Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerbungen vorliegen, anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei werden je Bewerber bis zu maximal 3 Referenzen für den Bereich „Schlüsselfertiger Bau ? Errichtung eines Verwaltungs-/Bürogebäudes“ sowie bis zu maximal 3 Referenzen für den Bereich „Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)) in den Leistungsphasen 2-5 für ein Verwaltungs-/Bürogebäude“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Schlüsselfertiger Bau – Verwaltungs-/Bürogebäudes“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Gesamtprojektvolumen brutto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> 15 EUR – 18 Mio. EUR: 1 Punkt
> 18 EUR – 22 Mio. EUR: 2 Punkte
> 22 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor 1.1.2017: 1 Punkt
Zw. 1.1.2017 und 31.12.2019: 2 Punkte
Nach dem 1.1.2019: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die „Gebäudeart“ nach folgender Maßgabe:
Verwaltungsgebäude mit Nutzung durch Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsgebäude
In Innenstadtlage: 1 Punkt
Verwaltungsgebäude in Innenstadtlage
Mit Nutzung durch öffentliche Verwaltung und/oder
Inkl. Abbruchleistungen: 2 Punkte
Für bis zu 3 Referenzen „Schlüsselfertiger Bau – Verwaltungs-/Bürogebäude“ sind je Referenz maximal 8 Punkte, somit insgesamt maximal 24 Punkte erreichbar.
b) Referenz „Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2-5 für ein Verwaltungs-/Bürogebäude“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 500 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> 13 EUR – 15 Mio. EUR: 1 Punkt
> 15 EUR – 18 Mio. EUR: 2 Punkte
> 18 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Datum der Beendigung der LPH 5 nach folgender Maßgabe:
Vor 1.1.2013: 1 Punkt
Zw. 1.1.2013 und 31.12.2017: 2 Punkte
Nach dem 1.1.2017: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die „Gebäudeart“ nach folgender Maßgabe:
Verwaltungsgebäude mit Nutzung durch Öffentliche Verwaltung oder inkl.
Schulungs-/Seminarbereich: 1 Punkt
Verwaltungsgebäude mit Nutzung durch Öffentliche Verwaltung inkl. Schulungs-/Seminarbereich: 2 Punkte
Für bis zu 3 Referenzen „Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2-5 für ein Verwaltungs-/Bürogebäude“ sind je Referenz maximal 8 Punkte, somit insgesamt maximal 24 Punkte erreichbar.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.