Beschreibung der Beschaffung
Entsprechend HOAI 2013, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, § 53 sind folgende Anlagengruppen als Vertragsgegenstand vorgesehen:
Anlagengruppe 1- Abwasser-, Wasser-und Gasanlagen,
Anlagengruppe 2- Wärmeversorgungsanlagen,
Anlagengruppe 3- Lufttechnische Anlagen,
Anlagengruppe 7- nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen.
Die bisherigen Planungsergebnisse werden dem weiterführenden Planer zur Verfügung gestellt.
Aufgrund aktueller Prüfung der HU-Bau werden sich aus der daraus folgenden Überarbeitung einzelne Änderungen gegenüber dem mit den Anlagen übergebenen Stand der Entwurfsplanung von 12/2020 ergeben. Eine Auflistung voraussichtlicher Änderungen wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die folgenden Leistungsphasen 5 bis 8 werden unter Berücksichtigung der geplanten Bauausführung mit einem Generalunternehmer vergeben. Dieser soll die für die Bauausführung notwendige Ausführungsplanung in eigener Verantwortung erstellen und nach Freigabe der Planungsergebnisse umsetzen.
Der voraussichtliche Leistungsumfang des ab Lph 5 neu zu bindenden Planers ist in der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ dargestellt und beinhaltet im Überblick:
Leistungsphase 5:
1. anteiliges Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Lph 3 bzw. 4 und Fortschreiben der Berechnungen, Bemessungen, zeichnerischen Darstellung sowie der Beschreibung der Anlagenbauteile in dem Maße, wie es als Grundlage für die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erforderlich ist; im Ergebnis muss eindeutig erkennbar sein, welche Leistungswerte, Kenndaten, Funktionalität und Qualität gefordert sind.
2. Erarbeiten von Gestaltungszielen (Leitdetails) (z.B. fortgeschriebener Installationsplan für Badzelle und Doppelappartement, zentraler Anlagen- u. Betriebstechnik, Schachtbelegung) die der Kalkulation des Baupreises dienen und Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden, einschl. erforderlicher Planungsvertiefung bzw. Anpassung (z. B. Optimierung von Leitungsführungen, der Anordnung von Heizflächen und Sanitärausstattungen in Abhängigkeit baulicher Erfordernisse).
3. Prüfen und Anerkennen der von ausführenden Unternehmen gefertigten Ausführungszeichnungen.
Hinweis:
Durch den GU selbst sind die restliche erforderliche Ausführungsplanung, abschließende Beschreibungen der funktionalen Wirkungsweise der einzelnen Anlagen mit Angaben aller notwendigen Kenn-, Betriebs- und Auslegungsdaten zu erarbeiten und an den AG zu übergeben.
4. Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Leistungsphase 6
1. Aufstellen einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogram als Zuarbeit für die Gesamtauftragsvergabe an einen GU, einschl. Wartungsleitungen,
2. Kostenkontrolle gegenüber der Kostenberechnung.
Leistungsphasen 7-8
1. Grundleistungen nach HOAI mit Reduzierungen in Bezug auf Bauleistungen durch GU,
2. Teilnahme und Auswertung von Bemusterungen.