Bieterfragen werden bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotsöffnung entgegengenommen und werden bis
spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung beantwortet.
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen können kostenlos im Internet eingesehen und heruntergeladen
werden.
Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen auf dem E-Vergabe-Portal aumass durch. Telefonische sowie EMail-
Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber/
Bieter werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal
www.aumass.de beantwortet, sofern sie für das
Verfahren relevant sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen
im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers/Bieter besteht. Durch die kostenfreie Registrierung
bei aumass vor dem Download der Vergabeunterlagen nehmen die Bewerber/Bieter automatisch an der
elektronischen Bewerber-/Bieterkommunikation seitens des Auftraggebers teil. Bewerber/Bieter können sich
kostenlos bei aumass registrieren unter:
https://www.aumass.de/ausschreibungen/tarife-gebuehrenfrei
Sollten die Bewerber/Bieter Hilfe bei der Registrierung benötigen, finden diese Unterstützung vom aumassBietersupport
unter +49(0)941 280 923 10.
Auf der Benutzoberfläche für Bewerber/Bieter finden die Bewerber/Bieter die Bedienungsanleitungen für alle
notwendigen Arbeitsschritte unter „Hilfe“ im Accountmenü.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Registrierung zwar
nicht erforderlich. Ohne eine solche Registrierung kann der öffentliche Auftraggeber die nicht registrierten
Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen jedoch nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es den
nicht registrierten Bewerbern/Bietern, sich auf dem E-Vergabe-Portal aumass regelmäßig selbst über etwaige
Änderungen, wie beispielsweise neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen
sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Frist zur
Abgabe der Teilnnahmeanträge/des Angebots.