Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hör- Sprechanlagen für LVR-Schulen
Z052-2021-0105
Produkte/Dienstleistungen: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät📦
Kurze Beschreibung:
“Für die sechs Schulen mit dem Schwerpunkt Hören sollen Hör-Sprech-Anlagen
nebst Zubehör beschafft werden.”
1️⃣
Ort der Leistung: Köln🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen des LVR
Beschreibung der Beschaffung:
“Für (sechs) Schulen mit dem Schwerpunkt Hören sollen Hör-Sprech-Anlagen
nebst Zubehör beschafft werden.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 90,00
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es wird auch optionales Zubehör ausgeschrieben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-03
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 191-494281 (2021-09-28)
Ergänzende Angaben (2021-10-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 191-494281
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Beginn
Alter Wert
Datum: 2022-01-03 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-03-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Ende
Alter Wert
Datum: 2022-01-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-04-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-12-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-04-30 📅
Quelle: OJS 2021/S 196-509461 (2021-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für (sechs) Schulen mit dem Schwerpunkt Hören sollen Hör-Sprech-Anlagen nebst Zubehör beschafft werden.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 191-494281
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Hör- Sprechanlagen für LVR-Schulen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wagenknecht
Postanschrift: Stellbergstraße 13
Postort: Söhrewald
Postleitzahl: 34320
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 56089587845📞
E-Mail: dennis.wagenknecht@der-hoerspezialist.de📧
Fax: +49 56089587844 📠
Region: Kassel, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Nebenangebote sind in Zusammenhang mit einem Hauptangebot zugelassen, sie müssen die wesentlichen Kriterien des Hauptangebotes erfüllen.”
Quelle: OJS 2021/S 246-649873 (2021-12-15)