Beschreibung der Beschaffung
Der Neubau eines Wirtschafts- und Betreuungsgebäudes umfasst neben einer Vollküche von Typ 900 einen integrierten Betreuungsbereich nach den baulichen Vorgaben eines Trio Gebäudes. Der Neubau soll aus baulich voneinander abgetrennten Bereichen des Wirtschaftsbereiches (Truppenküche) und des Betreuungsbereiches (Trio-Gebäude) bestehen.
Es soll einen gemeinsamen Eingangsbereich und gemeinsame Sanitäreinrichtungen geben.
In der Fachinfobörse findet man unter dem Suchbegriff Truppenküche, Musterplan oder VT 900 eine Musterplanung die zwingend zu verwenden ist.
Die Raum- und Flächenforderung ergibt sich nach der Musterplanung für Wirtschafts- und Betreuungsgebäude und in Verbindung mit den Vorschriften: Raum- und Flächennormen der Bundeswehr: C 1 1810 / 0-6001; Grundsätzliche Infrastruktur für Wirtschaftsgebäude: C 1-1810 / 0-6230 und Grundsätzliche Infrastruktur für bewirtschaftete Betreuung: C 1 1810 / 0-6231.
Die Raum- und Flächenforderung für die Betreuung ergibt sich nach der Grundsätzlichen lnfrastrukturförderung für die bewirtschaftete Betreuung (C 1-1810 / 0-6231.)
Der Gastraum und die Ausgabeeinrichtung mit Verkaufsbereich werden grundsätzlich aus einem gemeinsamen Bewirtschaftungsbetriebsbereich versorgt. Zu dem Bewirtschaftungsbetriebsbereich gehören nachfolgend aufgeführte Raume, in denen:
— die Zutaten und einzelnen Komponenten für die Speisen- und Getränkezubereitung und deren Verkauf bevorratet werden,
— Speisen, Getränke und sonstige Waren des täglichen Bedarfs, wie sie in Gaststatten bzw. Kiosken angeboten, zubereitet und für den Verkauf bereitgestellt werden und
— das für den Betrieb erforderliche Personal tätig ist.
Ausgabeeinrichtungen mit Verkaufsbereich
Im Heimbereich ist Selbstabholung der Regelfall. Eine Bedienungsmöglichkeit muss baulich gegeben sein.
Der Ausgabebereich ist in unmittelbarer Anbindung an die Bewirtschaftungsbetriebsräume anzuordnen. Er ist so zu gestalten, dass er den Abschluss des angeschlossenen Verkaufsbereiches (Kiosk und eine Einkaufszone) bildet.
Der Verkaufsbereich ist grundsätzlich als Marktplatz (Selbstbedienung) einzurichten, in dem sich alle Heimnutzer versorgen können. Er schließt mit dem Kassenbereich an der Ausgabe ab.
Die Ausgabeeinrichtung mit Verkaufsbereich ist baulich vom Gastraum so zu trennen, dass keine negative Beeinflussung des Gastraumes durch Lärm oder Gerüchte erfolgt. Es soll die Möglichkeit bestehen, dass der Gastraum auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausgabeeinrichtung genutzt werden kann.
Im Verkaufsbereich wird eine Thekenanlage mit Sitztresen (Bar) gefordert. Zur Ausgabe von kalten Getränken sind entsprechende Zapf- und Kühleinrichtungen zu installieren.
Heimbereich
Im Heimbereich werden die bewirtschafteten Gemeinschaftsraume abgebildet. Diese umfassen den Gastraum und den Clubraum, sowie die Terrasse mit Grilleinrichtung.
Die Bestimmungen der Zentralvorschrift A 1-1800 / 0-6002,,Liegenschaftsmaterial" über die individuelle Ausstattung sind zu beachten.
Die Terrasse mit Grilleinrichtung wird als Außenanlage gefordert. Diese soll vom Gastraum und vom Clubraum 1 zuganglich sein. Die Grilleinrichtung soll auf 24 m der Fläche überdacht werden.
Die Gesamtfläche der Clubräume soll baulich zusammengefasst werden. Es ist die Möglichkeit zu schaffen, dass diese durch bewegliche Trennwände geteilt werden, sodass bis zu drei Clubraume gebildet werden können.
Die Raum- bzw. Oberflächeneigenschaften sind so vorzunehmen, dass auch in großen Räumen bei Veranstaltungen eine hinnehmbare Akustik erzielt wird. Die Vorbereitungen für eine Ergänzung der Ausstattung mit multimedialer Unterhaltungselektronik, die durch Beschaffung aus Haushaltsmitteln aus Betreuungsmitteln zur Verfügung gestellt werden, sind vorzusehen.