Auftragsbekanntmachung (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 21FEI54972
Kurze Beschreibung:
Los 01: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz (Strecke 6030) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Los 02: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief) (Strecke 6035) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Los 03: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West (Strecke 6033) - Leistungsphasen 1-2 (optional 3, 4 und 6)
Los 04: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz (Strecke 6020) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-03 📅
Datum des Beginns: 2022-03-07 📅
Datum des Endes: 2026-06-26 📅
2023-07-03 📅
2026-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 213-563299
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung entfällt, da bisher keine Unternehmen beauftragt wurden.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung entfällt, da bisher keine Unternehmen beauftragt wurden.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 01: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz (Strecke 6030) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Los 02: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief) (Strecke 6035) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Los 03: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West (Strecke 6033) - Leistungsphasen 1-2 (optional 3, 4 und 6)
Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz (Strecke 6030)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz (Strecke 6030) - Leistungsphasen 1 bis 4
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Bahntechnische Streckenausrüstung (LST, S-Bahnstrom u. 50Hz) sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Bahntechnische Streckenausrüstung (LST, S-Bahnstrom u. 50Hz) sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Beschreibung der Optionen:
Los 1: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz (Strecke 6030) - Leistungsphase 6
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Bahntechnische Streckenausrüstung (LST, S-Bahnstrom u. 50Hz) sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief) (Strecke 6035)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief) (Strecke 6030) - Leistungsphasen 1 bis 4
Beschreibung der Optionen:
Los 2: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief) (Strecke 6030) - Leistungsphase 6
Bezeichnung des Loses: Los 3: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West (Strecke 6033)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West (Strecke 6030) - Leistungsphasen 1 und 2
Beschreibung der Optionen:
Los 3: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West (Strecke 6030) - Leistungsphasen 3, 4 und 6
Bezeichnung des Loses: Los 4: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz (Strecke 6020)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz (Strecke 6020) - Leistungsphasen 1 bis 4
Beschreibung der Optionen: Los 4: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz (Strecke 6020) - Leistungsphase 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Nachweis der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Leistungen ohne PQ) für Planung Bahnstromanlagen der Berliner S-Bahn, Objekt- und Tragwerksplanung LSW/Podeste sowie Entwurfsvermessung.
- Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Qualitätsprüfers mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen. Mindestanforderungen siehe Inhaltsverzeichnis Teilnahmeantrag.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen der ersten beiden Anstriche können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen der ersten beiden Anstriche können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Geforderte Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-12-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Arch.-/Ing.-Leistungen, bauaffine DL, Region Ost, Frau Jana Schneider
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ff60a55-0894-4542-971c-1bb89dc763b1🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Arch.-/Ing.-Leistungen, bauaffine DL, Region Ost
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Kontaktperson: FE.EI-O-A, Fr. Jana Schneider
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung entfällt, da bisher keine Unternehmen beauftragt wurden.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 213-563299 (2021-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz
Kurze Beschreibung: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz
Bezeichnung des Loses: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief)
Kurze Beschreibung: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief)
Bezeichnung des Loses: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West
Kurze Beschreibung: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West
Bezeichnung des Loses: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz
Kurze Beschreibung: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2022/S 045-118026 (2022-02-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Los 01: Abstell- und Behandlungsanlage Schönholz (Strecke 6030) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Los 02: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief) (Strecke 6035) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Los 03: Abstell- und Behandlungsanlage Lichterfelde West (Strecke 6033) - Leistungsphasen 1-2 (optional 3, 4 und 6)
Los 04: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz (Strecke 6020) - Leistungsphasen 1-4 (optional 6)
Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: c8b690cf-520b-4c0f-b4f2-7ebefb29f130
Titel: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz
Beschreibung der Beschaffung: Verlängerung Gleis 624 Bundesplatz
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-07 📅
Datum des Endes: 2026-06-26 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Postleitzahl: 10115
Stadt: Deutschland, Region Berlin/Brandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022800135 - Los: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: I.tp-o(m)
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: 999📞
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
21FEI54972_MKA 07
Analyse Entwässerungspläne BBUP - fehlende Bestandsplanerstellung:
Es handelt sich hier um eine erweiterte Planungsleistung. Im Rahmen der Entwurfsplanung liegen keine konsistenten Bestandspläne zur Gleisentwässerung vor. Auf Basis von Skizzen/Tabellen zur Entwässerung muss die Gleisentwässerung geplant werden, Arbeitsergebnis: Aufbereitete Pläne zur Darstellung der Entwässerung. Die Analyse und Aufbereitung ist nicht Teil des Hauptvertrages.
21FEI54972_MKA 07
Analyse Entwässerungspläne BBUP - fehlende Bestandsplanerstellung:
Es handelt sich hier um eine erweiterte Planungsleistung. Im Rahmen der Entwurfsplanung liegen keine konsistenten Bestandspläne zur Gleisentwässerung vor. Auf Basis von Skizzen/Tabellen zur Entwässerung muss die Gleisentwässerung geplant werden, Arbeitsergebnis: Aufbereitete Pläne zur Darstellung der Entwässerung. Die Analyse und Aufbereitung ist nicht Teil des Hauptvertrages.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
Quelle: OJS 2024/S 034-098027 (2024-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-15) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 7b674491-8ec4-4112-bec1-c0984e77116e
Titel: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief)
Beschreibung der Beschaffung: Abstell- und Behandlungsanlage Südkreuz (tief)
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022800135 - Los: 2
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
21FEI54972_MKA 07
Analyse Entwässerungspläne BBUP - fehlende Bestandsplanerstellung:
Es handelt sich hier um eine erweiterte Planungsleistung. Im Rahmen der Entwurfsplanung liegen keine konsistenten Bestandspläne zur Gleisentwässerung vor. Auf Basis von Skizzen/Tabellen zur Entwässerung muss die Gleisentwässerung geplant werden, Arbeitsergebnis: Aufbereitete Pläne zur Darstellung der Entwässerung. Die Analyse und Aufbereitung ist nicht Teil des Hauptvertrages.
21FEI54972_MKA 07
Analyse Entwässerungspläne BBUP - fehlende Bestandsplanerstellung:
Es handelt sich hier um eine erweiterte Planungsleistung. Im Rahmen der Entwurfsplanung liegen keine konsistenten Bestandspläne zur Gleisentwässerung vor. Auf Basis von Skizzen/Tabellen zur Entwässerung muss die Gleisentwässerung geplant werden, Arbeitsergebnis: Aufbereitete Pläne zur Darstellung der Entwässerung. Die Analyse und Aufbereitung ist nicht Teil des Hauptvertrages.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen)
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen)
Quelle: OJS 2024/S 034-099738 (2024-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-25+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
06
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht nötig, da es sich hierbei um keine zusätzliche Leistung handelt, sondern um eine Ausgleichsleistung der schon begonnenen Vermessungsarbeiten, die Corona bedingt durch die Sicherungsfirma kurzfristig abgebrochen wurde. Die Vermessungsarbeiten werden vom aktuellen AN fortgeführt
06
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht nötig, da es sich hierbei um keine zusätzliche Leistung handelt, sondern um eine Ausgleichsleistung der schon begonnenen Vermessungsarbeiten, die Corona bedingt durch die Sicherungsfirma kurzfristig abgebrochen wurde. Die Vermessungsarbeiten werden vom aktuellen AN fortgeführt
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
06
Ausgleichsleistung der Vermessungsarbeiten durch krankheitsbed. Ausfall der Sicherungsleistung.
Es handelt sich hier nicht um eine zusätzliche Leistung, sondern um eine Ausgleichleistung aufgrund von krankheitsbedingten Ausfall (Corona) der Sicherungsleistung. Durch die kurzfristige Absage der Sicherungsfirma konnten die Vermessungsarbeiten nicht planmäßig ausgeführt und die Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden. Dadurch sind Stillstandskosten eingetreten.
06
Ausgleichsleistung der Vermessungsarbeiten durch krankheitsbed. Ausfall der Sicherungsleistung.
Es handelt sich hier nicht um eine zusätzliche Leistung, sondern um eine Ausgleichleistung aufgrund von krankheitsbedingten Ausfall (Corona) der Sicherungsleistung. Durch die kurzfristige Absage der Sicherungsfirma konnten die Vermessungsarbeiten nicht planmäßig ausgeführt und die Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden. Dadurch sind Stillstandskosten eingetreten.
Quelle: OJS 2024/S 061-180849 (2024-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-09) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: EUREF-Campus 14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-09+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN neben der erneuten Grundlagenermittlung die schon erstellten Planungen des ersten AN mitberücksichtigen müsste (Doppelaufwendungen).
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
08: Planung ZA-Datenpunkte in Lph. 2; Berücksichtigung Gefahrschalter; Beratungsleistungen in Lph. 2:
Es handelt sich hier um erweiterte Planungsleistung.
1) Gemäß Ril-Weisung 819.1361-W-101 mussten die Ausrüstungsvorgaben hinsichtlich der ZA-Datenpunkte erweitert werden.
2) Aufgrund nachträglicher Umbestellungen wird ein separater Umplanungsauftrag zum Rückbau eines Gefahrschalters/Zugabfertigungen nötigt.
3) Im Laufe der Vorplanung lagen neue zentrale Planungsvorgaben für den Um- und Neubau von ESTW der Bauform SIMIS C (Bestand) vor, die zum Zeitpunkt der Definition der LST-Varianten nicht vorlagen und somit nur kurzfristig berücksichtigt werden konnten. Kurzfristige Umplanung SIMIS C auf SIMIS D.
Alle drei benannten erweiterten Planungsleistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten somit zum damaligen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um eine Fortschreibung der ursprünglichen Hauptvertragsleistung.
08: Planung ZA-Datenpunkte in Lph. 2; Berücksichtigung Gefahrschalter; Beratungsleistungen in Lph. 2:
Es handelt sich hier um erweiterte Planungsleistung.
1) Gemäß Ril-Weisung 819.1361-W-101 mussten die Ausrüstungsvorgaben hinsichtlich der ZA-Datenpunkte erweitert werden.
2) Aufgrund nachträglicher Umbestellungen wird ein separater Umplanungsauftrag zum Rückbau eines Gefahrschalters/Zugabfertigungen nötigt.
3) Im Laufe der Vorplanung lagen neue zentrale Planungsvorgaben für den Um- und Neubau von ESTW der Bauform SIMIS C (Bestand) vor, die zum Zeitpunkt der Definition der LST-Varianten nicht vorlagen und somit nur kurzfristig berücksichtigt werden konnten. Kurzfristige Umplanung SIMIS C auf SIMIS D.
Alle drei benannten erweiterten Planungsleistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten somit zum damaligen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um eine Fortschreibung der ursprünglichen Hauptvertragsleistung.
Quelle: OJS 2024/S 241-756206 (2024-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 12
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung (hier Anpassung/Überarbeitung) der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN sich erst umfangreich in die schon erstellten Planungen (EP und GP) des ersten AN einarbeiten müsste (Doppelaufwendungen).
MKA 12
Die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht bzw. nur sehr schwer möglich, da es sich um eine notwendige Erweiterung (hier Anpassung/Überarbeitung) der Planungsleistung zu einer schon begonnenen Planung handelt. Die Beauftragung eines zweiten AN würde neben der terminlichen Verschiebung auch erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben, da der zweite AN sich erst umfangreich in die schon erstellten Planungen (EP und GP) des ersten AN einarbeiten müsste (Doppelaufwendungen).
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 12
Beratungs- und Überarbeitungsleistungen im Rahmen der EP + GP
Es handelt sich hier um eine erweiterte Planungsleistung. Im Rahmen der Entwurfsplanung waren umfangreiche Überarbeitungen der Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen durch den Planer aufgrund Wegfall des Lärmschutzes(wand) nötig. Hintergrund: erst die Ergebnisse der schalltechn. Berechnungen in Verbindung mit der dort geltenden Immissionsduldungspflicht ergaben nachträglich, dass kein Anspruch auf Lärmschutz besteht.
MKA 12
Beratungs- und Überarbeitungsleistungen im Rahmen der EP + GP
Es handelt sich hier um eine erweiterte Planungsleistung. Im Rahmen der Entwurfsplanung waren umfangreiche Überarbeitungen der Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen durch den Planer aufgrund Wegfall des Lärmschutzes(wand) nötig. Hintergrund: erst die Ergebnisse der schalltechn. Berechnungen in Verbindung mit der dort geltenden Immissionsduldungspflicht ergaben nachträglich, dass kein Anspruch auf Lärmschutz besteht.