Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart:
6 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Anforderung der Referenzen sind in der Baubeschreibung beschrieben):
— mindestens 2 Referenzen für die Ausführung von Spundwandbauwerken (keine Baugruben) mit Gesamt-Spundwandfläche von mindestens 500 m und Bohlenlänge mindestens 12 m,
— mindestens 1 Referenz zum Bau von Regenwasserleitungen größer/gleich DN 600 im Bestand,
— mindestens eine Referenz zum Bau eines Deichschartes mit einer Torhöhe von mind. 1,5 m,
— mindestens 2 Referenzen zum Umgang mit Entschichtungen von Bauwerken in der Örtlichkeit mit vergleichbaren Schadstoffbelastungen (Asbest, EOX, PAK etc.) wie im vorliegenden Bauvorhaben.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard:
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
— Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/A 2019,
— Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard:
Bis zu 6 vergleichbare Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre (es sind nur die Referenzen beizufügen, die zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) herangezogen werden, Anforderungen wie unter a) beschrieben).
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzendes NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweiseentsprechend Ziff. III.1.1) und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2) (dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019