m² - Abtransport Kiste zur Baustelle - 1,000 psch. NA 02: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: - Anschlussbewehrung Kappe an Bestand herstellen als Verbundanker, Durchmesser 16 mm - 190,000 St. - Anschlussbewehrung Kappe an Bestand herstellen als Verbundanker, Durchmesser 16 mm - 210,000 St. NA 03: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: - Zuschlag für Stahlschnittflächen - 4.000,000 cm² NA 04: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - Transport Mülltonnen Radlader mit Maschinist - 20,000 h - Transport Mülltonnen Facharbeiter - 20,000 h
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Quelle: OJS 2025/S 134-462896 (2025-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen M 1.14 C KiGa an der Zwönitz; NTV 03
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3410577.36 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 421071.73 EUR 💰
Kennung des Angebots: NA 06 - 11

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2a) und b) sowie Nr. 3. Nachtragsangebot 06: Die zusätzlichen Leistungen des machten sich erforderlich, da zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes und der Nichtschlechterstellung der Anwohnerin im Flurstück Nr. 362/1 eine Aufmauerung auf die vorhandene Mauer mit 16 bis 74 cm entsprechend des vorhandenen Mauer- und Geländebestandes erfolgen musste. Nachtragsangebot 07: Bei dem Bauteil Zufahrtsrampe Fußgängerbrücke Ahnerweg handelt es sich um ein zwingend notwendiges Objekt, welches zur gefährdungsfreien Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahme, in Form eines Dammbalkenverschluss, notwendig war. Die Notwendigkeit der Neigungsanpassung und Änderung der Ausführungsplanung konnte erst bei der Detailprüfung in der Örtlichkeit festgestellt und durch die Gemeinde nachträglich festgelegt werden. Es handelt sich dabei um eine noch nicht vertraglich gebundene zusätzliche Leistung. Nachtragsangebot 08: Die verlängerte Vorhaltezeit für die Schwingungsmessung bedeutet eine Verlängerung gegenüber der Vorhaltezeit aus der pauschal kalkulierten Hauptposition 1.3.11 im LV des Hauptauftrags. Diese Leistungen waren im Bauablauf so nicht vorgesehen, wodurch das Nachtragsangebot berechtigt ist. Die Erbringung der Leistung war notwendig, da es sich bei beiden Gebäuden um Fachwerkhäuser handelt, welche im Felshorizont stehen. Wie bei der Bauausführung festgestellt, war der Baugrund härter als entsprechend der Baugrunduntersuchung zu erwarten war. Somit war eine intensivere Schwingungsübertragung an die betreffenden Gebäude nicht auszuschließen. Hierdurch hätte es bei den Gebäuden durchaus zu Rissen und Beschädigungen kommen können, deren Ursache dann nachgewiesen werden müsste. Nachtragsangebot 09: Ein Hochwasser in dieser avisierten Größenordnung war nicht vorhersehbar und damit auch nicht planbar. Alle durch den Auftraggeber am 29. und 30.05.2024 angewiesenen und durch den Auftragnehmer ausgeführten Leistungen waren im Sinne einer Schadensvermeidung für die Baustelle und die bestehende Infrastruktur unbedingt notwendig. Es handelt sich demzufolge um eine bisher noch nicht vertraglich gebundene zusätzliche Leistung. Nachtragsangebot 10: Die vorgefundene Baugrundsituation stellte sich deutlich schlechter dar, als aus der Vorerkundung abzuleiten war. Bei Einhaltung der Regelungen der DIN EN 1997-2 für Baugrunduntersuchungen im Vorfeld einer Auftragsvergabe ist davon auszugehen, dass die erforderliche Sorgfalt eines Auftraggebers sowohl im ausreichenden als auch angemessenen Maße eingehalten ist. Das Vorgehen entspricht für den hier zu betrachtenden Zeitraum dem Stand der Technik. Erst nach Vertragsschluss wurde im Rahmen der Bauausführung in den zwischen den Proben liegenden Bereichen Fels in einer geringeren Tiefe vorgefunden. Diese neuen und nachträglich vorgefundenen Erkenntnisse erforderten eine Änderung der Bautechnologie, welche insofern nicht auf eine mangelnde Planung zurückzuführen waren. Nachtragsangebot 11: Im Rahmen einer Gewässerbesichtigung am 25.06.2024 mit dem Fischereisachverständigen wurde festgelegt, dass 13 Gewässerstrukturelemente (Buhnen) in dem Abschnitt oberhalb der Eisenbahnbrücke einzubauen sind . Hierdurch soll eine permanente Ablagerung von Sedimenten vermieden werden (Vermeidung erhöhter Aufwendungen zur Gewässerunterhaltung) und den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entsprochen werden. Um die Leistungen in dem betreffenden Gewässerabschnitt ausführen zu können, mussten die vorhandenen Sedimente beseitigt werden. Basis für die die Vergütung dieser Leistung war der im Vertrag vereinbarte Einheitspreis zur Beseitigung von Anlandungen. Da sich in der Baustrecke mittlerweile auch ein starker Bewuchs entwickelt hatte musste die Entfernung der Sedimente in diesen Bereichen per Hand durchgeführt werden. Diese Leistungen stehen im unmittelbaren kausalem und zeitlichen Zusammenhang mit dem Hauptauftrag und stellen kein in sich geschlossenes Bauobjekt oder Bauabschnitt dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus daher aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA 06: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - Baustelle einrichten für zusätzl. Arbeiten am BW 1A - 1,000 psch. - Baustelle räumen für zusätzl. Arbeiten am BW 1A - 1,000 psch. - tägl. Beräumung, Reinigung sowie Gewährleistung der Zuwegung und Absicherung der Baubereiche - 5,000 Wo. - Aufbau Wasserhaltung - 30,000 m - erhöhter Mehraufwand für Transportleistungen der Spunddielen - 30,000 m - Baustraße im Gewässer herstellen - 35,000 m³ - erhöhter Mehraufwand für Transportleistungen - 35,000 m³ - Umbau Wasserhaltung im BW 24 für die Durchfahrt eines Baggers zur Herstellung der Wasserhaltung am BW 1A - 60,000 m - Herstellung Absturzsicherung für Abbruch- und Mauerarbeiten - 23,000 m - Trennen der Ufermauer - 12,000 m² - Ufermauer abbrechen - 6,000 m³ - Holzstütze bauzeitl. sichern und auf Höhe OK Mauer einkürzen - 1,000 psch. - vorhandene Fassade schützen und nach Bauende reinigen - 1,000 psch. - Frostschutzunterbau herstellen - 7,000 m³ - Herstellung einer neuen Befestigung mit Betonplatten - 16,000 m² - Entwässerungsrinne mit Sinkkasten DN 100 einbauen - 1,000 psch. - Betonpflaster bauzeitl. aufnehmen und wieder herstellen - 5,000 m² - Pflanzfläche bauzeitl. zurückbauen und wiederherstellen - 1,000 psch. - Aufmauerung mit Schichtenmauerwerk aus hammerechtem Naturstein - 25,000 m² - ausfüllen der Aufmauerung mit Mörtel - 22,000 m - Mauerabdeckung aus Naturstein herstellen - 23,000 m - Rohrgeländer GEL 7 1000 mm - 22,000 m - Tür nach Beschreibung - 1,000 St. - Beweissicherung vor Ausführung der Arbeiten - 1,000 psch. - Beweissicherung als Abschlussdokumentation - 1,000 psch. - einmaliger Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung - 1,000 psch. - Quertransporte von Baustelleneinrichtungsplatz zur Stützmauer - 1,000 psch. - Erstellen und liefern eines prüffähigen Nachweises der Standsicherheit - 1,000 psch. - Prüfung der statischen Berechnung durch anerkannten Prüfingenieur - 1,000 psch. - Probebelastungen - 1,000 psch. - Verkehrssicherung einrichten - 1,000 psch. - Baustelleneinrichtung vor- und unterhalten - 5,000 Wo - Verkehrssicherung vorhalten - 5,000 Wo - Zaun abbauen und entsorgen - 22,470 m - Fußgerüst liefern, aufbauen und vorhalten - 22,470 m - Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Verschmutzung und Beschädigung benachbarter Bauteile - 1,000 psch. - Entfernen von Schutt - 10,000 t - Untersuchen der zu sanierenden Flächen, Bewuchs entfernen, Reinigung der zu verfugenden Flächen - 77,000m² - Putzschicht komplett mit Verfahren nach Wahl entfernen - 50,000 m² - Steinsichtige Trasskalkmörtel-Verfugung - 77,000 m² - Mauerwerks-Ab und Wiederaufbau - 2,000 m² Injektionsbohrungen - 25,000 St. - Injektionslanzen - 25,000 St. - Trassklalkmörtel Verpressung - 4.100,00 kg - Vernagelungs-Bohrungen - 56,100 m - Herstellen Lastverteilung-/Ankerelemente - 17,000 St. - Liefern und einbauen von Erd-Vernagelung (Daueranker) - 54,400 m - Herstellen von Druckentlastungs-/Drainagebohrungen - 7,000 St. NA 07: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - Boden für Baugrube ausheben - 14,000 m³ - Frostschutzunterbau herstellen - 5,000 m³ - Betonbettung unter Winkelelemente herstellen - 5,000 m³ - Winkelelemente nach Vorgaben aus Umplanung liefern und einbauen - 7,000 St. - Herstellung einer Außendecke - 1,000 St. - Abdichtung der Fugen - 12,000 m - Frostschutzschicht in Rampe herstellen - 6,000 m³ - Betonpflaster in einer Betonbettung verlegen - 15,000 m² - Kleinpflaster in Beton verlegen - 5,500 m² - Füllstabgeländer an Rampe anpassen - 18,000 m NA 08: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: - verlängerte Schwingungsmessung im Ahnerweg 12 - 350,000 d - verlängerte Schwingungsmessung im Ahnerweg 6 - 214,000 d NA 09: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - Big Bags mit Sand füllen - 70,000 St. - Big Bags auf Baustelle transportieren - 70,000 St. - Big Bags nach Beendigung der Hochwassersituation aufladen und zum Lagerplatz transportieren - 70,000 St. - vorhandene Baustraßenplatten ausbauen und zur Baustellensicherung verlegen - 15,000 St. - Sicherung der abgeschachteten Böschung - 15,000 St. - vorhandene Spunddielen tiefer rammen - 6,000 St. - Rückbau der Schalbretter und Kappenkonsolen im Bereich BW 26B- 18,000 m - Rückbau der Schalbretter und Kappenkonsolen im Bereich BW 1A- 23,000 m - Anbringen der rückgebauten Kappenkonsolen im Bereich BW 26B - 18,000 m - Anbringen der rückgebauten Kappenkonsolen im Bereich BW 1A - 23,000 m - Rückbau der Zufahrt BW 26B - 1,000 St. - Wiederherstellung der Rampe im BW 26B - 1,000 St. - Geräte für Bohrarbeiten umsetzen - 2,000 St. - Geräte für Spritzbetonarbeiten umsetzen - 2,000 St. - Stillstandszeit Bohr- und Spritzkolonne - 22,000 h NA 10: geänderte Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 5: - Berliner Verbau zwischen Baugrube und Baustraße herstellen - 45,000 m² - Vorbohren der Löcher für Verbauträger - 60,000 lfm - Berliner Verbau zwischen Baugrube und Baustraße herstellen - 36,000 m² - Vorbohren der Löcher für Verbauträger - 45,000 m - Baugrube lösen und verwerfen - 90,000 m³ und 65,000 m³ - Beton für BW 24 als Ersatz für Sauberkeitsschicht und das Fundament - 20,000 m³ - Beton für BW 24A als Ersatz für Sauberkeitsschicht und das Fundament - 25,000 m³ - Boden für Baugrube lösen - 60,000 m² und 72,000 m² NA 11: zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6: - inklinante Buhnen herstellen - 13,000 St. - Baustraße im Gewässer herstellen - 100.000 m³ - Steinschüttung für den Einbau der Buhnen zurückbauen - 80,000 m - Beräumung der Sohle von Anlandungen 140,000 m³ - Zulage Beräumung Anlandungen von Hand - 20,000 m³
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Quelle: OJS 2025/S 158-544723 (2025-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2989505.63 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1006111.79 EUR 💰
Kennung des Angebots: NA 05

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2a) und b) sowie Nr. 3. Die geänderten Leistungen des Nachtragsangebotes 05 machten sich erforderlich, da es während der Umsetzung des HWSK in Burkhardtsdorf während der Umsetzung vereinzelt zu Leistungserweiterungen kam. Dabei handelte es sich z. B. um Baugrubensicherungen wegen geologischer Störungen und im Untergrund vorgefundenen Leitungsbestand, welcher in den Bestandsunterlagen nicht verzeichnet war. Weiterhin haben sich unvorhersehbare Umstände während der Bauzeit eingestellt (gravierende Baubehinderungen durch die ursprünglich nicht geplante Straßensanierung der Bundesstraße 180), welche sich negativ auf den Bauablauf ausgewirkt haben. Zum Zeitpunkt der Planung sowie Ausschreibung war nicht bekannt, dass eine Sanierung der Bundesstraße B180 entlang der Baumaßnahme durch das LaSuV angestrebt wird. Die Umsetzung der Maßnahme sowie alle damit einhergehenden Beeinträchtigungen wurden erst unmittelbar vor Beginn der Umsetzung an die LTV herangetragen. Eine Maßnahmenverschiebung von Seiten LaSuV wurde abgelehnt. Die LTV musste daher in Zusammenarbeit mit den AN-Bau eine Lösung zur Fortführung der Baumaßnahmen finden. Aufgrund des durch Dritte hervorgerufenen gestörten Bauablaufs, welcher zu einer Bauzeitverlängerung von 9 Monaten führte, wird ein zusätzlicher Vergütungsanspruch gesehen. Auf Basis des gestiegenen Preisindex erfolgte für den Zeitraum über die eigentliche Bauzeit hinaus eine Preisanpassung für Material, Geräte und Personal. Auf der Grundlage des $ 132 Absatz 3 GWB ist ein neues Vergabeverfahren für die Umsetzung der Leistungen erforderlich. Durch den AG wurde geprüft, ob der Einsatz eines neuen Unternehmens, unter den gegebenen Randbedingungen: - keine Abweichung vom vertraglichen Bausoll „Errichtung von Hochwasserschutzwänden an der Zwönitz in Burkhardtsdorf im Abschnitt M 1.14 C - Änderung der Einheitspreise über die Vereinbarung von Zulagen, infolge Überschreitung der vereinbarten Bauzeit - Überschreitung der Bauzeit liegt nicht im Verschulden des AN-Bau Phönix Bau, sondern ist auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände eingetreten. wirtschaftlich vertretbar ist. Hierzu wurden als erstes die vertraglichen Grundlagen geprüft „Fertigstellung des Gesamtvorhabens (rechte und linke Gewässerseite)“, mit dem Ergebnis, dass aus Sicht des AG kein Kündigungsgrund vorliegt. Die LTV hätte an dieser Stelle, ohne Benennung detaillierter Gründe, wie z.B. Unzuverlässigkeit des AN, usw., eine Teilkündigung des Vertrages vornehmen müssen. Infolge der ausgesprochenen Kündung hätte der AN-Bau Anspruch auf Zahlung des entgangenen Gewinns. In einem weiteren Schritt wurde geprüft, welche Synergien genutzt werden. Dies bedeutet, was ist zu berücksichtigen, sowohl von finanzieller wie auch logistischer Seite, wenn die Baustelle durch den jetzt gebundenen AN-Bau zurückgebaut und durch den neuen AN-Bau neu zu errichten wäre. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sowohl von der logistischen wie der finanziellen Seite, die Beauftragung eines neuen AN-Bau nicht zielführend ist. Der AN-Bau (Phönix Bau) hätte mit hohem Aufwand (logistisch/finanziell It. LV) die Baustelleneinrichtung, -zufahrten zurück bauen müssen und ein neuer AN-Bau hätte diese an gleicher Stelle neu errichtet, da auf Grund der örtlichen Gegebenheiten eine andere Logistik nicht möglich ist (Begrenzung durch Anliegerstraßen, Eisenbahn, angrenzende Wohngebäude). Bei einer Überlassung der Baustelleneinrichtung an einen anderen AN-Bau hätte der AG Teile der Baustelleneinrichtung, z.B. Baggermatritzen, Lego-Steine zur Begrenzung käuflich erwerben müssen und an den neuen AN-Bau weiterveräußern. Dies ist nicht übliche Praxis und daher nur schwer umsetzbar. Des Weiteren Bestand das Problem, dass der neue AN-Bau ggf. die Baustelleneinrichtung nicht übernehmen wird, da er Bedenken zur Art der Ausführung hat und somit ggf. Haftungsansprüche, welche sich aus deren Nutzung ergeben ablehnt. Dieses Risiko konnte der AG im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht eingehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA 05: geänderte Leistungen nach § 2 Nr. 5 VOB/B: Es handelt sich bei diesem Nachtragsangebot um Zulagen zu folgenden Positionen des Haupt-LV vom 22.06.2021: - Straßenbau (OZ 14, 15, 16, 17) - Spritzbeton und Verpresspfähle (OZ 11, 12, 13, 15) - Material (OZ 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19) - Lohn (Mehrkosten aus Verrechnungslohn 78,25 €/h) - Geräte (Mehrkosten Bagger Nr. 001, Radlader Nr. 002, Lkw 2-Achser mit Ladekran Nr.009, Tieflader Nr. 010, Trommelsieb Nr. 031, Vibrations-Ramm und Ziehgerät Nr. 038, Schneckenbohrgerät Nr. 043, Tauchkörperpumpe Nr. 039)
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Quelle: OJS 2026/S 026-089074 (2026-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen M 1.14 C KiGa an der Zwönitz; NTV 06
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3476296.95 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 21491.57 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB Abs. 2 Nr. 2a) und b). Die zusätzlichen Leistungen des Nachtragsangebotes 12 wurden im Rahmen der Vergabeeinheit B UA innerhalb eines Nachtrages geprüft und an den Auftragnehmer (AN) bestätigt. Der in dem damaligen Nachtrag vorgesehene Rückbau des Notgehweges konnte aber aufgrund von nicht durch den AN verschuldeten Bauverzögerungen nicht innerhalb der Bauzeit zurück gebaut werden. Durch diese Verzögerungen wurde der Gehweg dann weiter für die Umleitungsführung der Fußgänger benötigt und konnte erst im August 2024 durch den AN zurück gebaut werden, da dieser mittlerweile im Baulos M 1.14 KiGa innerhalb der Hochwasserschutzmaßnahme tätig war. Die Leistungen des Gehwegrückbaus wurden nicht im ursprünglichen Vertrag abgerechnet, sondern können nunmehr in der Vergabeeinheit M1.14 KiGa entsprechend der damals bestätigten Einheitspreise abgerechnet werden. Der Rückbau des Notgehweges musste unbedingt erfolgen, da dieser durch mehrere Grundstücke verlief. Die Grundstücke mussten den Eigentümern wieder in dem ursprünglich vorhandenen Zustand zurückgegeben werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre nicht zielführend gewesen, denn dann hätten die Grundstücksteile über einen noch längeren Zeitraum nicht genutzt werden können. Unabhängig von der starken zeitlichen Verzögerung und der dadurch hervorgerufenen Nichtnutzbarkeit, hätte ein Auftragnehmerwechsel im Falle von Beschädigungen zu nicht vertretbaren Gewährleistungsproblemen geführt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA 12: zusätzliche Leistungen nach § 2 Nr. 6 VOB/B: - Rückbau Provisorium - 120,000 m - Asphalt ausbauen - 90,000 m² - Rückbau Geländeauffüllung - 200,000 m³ - Rückbau Winkelelemente - 30,000 St. - Oberboden liefern und einbauen - 40,000 m³ - Holzzaun einbauen - 15,000 m - Rasenplanum herstellen - 200,000 m² - Rasenansaat - 200,000 m²
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Quelle: OJS 2026/S 029-098873 (2026-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen M 1.14 C KiGa an der Zwönitz; NTV 05
Kurze Beschreibung:
- ca. 620 m Fangedamm, - ca. 1350 m³ Baustraße, - ca. 294 m³ Oberbodenabtrag, - ca. 294 m³ Oberboden liefern und andecken, - ca. 1459 m² Rasenansaat, - ca. 2375 m² Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen, - ca. 3236 m³ Bodenaushub Baugruben, - ca. 683 m³ Frostschutzschicht, - ca. 1035 m² Asphaltbefestigung fräsen, - ca. 1035 m² Asphalttragschicht Bk 0,3; Dicke 10 cm, - ca. 1035 m² Asphaltdeckschicht Bk 0,3; Dicke 4 cm, - ca. 228 m Bordsteine Naturstein, - ca. 214 m Leistensteine Naturstein - ca. 311 m² Betonpflaster in Splittbettung, - ca. 40 m² Pflasterdecke Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, - ca. 209 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, - ca. 734 m² unbewehrten Beton als Sauberkeitsschicht herstellen, - ca. 1875 m³ bewehrten Beton herstellen, - ca. 319 t Bewehrungsstahl, - ca. 842 St. Verbundanker, - ca. 6064 m Mikropfähle, - ca. 1428 m² Strukturschalung, - ca. 271 m Stahlgeländer, - ca. 5 St. Buhnen, - ca. 1072 m² vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen, - ca. 1 St. Dammbalkenbarriere, - ca. 1 St. Hochwasserschutztor
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3454805.38 EUR 💰
Beschreibung
Postleitzahl: 09523

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 44228.02 EUR 💰
Kennung des Angebots: NA 13 + NA 14

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB Abs. 2 Nr. 2a) und b) sowie Nr. 3. Die geänderten Leistungen des NA 13 machten sich erforderlich, da nach dem Hochwasser 2023 bei den bereits hergestellten Bauteilen festgestellt wurde, dass die verbauten Rundprofile z. T. aus den Fugen gerissen wurden. Nach Überprüfung der Fugenspaltbreite wurde festgestellt, dass eine Breitenvarianz der Segmentfuge zwischen 2 - 4 cm vorhanden ist. Obwohl unmittelbar nach der Herstellung ein fester Sitz des EPDM-Rundprofils in der Fuge durch die Bauüberwachung geprüft und bestätigt wurde, kann der dauerhafte Fugenverschluss mittels Rundprofil offensichtlich nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurde durch den AG festgelegt, dass die Natursteinfugen mittels dauerelastischer Verfugung hergestellt werden sollen. Diese dauerelastischen Fugen können entsprechend der vorhandenen Fugenvarianz eingebracht werden. Damit schützen Sie die Mauerwerksfuge und das dahinter liegende Fugenband wird ebenfalls vor mechanischen Beschädigungen geschützt. Dadurch wird ein sichereres Hochwasserschutzbauwerk hergestellt. Die zusätzlichen Leistungen des NA 14 machten sich erforderlich, da für die Umsetzung der Arbeiten in der VGE B, UA 2 an den Bauteilen M1.14/32 und M1.14/33 eine Vollsperrung für die Durchführung der Arbeiten notwendig gewesen wäre. Diese konnte aber durch eine Technologieänderung soweit reduziert werden, dass eine Befahrbarkeit für den Anliegerverkehr gewahrt werden konnte. Eine Vollsperrung in beiden Baubereichen würde mehrere Anlieger des abschneiden und die Zuwegung für Rettungsdienste nicht ermöglichen. Weiterführend war die Zufahrt über die Brücke Ahnerweg notwendig um die Bauarbeiten in der VGEM 1.14 KiGa logistisch umzusetzen. Dennoch musste in dem Baubereich der VGE B, UA 2 aufgrund der Eingriffe in den Randbereichen der Fahrbahn, sowie der baulichen Belastungen des Oberbaus eine Deckensanierung durchgeführt werden. Für den Zeitraum der Deckensanierung war eine Vollsperrung des Ahnerweges im Bereich der Brücke Ahnerweg notwendig. Daher wurde durch den AG festgelegt, dass zunächst die Fahrbahn im Bereich der Maßnahme M1.14/26 (VGE C) fertiggestellt und anschließend der Verkehr über diesen Teilbereich abgeführt werden kann. Nachgelagert sollte die Deckensanierung in dem Bereich der VGE B, UA 2 (Brücke Ahnerweg) erfolgen. Somit konnte die Zugänglichkeit für Rettungskräfte und die Anlieger des Ahnerweges stets gewährleistet werden. Um die Terminierung dieser Arbeiten in den beiden Teilbereichen zu begünstigen und einen Synergieeffekt für die Asphaltarbeiten zu nutzen, wurde sich dazu entschlossen die Arbeiten der Deckensanierung im Baubereich der VGE B, UA 2 durch den AN der VGE C (Phönix Bau GmbH) ausführen zu lassen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA 13: geänderte Leistungen nach § 2 Nr. 5 VOB/B: - vorhandene Mauerwerksfuge reinigen - 3,500 m - Mauerwerksfuge als dauerelastische Fuge herstellen (Bereich Gewässer) - 35,000 St. - Mauerwerksfuge als dauerelastische Fuge herstellen (Bereich Baustraße) - 25,000 St. NA 14: zusätzliche Leistungen nach § 2 Nr. 6 VOB/B: - Asphaltbefestigung trennen, geradliniger Schnitt, Dicke bis 4 cm - 20,000 m - Asphaltbefestigung trennen, geradliniger Schnitt, Dicke bis 15 cm - 100,000 m - Asphaltbefestigung fräsen, Dicke bis 4 cm - 389,75 m² - Randbereiche und Bereiche um Einbauten aufbrechen - 100,000 m - Einbau Frostschutz in Bereichen der fehlenden Asphalttragschicht - 50,000 m² - Asphalttragschicht aus AC 22 T S herstellen - 13,020 t - Baustelle einrichten/vorhalten/räumen - 2,000 St. - Bitumenhaltiges Bindern - 389,750 m² - Asphaltdeckschicht aus AC 11 DS herstellen - 41,36 t - Fuge herstellen - 35,000 m - Fuge füllen - 35,000 m
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Quelle: OJS 2026/S 029-099104 (2026-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen M 1.14 C KiGa an der Zwönitz; NTV 07
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3533547.39 EUR 💰

Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 57250.44 EUR 💰
Kennung des Angebots: NA 15

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-25+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3. Die Mengenmehrungen des Nachtragsangebotes 15 haben sich erst im Zuge der Bauausführung ergeben und waren im Vorfeld nicht erkennbar. Der generelle Grund liegt dabei in Unwägbarkeiten beim Baugrund bzw. Abweichungen von den Bestandsunterlagen. Im Vorfeld wurde eine Baugrunduntersuchung entsprechend den geltenden Regelungen der DIN EN 1997-2 vorgenommen. Bei Einhaltung der Regelungen der DIN EN 1997-2 für Baugrunduntersuchungen im Vorfeld einer Auftragsvergabe ist davon auszugehen, dass die erforderliche Sorgfalt eines Auftraggebers sowohl im ausreichenden als auch angemessenen Maße eingehalten ist. Das Vorgehen entspricht für den hier zu betrachtenden Zeitraum dem Stand der Technik. Erst nach Vertragsschluss wurde im Rahmen der Bauausführung in den zwischen den Proben liegenden Bereichen sehr lockere Baugrundschichten vorgefunden, durch die es im Böschungsbereich zu Mehrausbrüchen von Erdmaterial kam. Diese neuen und nachträglich vorgefundenen Erkenntnisse erforderten die Mengenmehrung des Spritzbetons zur Böschungssicherung, welche insofern nicht auf eine mangelnde Planung zurückzuführen ist. Ebenso ist die Abweichung des vorgefundenen Bestands der vorhandenen Uferbefestigung von den vorliegenden Bestandsunterlagen nicht auf mangelnde Planung zurückzuführen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre nicht zielführend gewesen, denn dann wäre es über einen längeren Zeitraum zum Stillstand in den betroffenen Baubereichen gekommen. Hieraus hätte auch eine erhöhte Gefahr für die umliegende Bebauung und Infrastruktur resultiert. Unabhängig von der starken zeitlichen Verzögerung und der dadurch hervorgerufenen Nichtnutzbarkeit, hätte ein Auftragnehmerwechsel im Falle von Beschädigungen zu nicht vertretbaren Gewährleistungsproblemen geführt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA 15 Mengenmehrungen nach § 2 Nr. 3 VOB/B zu LV-Pos.: - 11.14.1 - Spritzbetonschale als Ausgleichsschicht herstellen - 25,000 m³ - 12.14.1 - Spritzbetonschale als Ausgleichsschicht herstellen - 40,809 m³ - 13.14.1 - Spritzbetonschale als Ausgleichsschicht herstellen - 35,680 m³ - 15.13.1 - Spritzbetonschale als Ausgleichsschicht herstellen - 60,080 m³ -
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Quelle: OJS 2026/S 040-137449 (2026-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen M 1.14 C KiGa an der Zwönitz; NTV 08
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3588714.19 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 55166.81 EUR 💰
Kennung des Angebots: NA 18

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-02+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB Abs. 2 Nr. 2a) und b) sowie Nr. 3. Die geänderten Leistungen des Nachtragsangebotes 18 haben sich erst im Zuge der Bauausführung ergeben und waren im Vorfeld nicht erkennbar. Bei der Herstellung der Brüstung des Bauteils 25 stellte sich nach dem Rückschnitt der vorhandenen Kappe heraus, dass die in der Bestandszeichnung angegebene Abschrägung der Bestandsmauer, welche damit Planungsgrundlage war, deutlich schräger vorgefunden wurde, als zeichnerisch in den Bestandsunterlagen dargestellt. Die Bestandszeichnung wurde in der Planungsphase vom Baulastträger (Gemeinde Burkhardtsdorf) übernommen. Durch die größere Schräge machte sich ein 9-10 cm stärkerer Aufbau aus Reaktionsharzbeton im Bereich des Bordes und teilweise auch im Bereich der künftigen Kappe notwendig (18 cm Breite unter Bord und 4 cm unter künftiger Kappe). Dieser in der Örtlichkeit vorgefundene Höhenunterschied musste stufenweise ausgeglichen werden, da der Reaktionsharzbeton entsprechend der Einbauvorschrift nur bis zu einer maximalen Stärke von 5 cm eingebaut werden konnte. Dies bedeutete, dass auf einer Baulänge von 85 m das Reaktionsharz in zwei Lagen eingebaut und entsprechend pro Lage abgeschalt werden musste. Dieses Konstruktionsdetail konnte somit nicht nach Richtzeichnung erbaut werden, sondern wurde entsprechend der konstruktiven Notwendigkeit errichtet. Die zusätzlichen Leistungen des Nachtragsangebotes 18 resultieren aus einer Forderung der Gemeinde, um die Durchgängigkeit des Verkehrs in der Winterzeit zu gewähren und waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre nicht zielführend gewesen, denn dann wäre es über einen längeren Zeitraum zum Stillstand im Bauteil 25 gekommen. Hieraus hätte auch eine erhöhte Gefahr für die umliegende Bebauung und Infrastruktur resultiert. Unabhängig von der starken zeitlichen Verzögerung und der dadurch hervorgerufenen Nichtnutzbarkeit, hätte ein Auftragnehmerwechsel im Falle von Beschädigungen zu nicht vertretbaren Gewährleistungsproblemen geführt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA 18 geänderte Leistungen nach § 2 Nr. 5 VOB/B: - Ausführung Schrammbord für erhöhten Aufbau des Reaktionsharzbetons - 85,000 m - Anschlussbewehrung Kappe an Bestand - 676,000 St. zusätzliche Leistungen nach § 2 Nr. 6 VOB/B: - Bewehrung abnehmen, tranportieren und auf Lagerplatz abladen - 1,000 psch. - Bewehrung aufnehmen, transportieren und im Baufeld abladen - 1,000 psch. - Schalung aufnehmen, transportieren und auf Lagerplatz abladen - 1,000 psch. - Schalung aufnehmen, transportieren und im Baufeld abladen - 1,000 psch. - Zaunsfeld aufnehmen, transportieren und auf Lagerplatz abladen - 1,000 psch. - Zaunsfeld aufnehmen, transportieren und wieder aufbauen - 1,000 psch. - provisorischer Grabenschluss mit Liefermaterial - 70,000 m - prov. geschlossenen Graben öffnen - 70,000 m - transportable Schutzeinrichtung vorhalten - 3.415,500 md - transportable Schutzeinrichtung abbauen - 32,500 m - Beräumung Restfläche und Kleinteile mittels Kleintransporte inkl. Reinigung Verkehrsflächen - 1,000 psch. - Kleinteile und andere Geräte vom Lagerplatz laden, transportierewn und im Baubereich abladen - 1,000 psch.
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Quelle: OJS 2026/S 043-145542 (2026-03-02)