Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 5 Jahre mit einem Nachweis über den Betrieb einer Vergärungsanlage für die Behandlung von Bioabfällen aus kommunaler Sammlung, mit Benennung von betriebener Anlage, durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (verwertete Abfallmenge pro Jahr).
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der abschließenden Verwertung von Bioabfällen (AVV 200108, AVV 200201, AVV 200301 - getrennt erfasste Bioabfälle - oder AVV 200399 - getrennt erfasste Bioabfälle);
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre);
- Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bewerbers
a. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der für die Koordinierung der Leistungserbringung relevanten Betriebsstätten und Betriebsstandorte.
b. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
c. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
- Beschreibung der Organisation des Gesamtvorhabens mit Angaben über die Verantwortlichkeiten (Leitung und Koordination des Vorhabens, Planung der Verwertungsanlage(n), Bau der Verwertungsanlage(n), Betrieb und die Bewirtschaftung der Verwertungsanlage(n));
- Beschreibung des Gesamtkonzeptes zur Verwertung der Bioabfälle in einer Bioabfallvergärungsanlage im Kreisgebiet der Landkreise BAR oder MOL nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- Für die zu errichtende Vergärungsanlage ist glaubhaft zu machen, dass diese die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen wird (Nachweis des Zugriffs auf den vorgesehenen Standort, Ausführungen zum Bauzeitplan);
- Sofern der Bewerber eine neue Umladestation einrichten möchte, die nicht Teil der Verwertungsanlage ist und die noch nicht genehmigt ist, ist glaubhaft zu machen, dass diese die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen wird.
- Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Verwertungskonzept benannten Übernahmestelle ist: Nachweis des Zugriffs auf die Anlage für den gesamten Leistungszeitraum, z.B. durch Vorlage des Vertrages mit der im Verwertungskonzept benannte Anlage zur Übernahme der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
- Anlagenkennblatt der zu errichtenden Vergärungsanlage (Bezeichnung, Angaben zu Standort, Besitz- und Eigentumsverhältnissen, Betreiber, vorgesehenem Verwertungsverfahren, Genehmigungsstand, genehmigten Abfallarten, Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität, geplanter Kapazität für den AG);
- Bauzeitplan (Datumsangaben zu Einreichung des Genehmigungsantrages, erwarteter Erteilung der Genehmigung, geplanter Leistungsaufnahme Anlagenerrichter, Bauphasen, Aufnahme des Regelbetriebes);
- Anlagenkennblatt der ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestelle (Umladestation) (Standort, Betreiber, Genehmigungsstand, genehmigten Abfallarten, Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität);
Auf Anforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen bezüglich der ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestelle (Umladestation), Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Inhalte des Teilnahmeantrages.