Beschreibung der Beschaffung
Zur Erfüllung der unter II.1.4) dargelegten Ziele und Aufgaben beinhaltet die Beschaffungsmaßname folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte:
Der/Die Auftragnehmer/in stellt Hotelzimmer zur Einzelübernachtung für jeden Teilnehmenden von dreiwöchigen sog. Basiskursen sowie einwöchigen sog. Refresherkurse in räumlicher Nähe zur Trainingsstätte (Marienstraße 2, 06108) zur Verfügung (Mindestanforderung Tür zu Tür binnen 15 Minuten: Ermittlung der Wegzeit mittels eines gängigen, frei verfügbaren Routenplaners, Einstellung „kürzeste Strecke“ auf befestigten Straßen) und sorgt für die Verpflegung der Teilnehmenden mit Frühstück und Abendessen. Teil und Erfolg des Kollegcharakters ist das gemeinsame Gruppenerlebnis während der gesamten Kurszeiten, das durch die gemeinsame Unterbringung und Verpflegung an dem kursnahen Beherbergungsort sicherzustellen ist. Die voraussichtlichen Übernachtungskapazitäten sind in verschiedenen flexiblen Phasen anzubieten; einem Test-, Pandemie- und im regulären Kursbetrieb. Eine Mindestabnahmemenge kann in den Phasen Pandemiebetrieb (20 Einzelzimmer pro Woche) und regulärer Kursbetrieb (40 Einzelzimmer pro Woche) zugesagt werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist davon auszugehen, dass nach dem Testbetrieb zunächst Kurse unter Pandemiebedingungen durchgeführt werden.
Im regulären Kursbetrieb ist ein dreizügiges Kurssystem vorgesehen, für das unterjährig 60 Einzelzimmer pro Woche inkl. ein barrierefreies Zimmer verfügbar sein müssen. Über die Mindestmenge hinaus besteht jedoch kein Anspruch auf Abruf.
Der Beherbergungsort muss darüber hinaus über mindestens einen barrierefreien Zugang zum Hotel, Empfang, Restaurant und Toiletten und mindestens über ein barrierefreies Zimmer verfügen. Während der Beherbergung ist am Beherbergungsort Verpflegung durch Frühstück und Abendessen für die Gäste anzubieten.
Die Einzelheiten der Durchführung auch in Bezug auf Buchung, Abrechnung und Stornierungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der/Die AN übernimmt im Endgerätemanagement Leistungen zu mindestens zu folgenden Clientbetriebssystemen mit mindestens folgenden technischen Kompetenzen:
— Microsoft Office und Microsoft Sharepoint:
—— einfache und fortgeschrittene Dokumente erstellen und verwalten,
—— Texte, Paragraphen und Abschnitte formatieren,
—— Tabellen und Listen erstellen,
—— einfache und fortgeschrittene Referenzen erstellen und verwalten,
—— Grafikelemente einfügen und formatieren,
—— Dokumentenoptionen und -einstellungen verwalten,
—— Benutzerdefinierte Wordelemente erstellen, Datenformate und Layouts anwenden,
—— Erstellen und Verwalten von Arbeitsblättern und Arbeitsmappen, Diagrammen, Objekten,
—— Verwalten von Datenzellen und Bereichen,
—— Operationen mit Formeln und Funktionen ausführen, erstellen fortgeschrittener Formeln,
—— Workbookoptionen und -einstellungen verwalten,
—— Präsentationen erstellen und verwalten,
—— Texte, Formen, Diagramme, SmartArt und Bilder einfügen,
—— Übergänge und Animationen anwenden,
—— Outlookumgebung im Hinblick auf bessere Produktivität verwalten,
—— Verwalten von Nachrichten, Zeitplänen, Kontakten, Gruppen, von SharePoint Sites.
– Schwerpunkt Desktop und Clientmanagement:
—— Implementieren von Windows 10 u. Unterstützung der Windows 10 Umgebung,
—— Konfigurieren u. Unterstützen der Kernservices,
—— Verwalten u. Pflegen von Windows,
—— Konfiguration und Wartung einer Konfigurationsmanagement-Infrastruktur inkl. Anwendung und Verwaltung,
—— Bereitstellen und Pflegen von Betriebssystemen mit dem Konfigurationsmanager sowie Erweiterung des Verwaltungsumfangs.
Der/Die AN wird, zusätzlich zum vorhandenen Informationsportal für Servicedesk-Beschäftigte, ein gesondertes Informationsportal/Service-Portal auf Basis von Atlassian Confluence oder Valuemation für alle Beschäftigten aufbauen und pflegen. Die Beschäftigten sollen dadurch befähigt werden, bspw. eigenständig nach Lösungen zu akuten Problemstellungen zu suchen, eigenständig Passwörter zurück setzen zu können, Standardanfragen automatisiert absenden zu können uvm.
Der/Die AN wird rechtzeitig vor Leistungsbeginn die Abläufe und Informationen ausreichend erheben und das für den Einsatz vorgesehene Personal vorab schulen und einweisen. Das aktuell eingesetzte Personal des derzeitigen Dienstleisters ist nicht bei der AG beschäftigt. Die AG stellt dem/der AN zur Leistungserbringung auch künftig kein Personal zur Verfügung. Es obliegt allein der Einschätzung des/der AN, ob vor diesem Hintergrund ein sog. Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt. Einzelheiten zu Art u. Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.